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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Folgeänderungen nach Auflösung des Bildungszentrums

Obsah (6)§ 3§ 4§ 5§ 6§ 16§ 17

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Folgeänderungen nach Auflösung des Bildungszentrums Vom 8. Mai 2012 Es wird verordnet aufgrund von 1. § 2a Satz 1,

der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „

(1)“ wird gestrichen und nach dem Wort „Soziales“ werden die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt.
  1. b)Absatz 2 wird aufgehoben. 3. § 2 wird wie folgt geändert:
  2. a)Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „
(1)Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz richtet einen Fortbildungs- und Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines Vertreters des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein.“ b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)

Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „Bildungszentrums“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. bb)

Satz 2 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 4.

§ 3Abs.

1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 2 der Verordnung vom

  1. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2947)“ durch die Angabe „Artikel 29 des Gesetzes vom
  2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2528)“ und die Angabe „Artikel 3 der Verordnung vom
  3. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2950)“ durch die Angabe „Artikel 33 des Gesetzes vom
  4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2533)“ ersetzt. 5.

§ 4Abs.

1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 6.

§ 5Abs.

3 und Abs. 5 wird das Wort „Bildungszentrum“ jeweils durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 7.

§ 6Abs.

2 Satz 1 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bildungszentrum“ gestrichen. 8.

§ 16

Satz 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 9.

§ 17

Satz 1 werden die Wörter „

den Räumen des Bildungszentrums“ durch die Wörter „beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. Artikel 2 Änderung der Sächsischen Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen – SächsTierarztWÖVetVO ) vom 16. Oktober 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 8) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a)

den Absätzen 5, 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. b)

Absatz 7 Satz 3 werden die Wörter „Bildungszentrum im Benehmen mit der Zulassungsbehörde“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 3.

§ 5Abs.

1 Satz 2 wird das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. Artikel 3

krafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012

Kraft. Dresden, den 8. Mai 2012 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.