Verbindung mit Satz 4 Nummer 2 und 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes vom
der jeweils geltenden Fassung, verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen ermöglicht und
elektronischen Verwaltungsverfahren und anderen E-Government-Anwendungen zu verarbeiten (Servicekonto). Das Servicekonto ist zugleich Nutzerkonto nach § 3 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes.“
nern“ werden durch die Wörter „Die Staatskanzlei“ ersetzt. d) Der bisherige Absatz 16 wird Absatz 17 und die Wörter „das Staatsministerium des
nern“ werden durch die Wörter „die Staatskanzlei“ ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)
Satz 1 wird nach der Angabe „22.11.2016, S. 72“ die Angabe „L 127 vom 23.5.2018, S. 2“ eingefügt und es werden die Wörter „
der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen. bb)
Satz 2 werden die Wörter „vom Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „von der Staatskanzlei“ ersetzt. b)
Absatz 2 werden die Wörter „das Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ und die Angabe „10“ wird durch die Angabe „11“ ersetzt. c)
Absatz 3 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 4 werden jeweils die Wörter „das Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 1 werden die Wörter „das Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ ersetzt. b)
Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Absatz 1, 3, 6, 11 Satz 2 und Absatz 13“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1, 3, 6, 12 Satz 2 und Absatz 14“ ersetzt. c)
Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 1 Absatz 2, 4, 5, 7, 9, 12 und 14“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 2, 4, 5, 7, 9, 13 und 15“ ersetzt. d)
Absatz 3 wird die Angabe „11 Satz 3“ durch die Angabe „11, 12 Satz 3“ ersetzt. 4.
Absatz 2 und 4 werden jeweils die Wörter „dem Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „der Staatskanzlei“ ersetzt. 5.
Absatz 7 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „vom Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „von der Staatskanzlei“ ersetzt. 6.
Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „die Staatskanzlei“ ersetzt. 7.
Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 7 Satz 1, § 7 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2, § 8 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Satz 3 und Absatz 2, § 9 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2 sowie § 10 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Das Staatsministerium des
nern“ durch die Wörter „Die Staatskanzlei“ ersetzt. 8. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Servicekonto
formation darüber, ob und
welcher Form und Art Textnachrichten empfangen werden können, E-Mail-Adressen, Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, IBAN, BIC, Profilbild, b) die zur elektronischen Identifizierung erforderlichen Daten: Nummer, Art und ausstellendes Land des Identifizierungsdokuments, dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen des elektronischen Personalausweises nach § 18 Absatz 3 Nummer 8 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist,
der jeweils geltenden Fassung, oder nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
der Fassung der Bekanntmachung vom
der jeweils geltenden Fassung, spezifische Daten,
sbesondere Identifizierungsmerkmale, eines Identitätsnachweises nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
formation darüber, ob und
welcher Form und Art Textnachrichten empfangen werden können, Art des Registers, Registernummer, Registerort, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer, IBAN, BIC, Profilbild; soweit eine natürliche Person für ein Unternehmen handelt, zusätzlich die Daten nach Nummer 1 Buchstabe b mit Ausnahme der Anschrift,
krafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
Kraft. Dresden, den 22. Januar 2019 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.