Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom
- Oktober 2002 Anlage 3 (zu § 12 Abs. 3, zu § 17 Abs. 7) Ausbildungsgang für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes Der Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
- Einführungsseminar, Grundausbildung 5 Monate Die Grundausbildung entspricht der für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes. Im Rahmen der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Einführungsseminar sowie die Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb, dem Ausbildungs- und Übungsdienst, dem Einsatzdienst sowie dem Feuersicherheitswachdienst vorzusehen. Weiter ist im Lehrgang und bei der Wachfortbildung Fachunterricht zu erteilen. Die Zwischenprüfung entfällt.
- Theoretische Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter 1 Monat Die Ausbildung wird in Anlehnung an die vom Bund-Länder-Ausschuss "Rettungswesen" am
- September 1977 beschlossenen "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" durchgeführt.
- Führungslehrgang I (Gruppen- und Zugführerinnen und Gruppen- und Zugführer), Zwischenprüfung 2,5 Monate Mit der Ausbildung werden Führungsaufgaben des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Ausbildung zur Führung einer Staffel, einer Gruppe oder eines Zuges) vermittelt, insbesondere: - Rechtsgrundlagen und Organisation im Einsatz, - Einsatztaktik, Zusammenarbeit im Einsatz, Technik, - Menschenführung im Einsatz, - Medizinische und dienstliche Aspekte der Gesundheitsvorsorge. Der Lehrgang schließt mit einer Zwischenprüfung ab.
- Praktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zum Einsatzleitdienst einschl. Erholungsurlaub 9,5 Monate Die praktische Ausbildung umfasst 3 Abschnitte: - Vertiefung der in der Führungsausbildung mittlerer und gehobener feuerwehrtechnischer Dienst vermittelten Kenntnisse und Sammeln von Einsatzerfahrungen als Zug-, Gruppen- oder Staffelführerin und Zug-, Gruppen- oder Staffelführer, 2,5 Monate Weiter soll in die Sachgebiete der Feuerwehr eingewiesen und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden. - Verwendung in der Einsatzleitung und im Direktionsdienst, Mitarbeit in der Abteilung "Vorbeugender Brandschutz" 2,5 Monate - Wahlstation(en) zur Vertiefung der Ausbildung, z. B. - bei einer ausländischen Feuerwehr, Behörde oder Landesfeuerwehrschule, - bei einer großen Werkfeuerwehr oder Landesfeuerwehrschule, - im Management eines großen Wirtschaftsunternehmens 1,5 Monate Soweit während der praktischen Ausbildung Erholungsurlaub genommen wird (§ 11), verlängern sich die Abschnitte entsprechend um bis zu 3 Monate.
- Verwaltungspraktikum in einer Landesverwaltung 2 Monate Das Praktikum vermittelt Kenntnisse über die Arbeiten einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen und einer Landesfeuerwehrschule. Weiter soll ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden gewährt werden.
- Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 4 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Er kann in 4 Teilen durchgeführt werden: Teil I: Verwaltungslehrgang (Dauer: 1,5 Monate). Inhalte sind: - Allgemeine Rechtslehre, allgemeines Verwaltungsrecht, - Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht, - Öffentliches Dienstrecht, - Haushaltsrecht, ziviles Vertragswesen, - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Teil II: Führungslehrgang II (Dauer 1 Monat). Inhalte sind: - Grundlagen der Stabsarbeit, - Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen, - Unterrichten, Methoden und Didaktik der Erwachsenenbildung, - Stressvermeidung durch Ausbildung - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, - Sonderbauvorschriften. Teil III: Führungslehrgang III (Dauer 1 Monat). Inhalte sind: - Personalführung, Beurteilungswesen, - Moderation und Verhandlung, - Stressbewältigung und Einsatznachsorge, - Zeit- und Selbstmanagement, - Qualitätsmanagement, - Suchtbewältigung. Teil IV: Abschluss- oder Laufbahnprüfung Die Ausbildung schließt mit der Abschluss- oder Laufbahnprüfung ab. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 2002, 656 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003701NN00000000069