Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig Vom
- Oktober 2008 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
- September 2008 erlässt die Landesdirektion Leipzig als zuständige Stelle nach § 47 Abs.1 Satz 1, §§ 54, 56 Abs. 1 Satz 2, §§ 59 und 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom
- März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom
- September 2007 (BGBl. I S. 2246, 2257) geändert worden ist, sowie nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom
- Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700), die zuletzt durch Verordnung vom
- Mai 2008 (BGBl I S. 854) geändert worden ist, die folgenden Änderungen der nachfolgend aufgeführten Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfungen – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe ( POFABäd ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 58) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation ( POFABük ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 66) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste ( POFAMI ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin ( POStrW ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen ( POutB ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ( POVFA ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin ( POWaBau ) vom
- Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108) und für die Fortbildungsprüfungen – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung ( POAE ) vom
- Juni 2007 (SächsABl. S. 1010) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte ( POQuadaF ) vom
- Juni 2007 (SächsABl. S. 1016) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen ( POGeFAB ) vom
- Juni 2007 (SächsABl. S. 1020) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe ( POGeMBäd ) vom
- Juni 2007 (SächsABl. S. 1026) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin ( POVFW ) vom
- Januar 2008 (SächsABl. S. 238) – Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
- Januar 2008 (SächsABl. S. 244):
- In der Überschrift werden jeweils die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt. In Satz 1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
- Januar 2008 (SächsABl. S. 244) werden die Wörter „beim Regierungspräsidium“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion“ ersetzt.
- Die Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin ( POLKon ) vom
- Januar 2008 (SächsABl. S. 244) wird wie folgt neu gefasst: Anlage
- Diese Änderungen treten mit Wirkung vom
- August 2008 in Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom
- September 2008 – Az.: 13-6040/8 – genehmigt.
- Diese Prüfungsordnungen gelten im Übrigen als Prüfungsordnungen der Landesdirektion Leipzig fort. Leipzig, den
- Oktober 2008 Landesdirektion Leipzig Steinbach Präsident der Landesdirektion
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.