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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerlei

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr. 11 genannten Personenkreis vermeidbare Wege erspart werden müssen. II. Umfang der Berechtigung 1. Für den Umfang der Berechtigung gilt Ziffer I Nr. 1 (Rn. 119 ff.)

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr.

  1. Zusätzlich kann in besonderen Ausnahmefällen eine Nutzung von Parkflächen, die durch das Zeichen 314 beziehungsweise 315 StVO und das Zusatzzeichen 1044-10 gekennzeichnet sind, gestattet werden, wenn diese Parkflächen (zum Beispiel vor Arztpraxen oder bestimmten Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs) in der Ausnahmegenehmigung konkret benannt sind.
  2. Nummer 2 gilt auch für die nach der

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr. 11 berechtigten Personengruppen. III. Verfahren 1. Für den Personenkreis der vorübergehend Berechtigten (Ziffer I Nr. 3) ist die außergewöhnliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr abweichend von Ziffer II Nr. 1 (Rn. 130)

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr. 11 durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, in der Zeitraum und Umfang der Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit anzugeben sind. Die Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung beträgt für diesen Personenkreis abweichend von Ziffer III Nr. 2 (Rn. 141)

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr. 11 maximal sechs Monate. 2. Abweichend von Ziffer V (Rn. 144)

§ 46Abs.

1 Satz 1 Nr. 11 sind Ausnahmegenehmigungen nach dieser Verwaltungsvorschrift ausschließlich für den Freistaat Sachsen zu erteilen.

  1. Gleichzeitig mit der Ausnahmegenehmigung ist ein Parkausweis (Anlage) auszugeben, der bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen im Fahrzeug von außen gut lesbar auszulegen ist. IV. Inkrafttreten
  2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am
  3. Januar 2012 in Kraft.
  4. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerleichterungen) vom
  5. Mai 2006 (SächsABl. S. 563), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
  6. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767), außer Kraft. Dresden, den
  7. Dezember 2011 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Roland Werner Staatssekretär Anlage

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.