Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerlei
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr. 11 genannten Personenkreis vermeidbare Wege erspart werden müssen. II. Umfang der Berechtigung 1. Für den Umfang der Berechtigung gilt Ziffer I Nr. 1 (Rn. 119 ff.)
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr.
- Zusätzlich kann in besonderen Ausnahmefällen eine Nutzung von Parkflächen, die durch das Zeichen 314 beziehungsweise 315 StVO und das Zusatzzeichen 1044-10 gekennzeichnet sind, gestattet werden, wenn diese Parkflächen (zum Beispiel vor Arztpraxen oder bestimmten Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs) in der Ausnahmegenehmigung konkret benannt sind.
- Nummer 2 gilt auch für die nach der
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr. 11 berechtigten Personengruppen. III. Verfahren 1. Für den Personenkreis der vorübergehend Berechtigten (Ziffer I Nr. 3) ist die außergewöhnliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr abweichend von Ziffer II Nr. 1 (Rn. 130)
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr. 11 durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, in der Zeitraum und Umfang der Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit anzugeben sind. Die Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung beträgt für diesen Personenkreis abweichend von Ziffer III Nr. 2 (Rn. 141)
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr. 11 maximal sechs Monate. 2. Abweichend von Ziffer V (Rn. 144)
§ 46Abs.
1 Satz 1 Nr. 11 sind Ausnahmegenehmigungen nach dieser Verwaltungsvorschrift ausschließlich für den Freistaat Sachsen zu erteilen.
- Gleichzeitig mit der Ausnahmegenehmigung ist ein Parkausweis (Anlage) auszugeben, der bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen im Fahrzeug von außen gut lesbar auszulegen ist. IV. Inkrafttreten
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am
- Januar 2012 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerleichterungen) vom
- Mai 2006 (SächsABl. S. 563), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
- November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), außer Kraft. Dresden, den
- Dezember 2011 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Roland Werner Staatssekretär Anlage