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§ 2 StWendelLSchGVÄndV SL 2025a Landesnorm Saarland - Beschreibung der ausgegliederten Flächen Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Auswei

Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ Vom 29. Juli 2025 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe zur

Einzelansicht Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom

  1. Juli 2025 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom
  2. Juli 2025 15.08.2025 Eingangsformel 15.08.2025 § 1 - Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel" 15.08.2025 § 2 - Beschreibung der ausgegliederten Flächen 15.08.2025 § 3 - Inkrafttreten 15.08.2025 Anlage 15.08.2025 Aufgrund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom
  3. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom
  4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: zur Einzelansicht Eingangsformel § 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ Die Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom
  5. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, sodass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Eisen, entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 sind: Flur 10, Parzelle 17 Flur 11, Parzelle 18, 41 und 43, je teilweise Flur 13, Parzelle 9, 10, 12, 42 Flur 13, Parzelle 7 und 8, je teilweise zur Einzelansicht § 1 § 2 Beschreibung der ausgegliederten Flächen Die ausgegliederte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet L 02.02.01, nördlich der Ortslage von Eisen, am nördlichen Ende des bestehenden Golfparks Eisen, und am südöstlichen Ende der nordwestlichen Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes. Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 42 062 m 2 auf und umfasst Bereiche des bestehenden Golfparks Eisen sowie einen ehemaligen Fichtenbestand, welcher als Kalamitätsfläche gerodet wurde und nun der Erweiterung des Golfparks dienen soll. Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit rechtskräftigen B-Plänen aus den Jahren 1999 und 2018 sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „
  6. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ der Kommune Nohfelden und der Bereinigung von Splitterflächen. Die ausgegliederte Fläche ist in der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich. zur Einzelansicht § 2 § 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft. zur Einzelansicht § 3 Anlage zur Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ L02.02.01 vom
  7. Juli 2025 zur Einzelansicht

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.