Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken vom
Eingangsformel § 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken vom
§ 2 Beschreibung der auszugliedernden Fläche Die auszugliedernde Fläche befindet sich auf dem Dickenberg und umfasst insgesamt eine Fläche von 4,51 ha. Es handelt sich dabei um ehemalige Flächen einer Deponie für Erdmassen und Bauschutt der Firma Schmeer Sand und Kies GmbH. Im östlichen Teilbereich der auszugliedernden Fläche befindet sich eine Kompostierungsanlage der Stadt Püttlingen, für deren Erweiterung und Asphaltierung ein Bauschein aus dem Jahre 1995 vorliegt. Diese Anlage soll weiter betrieben werden, und zwar zur Kompostierung des kommunalen Grünschnitts der Stadt Püttlingen sowie der Gemeinde Riegelsberg. Da diese Fläche teilweise versiegelt und somit stark anthropogen überprägt ist, ist eine Voraussetzung zum Verbleib im Landschaftsschutzgebiet nicht mehr gegeben. Der westlich gelegene Teilbereich der Ausgliederungsfläche entspricht der im Bebauungsplan „Solarpark Sandgrube Dickenberg“ angegebenen „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen“, sowie dem räumlichen Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans. Um den Bebauungsplan „Solarpark Sandgrube Dickenberg“ aus dem Jahr 2013 realisieren zu können, ist eine Ausgliederung der Flächen erforderlich. Ökologisch hochwertige Strukturen sind auf den auszugliedernden Flächen nicht vorhanden, da sie anthropogen fast vollständig überformt und geprägt sind. Die auszugliedernde Fläche ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.
Anlage
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.