der Fassung der Bekanntmachung vom
der Überschrift wird das Wort „Landesentwicklung“ durch das Wort „Landwirtschaft“ ersetzt. 2.
1 Satz 1 werden die Wörter „der obersten Naturschutzbehörde“ durch die Wörter „dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nach Zustimmung durch die oberste Naturschutzbehörde“ ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 1 werden die Wörter „Landesamt für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern
Neuenkirchen“ durch die Wörter „Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Stralsund“ ersetzt.
NatSchG genannten Fachbehörden.“ c)
Absatz 4 werden die Wörter „Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG)“ durch die Wörter „Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt. 4.
1 Satz 3 wird die Angabe „§ 40 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 40 Abs. 2“ und das Wort „Naturschutzverbände“ durch das Wort „Naturschutzvereine“ ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)
Satz 1 werden die Wörter „von der zuständigen Naturschutzbehörde“ gestrichen. bb) Satz 2 wird gestrichen. b)
Absatz 5 Satz 2 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „unteren“ und das Wort „höhere“ durch das Wort „obere“ ersetzt. c) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa)
Satz 1 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „unteren“ ersetzt.
der jeweils geltenden Fassung, und des § 4 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) vom
der jeweils geltenden Fassung.“ e)
Absatz 8 werden die Wörter „Der Ausweis“ durch die Wörter „Die Erlaubnis oder deren Kopie“ ersetzt.
der jeweils geltenden Fassung.“ b)
Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort „höheren“ durch das Wort „unteren“ ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Nr. 3 BArtSchV kann im Einzelfall der Einsatz von Lockmitteln zugelassen werden.“. b)
Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „der zuständigen höheren Naturschutzbehörde“ gestrichen. 8.
3 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „untere“ ersetzt.
Kraft. Dresden, den 26. Juni 2008 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.