Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über den Erlass der Richtlinie für den Betrieb von Besucherbergwerken und Besucherhöhlen, den Erlass der Richtlinie zur Anerkennung von Sachverständigen sowie über die Aufhebung weiterer Richtlinien Vom
- September 2009
- Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit §§ 50 ff. Des Bundesberggesetzes ( BBergG ) vom
- August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 15a des Gesetzes vom
- Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2619) geändert worden ist, wird die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes für den Betrieb von Besucherbergwerken und Besucherhöhlen (Richtlinie Besucherbergwerke – RL BesBergw) erlassen. Sie tritt am
- September 2009 in Kraft. Die Richtlinie ist im Volltext unter http://www.bergbehoerde.sachsen.de veröffentlicht und abrufbar. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für den Betrieb von Besucherbergwerken und Besucherhöhlen vom
- Dezember 2007 (SächsABl. 2008 S. 870, 914) außer Kraft.
- Auf der Grundlage des § 9 der Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO ) vom
- Juli 2009 (SächsGVBl. S. 489) wird die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes zur Anerkennung von Sachverständigen (Sachverständigenrichtlinie) erlassen. Sie tritt am
- September 2009 in Kraft. 1 Die Richtlinie ist im Volltext unter http://www.bergbehoerde.sachsen.de veröffentlicht und abrufbar. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes zur Anerkennung und Tätigkeit von Sachverständigen (Sachverständigenrichtlinie) vom
- Dezember 2007 (SächsABl. 2008 S. 361, 475) außer Kraft.
- Die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes über die geotechnische Sicherheit im Bergbau über Tage (Richtlinie Geotechnik) vom
- März 2005 (SächsABl. S. 285) wird mit Wirkung vom
- September 2009 aufgehoben.
- Die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes für die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und Instandhaltung von Gurtbandförderern im übertägigen Bergbaubereich (Richtlinie Gurtbandförderer) vom
- Juni 2003 (SächsABl. S. 860) wird mitWirkung vom
- September 2009 aufgehoben.
- Die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes zum Umgang mit Tagebaugeräten und Bandanlagen in Braunkohlentagebauen (Richtlinie Tagebaugeräte) vom
- Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 250) wird mit Wirkung vom
- September 2009 aufgehoben.
- Die Richtlinie des Sächsischen Oberbergamtes zur Errichtung, zum Betrieb, zur Änderung, zur Überwachung und zur Stilllegung von schwimmenden Geräten (Richtlinie Schwimmende Geräte) vom
- Dezember 1998 (SächsABl. 1999 S. 73) wird mitWirkung vom
- September 2009 aufgehoben. Freiberg, den
- September 2009 Sächsisches Oberbergamt Prof. Schmidt Präsident 1 Sachverständigenrichtlinie außer Kraft durch Richtlinie vom
- September 2016 (SächsABl. S. 1274)