Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom
Eingangsformel § 1 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Flächen Bei der ausgegliederten Fläche handelt es sich um einen Waldrandbereich westlich der Straße zur Keltensiedlung im südlichen Randbereich des LSGs, welcher sich direkt westlich und südwestlich an das Gelände der ehemaligen Schreinerei Reiland anschließt und jüngeren Eichenwald, teilweise auch jungen Erlenwald sowie durch die frühere Nutzung anthropogen überprägte Flächen umfasst. Die Gesamtflächengröße der ausgegliederten Fläche beträgt ca. 0,56 ha. Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund der Überlappung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnen. Leben. Arbeiten. Ehemaliges Gelände Reiland“ der Gemeinde Mettlach, welcher die brachliegende ehemalige Schreinerei Reiland revitalisieren und dort ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet ermöglichen soll. Die ausgegliederte Fläche ist aus der beigefügten Flurstückskarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.
Anlage
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.