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Dreizehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Dreizehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung Vom 27. Juni 2011 Aufgrund von § 17 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1797) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Sächsischen Staatsregierung zum Erlaß von Verordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung – ZustÜVFv ) vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), die durch Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2010 (SächsGVBl. S. 276), wird wie folgt geändert: 1. Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

  1. a)In Nummer 2.2 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  2. b)In Nummer 3 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  3. c)In Nummer 4 Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
  4. d)In Nummer 5 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  5. e)Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt geändert:
  6. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  7. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  8. f)Nummer 8 Buchst. b wird wie folgt geändert:
  9. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  10. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
  11. g)Nummer 8 Buchst. c wird wie folgt geändert:
  12. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  13. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
  14. h)Nummer 8 Buchst. d wird wie folgt geändert:
  15. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  16. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
  17. i)Nummer 9 Buchst. a wird wie folgt geändert:
  18. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  19. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
  20. j)Nummer 10 Buchst. a wird wie folgt geändert:
  21. aa)In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  22. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
  23. k)Nummer 11 wird wie folgt geändert:
  24. aa)In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  25. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
  26. l)Nummer 12 wird wie folgt geändert:
  27. aa)In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  28. bb)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt. 2. Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
  29. a)In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Bautzen gehörenden Angaben wie folgt geändert:
  30. aa)Die Wörter „Crostau,“ und „Kirschau,“ werden gestrichen.
  31. bb)Das Wort „Schirgiswalde“ wird durch die Wörter „Schirgiswalde-Kirschau“ ersetzt.
  32. b)Die zum Finanzamt Dresden I gehörenden Angaben in den Spalten 1 bis 6 werden gestrichen.
  33. c)Die zum Finanzamt Dresden II gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
  34. aa)In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden II, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden“ ersetzt.
  35. bb)In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile nach den Wörtern „Äußere Neustadt“ die Wörter „Bühlau/Weißer Hirsch“, nach dem Wort „Hellerberge“ die Wörter „Hosterwitz/Pillnitz“, nach den Wörtern „Industriegebiet Klotzsche“ die Wörter „Innere Neustadt“ und nach den Wörtern „Leipziger Vorstadt“ die Wörter „Loschwitz/Wachwitz“ eingefügt.
  36. cc)In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
  37. d)Die zum Finanzamt Dresden III gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
  38. aa)In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.
  39. bb)In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile vor dem Wort „Briesnitz“ das Wort „Blasewitz“, nach den Wörtern „Gorbitz-Süd“ die Wörter „Großzschachwitz“, „Gruna“, „Innere Altstadt“, „Johannstadt-Nord“ und „Johannstadt-Süd“, nach den Wörtern „Kleinpestitz/Mockritz“ die Wörter „Kleinzschachwitz“, „Laubegast“ und „Leuben“, nach dem Wort „Naußlitz“ die Wörter „Niedersedlitz“ und „Pirnaische Vorstadt“, nach dem Wort „Reick“ die Wörter „Seevorstadt-Ost/Großer Garten“ und „Seidnitz/Dobritz“, nach dem Wort „Strehlen“ die Wörter „Striesen-Ost“, „Striesen-Süd“ und „Striesen-West“ und nach den Wörtern „Südvorstadt-West“ die Wörter „Tolkewitz/Seidnitz-Nord“ und „Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West“ eingefügt.
  40. cc)In Spalte 6 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
  41. e)In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Freital gehörende Wort „Geising,“ gestrichen.
  42. f)In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Grimma gehörenden Wörter „Großbothen,“, „Nerchau,“, „Thümmlitzwalde,“ und „Zschadraß“ gestrichen.
  43. g)In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben wie folgt geändert:
  44. aa)Die Wörter „Großhennersdorf,“ und „Neugersdorf,“ werden gestrichen.
  45. bb)Die Wörter „Ebersbach/Sa.“ werden durch die Wörter „Ebersbach-Neugersdorf“ ersetzt.
  46. h)In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Wörter „Großtreben-Zwethau,“ und „Sornzig-Ablaß,“ gestrichen.
  47. i)In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Sosa,“ gestrichen. 3. Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert: In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft. Dresden, den 27. Juni 2011 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.