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§ 2 StWendelLSchGVÄndV SL 2024 Landesnorm Saarland - Beschreibung der ausgegliederten Flächen Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisu

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel Vom 3. September 2024 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom

  1. September 2024 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom
  2. September 2024 13.09.2024 Eingangsformel 13.09.2024 § 1 - Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel" 13.09.2024 § 2 - Beschreibung der ausgegliederten Flächen 13.09.2024 § 3 - Inkrafttreten 13.09.2024 Anlage - Anlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel" vom
  3. September 2024 13.09.2024 Auf Grund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom
  4. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom
  5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, verordnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:

Eingangsformel § 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ Die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, so dass in der Gemarkung Bierfeld, Flur 15, die Parzellen 4/4, 49/9, 49/12, 49/13, 49/14, 49/16 und 100/24 nicht mehr sowie die Parzellen 2/2, 5/3, 49/32 und 49/33 teilweise nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L02.01.01 sind.

§ 1

§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Flächen Das auszugliedernde Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L02.01.01 zwischen den Ortslagen Sitzerath und Bierfeld, südlich der Bundesautobahn A1 und tangiert im nord-westlichen Bereich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 27,78 ha auf und liegt zum Teil auf bereits industriell genutztem Betriebsgelände. Der Großteil umfasst jedoch Wald- und Grünflächen, die nunmehr, nach den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans der Gemeinde Nonnweiler, als gewerbliche Baufläche genutzt werden sollen. Überwiegende öffentliche Interessen sowie fehlende Alternativstandorte machen eine Betriebserweiterung mit entsprechender Flächennutzung am Maasberg erforderlich. Die auszugliedernde Fläche ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.

§ 2

§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.

§ 3

Anlage Anlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 3. September 2024

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.