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LAPOFeu Landesnorm Schleswig-Holstein Anlage 16 - Ausbildungsgang für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen

Landesverordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Schleswig-Holstein (LAPOFeu) Vom

  1. Oktober 2002 Anlage 16 (Zu § 45 Abs. 4) Ausbildungsgang für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes Die Einführungszeit für den Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildungszeiten. Die Ausbildung ist gegliedert in
  2. Orientierungspraktikum 0,5 Monate Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen des künftigen Berufsfeldes, insbesondere durch Information über die Aufgaben in der Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Während des Orientierungspraktikums soll ein Einführungsseminar am Institut der Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen besucht werden.
  3. Praktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zum Einsatzleitdienst einschl. Erholungsurlaub 17 Monate Die praktische Ausbildung umfasst 3 Abschnitte: - Einweisung in die Sachgebiete der Feuerwehr und Gelegenheit zur Information bei externen Behörden und Dienststellen, wie beispielsweise Polizei, Bauaufsicht, Umweltschutz oder mit technischen Prüf- und Überwachungsaufgaben betraute Unternehmen, gegeben werden 10 Monate - Verwendung in der Einsatzleitung und im Direktionsdienst, Mitarbeit in der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Organisationseinheit. 2,5 Monate - Wahlstation(en) zur Vertiefung der Ausbildung, z. B. - bei einer ausländischen Feuerwehr, Behörde oder Landesfeuerwehrschule, - bei einer großen Werkfeuerwehr oder Landesfeuerwehrschule, - im Management eines großen Wirtschaftsunternehmens 1,5 Monate Während der praktischen Ausbildung sind in 2 verschiedenen Ausbildungsabschnitten je eine schriftliche Abschnittsarbeit über ein mit dem Feuerwehrwesen im Zusammenhang stehendes Thema anzufertigen. Soweit während der praktischen Ausbildung Erholungsurlaub genommen wird (§ 11), verlängern sich die Abschnitte entsprechend um bis zu 3 Monate. 3 Verwaltungspraktikum in einer Landesverwaltung 2 Monate, Das Praktikum vermittelt Kenntnisse über die Arbeiten einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen und einer Landesfeuerwehrschule. Weiter soll ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden gewährt werden.
  4. Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung 4,5 Monate Der Abschlusslehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Er kann in 3 Teilen durchgeführt werden: Teil I: Verwaltungslehrgang (Dauer: 1,5 Monate). Inhalte sind: - Allgemeine Rechtslehre, allgemeines Verwaltungsrecht, - Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht, - Öffentliches Dienstrecht, - Haushaltsrecht, ziviles Vertragswesen, - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Teil II: Einsatzleitung bei Großschadenslagen (Dauer 1 Monat). Inhalte sind: - Grundlagen der Stabsarbeit, - Stabsrahmen- und Verbandsführerplanübungen, - Unterrichten, Methoden und Didaktik der Erwachsenenbildung, - Stressvermeidung durch Ausbildung - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, - Sonderbauvorschriften. Teil III: Personal- und Menschenführung (Dauer 1 Monat). Inhalte sind: - Personalführung, Beurteilungswesen, - Moderation und Verhandlung, - Stressbewältigung und Einsatznachsorge, - Zeit- und Selbstmanagement, - Qualitätsmanagement, - Suchtbewältigung. Die Ausbildung schließt mit der Abschluss- oder Laufbahnprüfung als Aufstiegsprüfung ab. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: Amtsbl. 2002, 656 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=jlr-NNLSH00003701NN00000000083

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.