Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom
Eingangsformel § 1 Änderung der „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ Die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) wird geändert, so dass in der Gemarkung Bierfeld, Flur 15, die Parzellen 4/4, 49/9, 49/12, 49/13, 49/14, 49/16 und 100/24 nicht mehr sowie die Parzellen 2/2, 5/3, 49/32 und 49/33 teilweise nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L02.01.01 sind.
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Flächen Das auszugliedernde Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L02.01.01 zwischen den Ortslagen Sitzerath und Bierfeld, südlich der Bundesautobahn A1 und tangiert im nord-westlichen Bereich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 27,78 ha auf und liegt zum Teil auf bereits industriell genutztem Betriebsgelände. Der Großteil umfasst jedoch Wald- und Grünflächen, die nunmehr, nach den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans der Gemeinde Nonnweiler, als gewerbliche Baufläche genutzt werden sollen. Überwiegende öffentliche Interessen sowie fehlende Alternativstandorte machen eine Betriebserweiterung mit entsprechender Flächennutzung am Maasberg erforderlich. Die auszugliedernde Fläche ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
Anlage Anlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 3. September 2024
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.