Verordnung zur Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken“ vom
Eingangsformel § 1 Änderung der „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken“ Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken vom 9. Juni 1976 (Amtsbl. S. 717) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Landeshauptstadt Saarbrücken, Gemarkung Scheidt, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „St. Johanner Stadtwald“ (L 5.08.02) sind: Flur 15, Flurstück 1/63 (ganz), 1/140 (ganz), 1/182 (ganz), 1/196 (ganz), 1/195 (teilweise), und 14/16 (teilweise).
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Flächen Bei der ausgegliederten Fläche von ca. 3,64 ha handelt es sich hauptsächlich um Buchen-Laubmischbestände und Buchen-Nadel-Laubmischbestände, nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus im Bereich der Universität des Saarlandes in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Gemarkung Scheidt, zwischen den Landesstraßen L 251 und L 252 sowie der bestehenden Bebauung des Campus. Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken, welcher die Errichtung eines neuen Forschungscampus auf bisher unbeplanten, bewaldeten Flächen östlich der Universität des Saarlandes und nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus ermöglichen soll. Geplant ist ein Mischgebiet aus Wohnnutzung, Büro- und Forschungsnutzung mit dem Ziel der Ansiedlung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Da zur Realisierung Baurecht geschaffen werden muss, ist eine Ausgliederung erforderlich. Die ausgegliederte Fläche ist aus der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, in Kraft.
Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage, Übersichtskarte
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.