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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Grundschulen, der Schulordnung Förderschulen und der Schulordnu

Obsah (10)§ 3§ 4§ 7§ 11§ 13§ 14§ 6§ 8§ 12§ 50

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Grundschulen, der Schulordnung Förderschulen und der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen Vom 17. Februa

der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom
  2. Dezember 2008 (SächsGVBl. 866, 874) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Änderung der Schulordnung Grundschulen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS ) vom
  3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), zuletzt geändert durch Verordnung vom
  4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 453, 491), wird wie folgt geändert:
  5. § 3 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. b)

Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. c)

Absatz 6 Satz 3 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt. 2.

§ 3Abs.

4 Satz 1, § 9 Abs. 3 und § 13a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. 3.

§ 4Abs.

2 Satz 1 und § 9 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt. b)

Absatz 3 Satz 4 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 317),“ die Angabe „die durch Artikel 2 der Verordnung vom

  1. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414) geändert worden ist,“ eingefügt.
  2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. b)

Absatz 3 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.

  1. § 9 Abs. 1 Satz 1 wird gestrichen. Artikel 2 Änderung der Schulordnung Förderschulen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS ) vom
  2. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom
  3. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414), wird wie folgt geändert: 1.

§ 7Abs.

2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 3 sowie § 32 Abs. 1 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 2.

§ 11Abs. 1 wird die Angabe „(Sächs

GVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt. 3.

§ 11Abs.

1, § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 20 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 4. § 13 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. b)

Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Es“ durch das Wort „Sie“ ersetzt. 5.

§ 13Abs.

2 Satz 1 und § 15 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. 6.

§ 13Abs.

7 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. 7.

§ 14Abs. 1 Satz 5 wird nach der Angabe „(Sächs

GVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom

  1. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
  2. § 16 Abs. 4 Satz 1 und 3 wird gestrichen.
  3. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen. b)

Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. Artikel 3 Änderung der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP ) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 werden die Wörter „Regionalschulämter geben“ durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur gibt“ ersetzt. b)

Absatz 4 Satz 3 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt. 2.

§ 6Abs. 4 wird die Angabe „(Sächs

GVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt. 3.

§ 8Abs.

2, § 28 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 4.

§ 8Abs. 2 wird nach der Angabe „(Sächs

GVBl. S. 317),“ die Angabe „die durch Artikel 2 der Verordnung vom

  1. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414) geändert worden ist,“ eingefügt.
  2. § 10a Satz 2 wird gestrichen. 6.

§ 12Abs.

1 Satz 3 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 7. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen. b)

Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 8.

§ 13Abs.

3, § 40 Abs. 4 und § 48 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. 9. § 48 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 6 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt. b)

Absatz 7 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. 10.

§ 50Abs.

1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt. Artikel 4

krafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung

Kraft. Dresden, den 17. Februar 2009 Der Staatsminister für Kultus Prof. Dr. Roland Wöller

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.