Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Dokumentation der Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses (VwV Prüfungsdokumentation Haupt- und Realschulabschluss – VwV Prüfdoku-HSA-RSA) Vom
- Juli 2023 I. Regelungsgegenstand Die Verwaltungsvorschrift bestimmt für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Muster, die bei der Dokumentation der Durchführung der Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses zu verwenden sind. II. Verwendung von Mustern Zur Dokumentation der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sowie des Realschulabschlusses sind die als Anlagen 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4 und 5 beigefügten Muster zu verwenden: Verwendung von Mustern Anlage Beschreibung Anlage 1a „Abschlussprüfung an Oberschulen, Abendoberschulen und Gemeinschaftsschulen – Notenliste zum Realschulabschluss“ Anlage 1b „Abschlussprüfung an Oberschulen, Abendoberschulen und Gemeinschaftsschulen – Notenliste zum Hauptschulabschluss und qualifizierenden Hauptschulabschluss“ Anlage 2a „Abschlussprüfung an Förderschulen – Notenliste zum Realschulabschluss“ Anlage 2b „Abschlussprüfung an Förderschulen – Notenliste zum Hauptschulabschluss und qualifizierenden Hauptschulabschluss“ Anlage 3 „Protokoll über die schriftliche Prüfung (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“ Anlage 4 „Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“ Anlage 5 „Protokoll über die mündlichen Prüfungen (Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, Realschulabschluss)“ III. Elektronische Verarbeitung Ziffer III Nummer 1, 2, 3 Buchstabe c und Nummer 4 der VwV Schulformulare vom
- August 2021 (MBl. SMK S. 158), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
- Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), in der jeweils geltenden Fassung, gilt entsprechend. Die Daten müssen regelmäßig gesichert werden. Es ist Vorsorge zu treffen, dass alle gespeicherten Daten beim Ausfall des Datenverarbeitungsgerätes oder des mobilen Datenträgers jederzeit zur Verfügung stehen. IV. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Formblätter Oberschule Förderschule vom
- April 2019 (MBl. SMK S. 78), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom
- Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), außer Kraft. Dresden, den
- Juli 2023 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz Anlagen Anlage 1a Anlage 1b Anlage 2a Anlage 2b Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5