Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Betriebsstättenbesteuerung zum Kirchensteuerabzug vom Kapitalertrag Az.: 32-S 2440/25/90-2023/75939 Vom
- Dezember 2023 I. Aufgrund von § 11 Absatz 4 und 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes vom
- Februar 2002 (SächsGVBl. S. 82), das zuletzt durch das Gesetz vom
- März 2019 (SächsGVBl. S. 244) geändert worden ist, wird zur Betriebsstättenbesteuerung für die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer) Folgendes angeordnet:
- Abzugsverpflichtung bei Kirchensteuerpflichtigen in Sachsen Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat Kirchenkapitalertragsteuer einzubehalten, wenn der Kirchensteuerpflichtige einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen hat und einer der folgenden Kirchen angehört: Evangelische Kirchen: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Evangelisch-reformierte Kirche Römisch-Katholische Kirche: Bistum Dresden-Meißen Bistum Görlitz Bistum Magdeburg
- Abzugsverpflichtung bei Kirchensteuerpflichtigen außerhalb Sachsens Nummer 1 gilt auch bei Kirchensteuerpflichtigen, die in Sachsen keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Voraussetzung ist, dass sie an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, für die nach der dort geltenden Betriebsstättenbesteuerung Kirchenkapitalertragsteuer erhoben wird und die Religionsgemeinschaft einen Antrag auf Kirchensteuererhebung nach § 11 Absatz 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes gestellt hat. Maßgebend ist in diesen Fällen der am Ort des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kirchensteuerpflichtigen geltende Kirchensteuersatz. Die nachfolgend aufgeführten Religionsgemeinschaften haben einen Antrag nach § 11 Absatz 5 des Sächsisches Kirchensteuergesetzes gestellt: Evangelische Kirchen: Evangelische Landeskirche Anhalts Evangelische Landeskirche in Baden Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Bremische Evangelische Kirche Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Lippische Landeskirche Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg Evangelische Kirche der Pfalz Evangelisch-reformierte Kirche Evangelische Kirche im Rheinland Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe Evangelische Kirche von Westfalen Evangelische Landeskirche in Württemberg Römisch-Katholische Kirche: Bistum Aachen Bistum Augsburg Erzbistum Bamberg Erzbistum Berlin Bistum Dresden-Meißen Bistum Eichstätt Bistum Erfurt Bistum Essen Erzbistum Freiburg Bistum Fulda Bistum Görlitz Erzbistum Hamburg Bistum Hildesheim Erzbistum Köln Bistum Limburg Bistum Magdeburg Bistum Mainz Erzbistum München und Freising Bistum Münster Bistum Osnabrück Erzbistum Paderborn Bistum Passau Bistum Regensburg Bistum Rottenburg-Stuttgart Bistum Speyer Bistum Trier Bistum Würzburg Alt-Katholische Kirche: Landessynodalrat der Alt-Katholischen Kirche in Baden-Württemberg Landessynodalrat der Alt-Katholischen Kirche im Freistaat Bayern Landessynodalrat der Alt-Katholischen Kirche in Hessen Gemeindeverband der Alt-Katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen Alt-Katholischer Gemeindeverband Rheinland-Pfalz Alt-Katholische Kirchengemeinde Berlin Alt-Katholische Kirchengemeinde Hamburg Katholische Pfarrgemeinde der Alt-Katholiken Hannover/ Niedersachsen-Süd Katholische Pfarrgemeinde der Alt-Katholiken Wilhelmshaven/Niedersachsen-West Alt-Katholische Kirchengemeinde Saarland Alt-Katholische Kirchengemeinde Schleswig-Holstein Jüdische Landesverbände/Gemeinden: Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe Israelitische Religionsgemeinschaft Baden Jüdische Kultusgemeinde Bad Kreuznach Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Jüdische Gemeinde in Hamburg Jüdische Kultusgemeinde Koblenz Synagogen-Gemeinde Köln Synagogengemeinde Saar Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs Freie Religionsgemeinschaften: Freie Religionsgemeinschaft Alzey Freireligiöse Landesgemeinde Baden Freireligiöse Gemeinde Mainz Freireligiöse Gemeinde Offenbach Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
- Abführung der Kirchenkapitalertragsteuer Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete führt die nach Nummer 1 und 2 einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt ab.
- Bekanntmachung Diese Anordnung wird im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht. II. Die Anordnung tritt mit Wirkung vom
- Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Betriebsstättenbesteuerung zum Kirchensteuerabzug vom Kapitalertrag vom
- August 2014 (MBl. SMF S. 42), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
- Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 178), außer Kraft. Dresden, den
- Dezember 2023 Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.