der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „
Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „Bildungszentrums“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. bb)
Satz 2 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 4.
1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 2 der Verordnung vom
1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 6.
3 und Abs. 5 wird das Wort „Bildungszentrum“ jeweils durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 7.
2 Satz 1 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bildungszentrum“ gestrichen. 8.
Satz 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 9.
Satz 1 werden die Wörter „
den Räumen des Bildungszentrums“ durch die Wörter „beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. Artikel 2 Änderung der Sächsischen Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen – SächsTierarztWÖVetVO ) vom 16. Oktober 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 8) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a)
den Absätzen 5, 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. b)
Absatz 7 Satz 3 werden die Wörter „Bildungszentrum im Benehmen mit der Zulassungsbehörde“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 3.
1 Satz 2 wird das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. Artikel 3
krafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012
Kraft. Dresden, den 8. Mai 2012 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.