Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie Kunst und Kultur Vom 25. Juni 2009 I. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministe
§ 44Sä
HO” durch die Angabe „
§ 44Sä
HO” ersetzt. 3. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. b wird die Angabe „EU” durch die Angabe „Europäischen Union” ersetzt. 4. Ziffer V wird aufgehoben. 5. Ziffer VI wird wie folgt geändert:
- a)Die Angabe „VI. Stipendien” wird durch die Angabe „V. Stipendien” ersetzt.
- b)In Nummer 4.1 wird die Angabe „Nummern 3.2, 3.3.3, 3.3.5, 5 und 7 Vorl.
§ 44Sä
HO” durch die Angabe „Nummern 3.2, 3.3.3, 3.3.5, 5 und 7
§ 44Sä
HO” ersetzt.
- Die Angabe „VII. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten” wird durch die Angabe „VI. Inkrafttreten und Außerkrafttreten” ersetzt. II. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den
- Juni 2009 Die Staatsministerin fürWissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange