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Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig

Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig Vom

  1. Oktober 2008 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
  2. September 2008 erlässt die Landesdirektion Leipzig als zuständige Stelle nach § 47 Abs.1 Satz 1, §§ 54, 56 Abs. 1 Satz 2, §§ 59 und 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom
  3. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom
  4. September 2007 (BGBl. I S. 2246, 2257) geändert worden ist, sowie nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom
  5. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700), die zuletzt durch Verordnung vom
  6. Mai 2008 (BGBl I S. 854) geändert worden ist, die folgenden Änderungen der nachfolgend aufgeführten Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfungen – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe ( POFABäd ) vom
  7. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 58) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation ( POFABük ) vom
  8. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 66) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste ( POFAMI ) vom
  9. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin ( POStrW ) vom
  10. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen ( POutB ) vom
  11. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ( POVFA ) vom
  12. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin ( POWaBau ) vom
  13. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108) und für die Fortbildungsprüfungen – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung ( POAE ) vom
  14. Juni 2007 (SächsABl. S. 1010) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte ( POQuadaF ) vom
  15. Juni 2007 (SächsABl. S. 1016) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen ( POGeFAB ) vom
  16. Juni 2007 (SächsABl. S. 1020) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe ( POGeMBäd ) vom
  17. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin ( POVFW ) vom
  18. Januar 2008 (SächsABl. S. 238) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
  19. Januar 2008 (SächsABl. S. 244):
  20. In der Überschrift werden jeweils die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt. In Satz 1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
  21. Januar 2008 (SächsABl. S. 244) werden die Wörter „beim Regierungspräsidium“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion“ ersetzt.
  22. Die Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
  23. Januar 2008 (SächsABl. S. 244) wird wie folgt neu gefasst: Anlage
  24. Diese Änderungen treten mit Wirkung vom
  25. August 2008 in Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom
  26. September 2008 – Az.: 13-6040/8 – genehmigt.
  27. Diese Prüfungsordnungen gelten im Übrigen als Prüfungsordnungen der Landesdirektion Leipzig fort. Leipzig, den
  28. Oktober 2008 Landesdirektion Leipzig Steinbach Präsident der Landesdirektion

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.