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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie Kunst und Kultur

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie Kunst und Kultur Vom 25. Juni 2009 I. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministe

§ 44

HO” durch die Angabe „

§ 44

HO” ersetzt. 3. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. b wird die Angabe „EU” durch die Angabe „Europäischen Union” ersetzt. 4. Ziffer V wird aufgehoben. 5. Ziffer VI wird wie folgt geändert:

  1. a)Die Angabe „VI. Stipendien” wird durch die Angabe „V. Stipendien” ersetzt.
  2. b)In Nummer 4.1 wird die Angabe „Nummern 3.2, 3.3.3, 3.3.5, 5 und 7 Vorl.

§ 44

HO” durch die Angabe „Nummern 3.2, 3.3.3, 3.3.5, 5 und 7

§ 44

HO” ersetzt.

  1. Die Angabe „VII. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten” wird durch die Angabe „VI. Inkrafttreten und Außerkrafttreten” ersetzt. II. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den
  2. Juni 2009 Die Staatsministerin fürWissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.