Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom
Eingangsformel § 1 Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis Die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405 ff.) wird geändert, sodass folgende Flurstücke der Gemarkung Bous nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L3.09.33 sind: Flur 11: Flurstücke 96/4, 96/5, 499, 508/1, 512/1, 512/2, 515/1, 515/2, 521/4, 521/5, 521/7, 528/2, 528/3, 531/2, 532/1, 1482/531, 1483/530, 1484/530, 1486/528, 1487/528, teilweise: 96/6, 96/7, 139/1, 141/1, 149, 150/1, 152, 495/1, 498, 503/1, 504/2, 504/4, 504/5, 507, 508/2, 510/2, 521/6, 528/1, 530/1, 530/2, 531/3, 532/2, 807/508, 844/506, 845/506, 973/132, 1476/532, 1477/532, 1478/532, 1668/530 sowie Flur 12: 45/5, teilweise: 45/6, 45/8, 45/9, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 47/1, 47/3, 47/4, 48/1, 829/47 und 834/48.
§ 2 Beschreibung der auszugliedernden Flächen Die ausgegliederte Fläche umfasst zwei Teilflächen mit einer Fläche von insg. ca. 2,3 ha. Die nördlicher gelegene Teilfläche umfasst Bebauungen entlang der Kreisstraße L 140 in Richtung Knausholz. In nördlicher Richtung wird diese Fläche durch die Gemarkungsgrenze Bous und die o. g. Kreisstraße abgegrenzt und in südlicher Richtung durch den Verlauf des Bommersbachs. Für diese Fläche liegt ein Bebauungsplan („Naherholungsgebiet Bommersbachertal“) vom 9. Mai 1963 vor. Die südlicher gelegene Teilfläche wird durch vorhandene Wege und die alte LSG-Grenze begrenzt. Die ausgegliederten Flächen sind aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.
Anlage
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.