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§ 53 LAPOhtVerwD Landesnorm Schleswig-Holstein - Gliederung der Ausbildung Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn

Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Landes Schleswig-Holstein (LAPOhtVerwD) Vom 15. Juli 2003 * § 53 Gliederung der Ausbildung

(1)Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte: Abschnitt I: Einführung in die Verwaltung; Praktische Mitarbeit und Information bei der unteren Naturschutz/Landschaftsbehörde und bei der Kommunalverwaltung Abschnitt II: Information und praktische Mitarbeit bei den Fachverwaltungen der Nachbargebiete der Landespflege und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Abschnitt III: Praktische Mitarbeit und Information bei einer obersten Landesbehörde und/oder Landesoberbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege; Anfertigen der häuslichen Prüfungsarbeit Die Ausbildung wird durch Lehrgänge, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Bundesländern, ergänzt.
(2)Für die Rahmendauer der Ausbildungsabschnitte und ihrer Teilabschnitte, für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt sowie für die in die Ausbildungsabschnitte zu integrierenden Lehrgänge gilt die folgende Übersicht. AUSBILDUNGSPLAN Fachrichtung: LANDESPFLEGE Ausbildungs- Ab- Dauer Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte schnitt (Wochen) I a 2 (1-2) Einstellungsbehörde Einführung in die Ausbildung sowie die Verwaltung, die Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen I b 30 Untere Naturschutzbehörde bei den Kreisverwaltungen des Landes SH Kommunalverwaltung (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) Praktische, fachspezifische Ausbildung im Schwerpunkt Naturschutz und Landschaftspflege; Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbstständige Mitarbeit und Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; vertiefende Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens in den einzelnen Aufgabenfeldern sowie der in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse; Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten; Planung und Entwurf in der Landschafts-, Grünordnungs-, Biotop- und Objektplanung; Biotop- und Grünflächenpflege; Artenschutz; Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben; Prüfung von Anträgen; Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeinen Schriftverkehr; Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Abwicklung von Aufträgen; Finanzkontrolle, Abrechnung, Liegenschaftswesen; Einsatz und Anwendung von ADV; Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftragten, Landschaftswarten sowie politischen Entscheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen; Geschäftsbetrieb und Bürotechnik; Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz; Personalführung, Beurteilungen; Personalentwicklung; Öffentlichkeitsarbeit; Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhörungsterminen, Abstimmungsgesprächen II 18 (17-19) Staatliche Umweltamt Kiel, Landesamt für Natur und Umwelt des Landes SH, Ämter für ländliche Räume, Landesamt für Straßenbau entspr. Fachverwaltungen Kennen lernen der relevanten Aufgaben, Organisation, Instrumente und Rechtsgrundlagen sowie der Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung und der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange bei Fachplanungen. Vollzug fachlicher Rechtsvorschriften Bei der Landesfachdienststelle insbesondere: Beratungsaufgaben gegenüber den Behörden und Stellen des Landes, der Kommunen; fach-technische Betreuung der Naturschutzbehörden; Projektgruppenarbeit; Kennen lernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten, der Bewertung von Umweltverträglichkeitsstudien und Fachplanungen; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen III a 14 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landes S-H Praktische Ausbildung Organisation und Aufgaben der Behörde; In Vertiefung der Abschnitte I und II: Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfungen, Förderprogramme; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechtssetzungsverfahren, Bewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststellungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in den Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Bauleitplanung und den angrenzenden Fachgebieten durch Mitwirkung der obersten Naturschutzbehörde; Gesetzgebung. III b 6 Häusliche Prüfungsarbeit 8 Management und Personalführung, Lehrgang und gegebenenfalls Erweiterung von I und III Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung; Rhetorik, Gesprächsführung; Psychologie; 12 sonstige Grundlagenlehrgänge/Seminare/ Arbeitsgemeinschaften/Exkursionen Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschutzes, - Umweltschutz als planerische und ordnungs- rechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip, - Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis; Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften Grundlagen des Verwaltungsrechts; Verfassungsrecht; Rechtsstellung der Beamtin/des Beamten; Geheimhaltungs- und Auskunftspflicht; Ordnungsrecht; Strafrecht/Ordungswidrigkeitenrecht; Bau- und Planungsrecht; Zivilrecht; Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Finanzierungsprogramme; noch sonstige Grundlagenlehrgänge/Seminare/ Arbeitsgemeinschaften/ Exkursionen Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht, Haftungsrecht; Verwaltungsvollstreckung-, verwaltungsgerichtliche Verfahren (Klagearten, Urteile) Arbeitsgemeinschaften im Natur- und Umweltschutz, Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände; Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften Nationales, internationales und EU-Recht in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Umweltverträglichkeit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten; Immissionsschutz; Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung; Energiewirtschaft; Kommunikationstechnik; Verkehrswesen; Jagd- und Fischereirecht; (Garten-) Denkmalschutz/-pflege 3 Ausbildungsstationen und Lehrgänge nach freier Wahl ca. 12 (Erholungsurlaub) 104 24 Monate Fußnoten *) Tritt gemäß § 62 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2003, 488 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH000036FENN00000000064 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=APOhtVerwD_SH_!_53

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