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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung dienstrechtlicher Zustä

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen Vom 6. Januar 2017 Artikel 1 Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen vom 21. August 2014 (SächsABl. S. 1110), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird wie folgt geändert: 1. Ziffer I wird wie folgt geändert:

  1. a)Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 1 eingefügt: „1. das Staatsministerium der Finanzen für die Beamten des Staatsministeriums der Finanzen,“
  2. b)die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2,
  3. c)die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und das Wort „und“ wird gestrichen,
  4. d)die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und der Punkt am Ende wird durch das Wort „und“ ersetzt,
  5. e)folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die Beamten des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen.“ 2. Ziffer II wird wie folgt geändert:
  6. a)Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 1 eingefügt: „1. das Staatsministerium der Finanzen für die Beamten des Staatsministeriums der Finanzen,“
  7. b)die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2,
  8. c)die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt,
  9. d)die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und der Punkt am Ende wird durch das Wort „und“ ersetzt,
  10. e)folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die Beamten des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen.“ 3. Ziffer III wird wie folgt geändert:
  11. a)Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 1 eingefügt: „1. das Staatsministerium der Finanzen für die Beamten des Staatsministeriums der Finanzen,“
  12. b)die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2,
  13. c)die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3,
  14. d)die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt,
  15. e)die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5 und der Punkt am Ende wird durch das Wort „und“ ersetzt,
  16. f)folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen für die Beamten des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 6. Januar 2017 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.