Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für Amtshandlungen bei der Ausführung des Konsumcannabisgesetzes (Konsumcannabisgesetz-Gebührenverzeichnis - SKCanGGebVerz) vom
Eingangsformel § 1 Gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührensätze Für Amtshandlungen bei der Ausführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vom
April 2026 in Kraft.
Anhang zu § 1 Anlage zur Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für Amtshandlungen bei der Ausführung des Konsumcannabisgesetzes Nr. Gebührentatbestand Gebühr/ Euro 1 Gemeinschaftlicher Eigenanbau von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen 1.1 Amtshandlungen nach dem KCanG, soweit die Vor-Ort-Besichtigung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens betroffen ist (vgl. § 11 Absatz 4) 450-900 2 Amtshandlungen nach dem KCanG, soweit die Erteilung, Versagung, Änderung oder Verlängerung, der Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis betroffen ist (vgl. §§ 11 ff.) 2.1 Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 750-5 000 2.2 Versagung der Erlaubnis nach § 12 Absätze 1 und 3 350-950 2.3 Änderung einer Erlaubnis nach § 13 Absatz 3 450-950 2.4 Änderung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 6 450-950 2.5 Verlängerung der Erlaubnis nach § 14 Satz 2 450-4 500 2.6 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis nach § 15 450-950 3 Amtshandlungen nach dem KCanG, soweit die Überprüfung der Einhaltung der landwirtschaftlichen, gartenbaurechtlichen oder sonstigen Anforderungen betroffen ist (vgl. § 27 Absatz 1 Satz 1) 3.1 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der landwirtschaftlichen, gartenbaurechtlichen oder sonstigen Anforderungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 450-950 3.2 Anlassbezogene Überprüfung der Einhaltung der landwirtschaftlichen, gartenbaurechtlichen oder sonstigen Anforderungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 500-950 3.3 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der stofflichen Anforderungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 durch Stichproben von dem im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen vorhandenen Cannabis und Vermehrungsmaterials 150 (je Einzelprobe) 3.4 Anlassbezogene Überprüfung der Einhaltung der stofflichen Anforderungen nach § 27 Absatz 1 Satz 1 durch Stichproben von dem im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen vorhandenen Cannabis und Vermehrungsmaterials 250 (je Einzelprobe) 3.5 Aussprechen einer Warnung nach § 27 Absatz 2 Satz 3 350-950 3.6 Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen nach § 27 Absatz 3 350-950 3.7 Widerruf und Änderungen nach § 27 Absatz 5 von Maßnahmen nach § 27 Absatz 3 400-950 4 Amtshandlungen nach dem KCanG, soweit die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen betroffen ist (vgl. § 27 Absatz 1 Satz 1) 4.1 Durchführung einer regelmäßigen Vor-Ort-Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des KCanG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften, insbesondere - für Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nach § 27 Absatz 1 Satz 1 dritter Halbsatz; - für die Sicherheitsvorkehrungen nach § 22 Absatz 1; - für das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot nach § 6 - sowie die Auflagen nach § 13 Absatz 4, soweit nicht die Überprüfung der Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Nummern 1, 2 und 4 durch die zuständigen Behörden nach dem § 2 CanGZustVO betroffen ist 500-950 4.2 Durchführung einer anlassbezogenen Vor-Ort-Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des KCanG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften, insbesondere - für Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nach § 27 Absatz 1 Satz 1 dritter Halbsatz; - für die Sicherheitsvorkehrungen nach § 22 Absatz 1; - für das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot nach § 6 - sowie die Auflagen nach § 13 Absatz 4, soweit nicht die Überprüfung der Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 4 Nummern 1, 2 und 4 durch die zuständigen Behörden nach den § 2 CanGZustVO betroffen ist 500-950
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