Obsah (6)
§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6Verordnung über die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek Vom 2. April 1996 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Verordnung über die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek vom
- April 1996 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek vom
- April 1996 01.01.2002 Eingangsformel 01.01.2002 § 1 - Grundsatz 01.01.2002 § 2 - Aufgaben 06.12.2016 § 3 - Zusammenarbeit 01.01.2002 § 4 - Regionale Aufgaben 01.01.2002 § 5 - Überregionaler Leihverkehr 01.01.2006 § 6 - In-Kraft-Treten 01.01.2002 Aufgrund des § 47 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes vom
- März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater vom
- Juni 1994 (Amtsbl. S. 906) , verordnet das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
Eingangsformel § 1 Grundsatz Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek steht mit ihren Beständen und Dienstleistungen der Öffentlichkeit für Zwecke der Wissenschaft, Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Fragen der Bibliotheksbenutzung werden von der Universität des Saarlandes in der Benutzungsordnung geregelt.
§ 1
§ 2 Aufgaben Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek hat neben ihrer Funktion als Zentralbibliothek der Universität des Saarlandes folgende Aufgaben:
- Sie arbeitet mit anderen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen außerhalb der Universität des Saarlandes zusammen.
- Sie nimmt regionale Aufgaben wahr.
- Sie nimmt Aufgaben des überregionalen Leihverkehrs wahr.
§ 2§ 3 Zusammenarbeit
(1)Im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten kooperiert die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek auf regionaler, überregionaler und internationaler Ebene mit anderen Einrichtungen des Bibliotheks- und Informationswesens, insbesondere für Zwecke des Leihverkehrs, des Datenaustausches und der Vernetzung von Bibliothekssystemen. Sie berücksichtigt dabei die Belange anderer saarländischer Bibliotheken.
(2)Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek kann im Rahmen ihres Auftrags und ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten Verbundsysteme gründen oder solchen beitreten.
§ 3
§ 4 Regionale Aufgaben Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek nimmt folgende regionale Aufgaben im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten wahr:
- Sie archiviert und erschließt alle im Saarland erscheinenden Publikationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über Pflichtexemplare [1] .
- Sie sammelt und archiviert die das Saarland betreffenden sowie die von saarländischen Autorinnen oder Autoren stammenden, aber außerhalb des Saarlandes erscheinenden Publikationen.
- Sie erfasst und erschließt alle das Saarland betreffenden Publikationen in der "Saarländischen Bibliographie".
- Sie bemüht sich um antiquarische Bestandsergänzung zur Dokumentation der saarländischen Landesgeschichte.
- Sie widmet sich den Literaturen der Grenzregionen Saar-Lor-Lux-Elsass und in besonderem Maße der Akquisition, Erschließung und Vermittlung literarischer Nachlässe aus dem genannten Gebiet.
- Sie wirkt in der Öffentlichkeit durch Publikationen, Ausstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen. Fußnoten [1]) Vgl. § 14 SMG - BS-Nr. 225-1, Verordnung - BS-Nr. 225-1-1 und Erlass vom
- Dezember 1967 (Amtsbl. 1968 S. 253), geändert durch Erlass vom
- September 1973 (Amtsbl. S. 645).
§ 4
§ 5 Überregionaler Leihverkehr Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek kann unmittelbar am überregionalen Leihverkehr teilnehmen. Sie ist Leitbibliothek im auswärtigen Leihverkehr nach der Leihverkehrsordnung [2] für alle saarländischen Bibliotheken, die mittelbar am Leihverkehr teilnehmen. Fußnoten [2]) Vgl. Erlass vom 27. Oktober 2003 (GMBl. S. 552) - Leihverkehrsordnung - und Verzeichnis vom 14. August 2002 (GMBl. S. 318).
§ 5
§ 6 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
§ 6