Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung Vom
(2)Die Aus- und Fortbildung der hauptberuflichen Angehörigen der Werkfeuerwehr hat den Anforderungen an die Angehörigen der Berufsfeuerwehr zu entsprechen. § 12 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst vom 23. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, gilt entsprechend. Das Staatsministerium des Innern kann mit den Trägern von Werkfeuerwehren die Durchführung des Einführungslehrganges für die hauptberuflichen Angehörigen durch die Werkfeuerwehren vereinbaren. Nebenberufliche Kräfte haben die Anforderungen an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu erfüllen.“ 3. Anlage 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)Der Wortlaut wird wie folgt gefasst: „2. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr, der hauptamtlichen Kreisbrandmeister und der hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Angehörige der Berufsfeuerwehr, hauptamtliche Kreisbrandmeister, hauptamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Landesbeamte des feuerwehrtechnischen Dienstes und feuerwehrtechnische Bedienstete der Landesfeuerwehrschule führen die nachfolgenden Dienstgrade. Frauen können die Dienstgradbezeichnungen in der weiblichen Form verwenden. Die Dienstgradabzeichen werden als Schulterklappe mit Druckknopf in Klappenfarbe, Ausführung und Bezeichnung gemäß den Abbildungen 13 bis 32 getragen. Die Schulterklappe besteht aus festkantigem Tuch mit stabilisierender Einlage, auf der die rot-, silber- und goldfarbenen Sterne sowie das goldfarbene Eichenlaub in gestickter oder gewebter Ausführung aufgebracht sind. Die Schulterklappen müssen mit der Jacke der Tuchuniform, dem Parka, den Hemden sowie dem Blouson, der Arbeitsjacke und der Wetterschutzjacke des Tagesdienstanzugs kompatibel sein. Die Dienstgrade werden mittels sechseckiger Sterne (20 mm Durchmesser) auf dunkelblauem Grund, mit Litze für Anwärter und ab Besoldungsstufe B zusätzlich mit Eichenlaub dargestellt. Für die Dienstgrade der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene sind Sterne im Farbton rot, für Dienstgrade der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene silberfarbene und für die Dienstgrade der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene goldfarbene Sterne zu verwenden. Die Farbe Rot der Dienstgradabzeichen ähnelt RAL 3019. Die Farbe Dunkelblau ähnelt RAL 5004. RAL-Farbvorlagen können vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. bezogen werden.“
- b)Die Abbildungen nach Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff werden durch die aus dem Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b ersichtlichen Abbildungen ersetzt. 4. Der Anlage 3 wird folgender Buchstabe y angefügt: „
- y)Tagesdienstkleidung Die Tagesdienstkleidung besteht aus Cargohose, Blouson oder Arbeitsjacke sowie Wetterschutzjacke und kann je nach Erfordernis miteinander und mit sonstiger tätigkeitsgerechter Oberbekleidung (Dienst- oder Sommerdiensthemd, T-Shirt, Sweatshirt, Pullover, Fleecejacke, Strickjacke, Softshelljacke) kombiniert werden.
- aa)Cargohose Farbe dunkelblau, Schnitt nach Anlage 4 Abbildung 1; Bundweitenregulierung, zwei schräge Leistentaschen vorn; erfüllt der Hosenstoff die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340, können die Taschen mit verdecktem Reißverschluss schließbar sein; zwei Gesäßtaschen mit abgeschrägter Patte und je zwei verdeckten Druckknöpfen, zwei seitlich an Hosenbeinen aufgesetzte Taschen mit abgeschrägter Patte, zwei verdeckten Druckknöpfen und 5 mm breiter roter Biese oberhalb der Patte; eine der Taschen kann mit innen liegendem Steg ausgestattet sein; zur Hose ist ein schwarzer Gürtel mit silberner Gürtelschnalle zu tragen. Die Patten beider Seitentaschen sind mit der Direkteinstickung ‚FEUERWEHR‘ entsprechend Anlage 4 Abbildung 5 zu versehen. Die Cargohose kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen.
- bb)Blouson Farbe dunkelblau, aufstellbarer Kragen, Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer circa 70 mm breiten Leiste mit verdeckten Druckknöpfen; Ärmelsaum, Lasche mit zwei verdeckten Druckknöpfen zur Weitenregulierung oder vom Oberstoff überdeckter Strickbund; Gewebetunnel für Schulterklappen, circa 30 mm Breite, 70 mm Länge, Schulterklappenunterteil circa 22 mm breit, Abstand 10 mm zur Armeinsatznaht; zwei innenliegende Brusttaschen mit abgeschrägten Patten und verdeckten Druckknöpfen; Einstickung des Schriftzuges ‚FEUERWEHR‘ nach Anlage 4 Abbildung 5 auf der linken Brusttaschenpatte; zwei schräge Leistentaschen ohne Patte; wenn der Blouson- oder Jackenstoff die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllt, können die Taschen mit verdecktem Reißverschluss schließbar sein; getrennte Innentaschen für Geldbörse, Mobiltelefon und Stifte; Napoleontasche mit Reißverschluss im linken Vorderteil, vom Übertritt verdeckt; vorn über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe; in Passennaht eingenäht 5 mm breite rote Biese; auf dem Rücken, circa 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese, silbern reflektierender Schriftzug ‚FEUERWEHR‘, 300 mm breit, Schriftgröße 50 mm, Schriftart Arial; auf dem Rücken zwei von der roten Biese abwärts bis zum Saum gerade verlaufende Teilungsnähte; Steppung zur Rückenmitte; auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Wappen entsprechend Buchstabe v, Oberkante circa 150 mm unterhalb der Schulternaht; optional kann die linke Brusttasche mit integrierter Funkgerätetasche und seitlicher Öffnung für die Antenne ausgestattet werden, oberhalb der Brusttasche eine Halterung für eine Hör- und Sprechgarnitur angebracht werden, oder auf der Patte der rechten Brusttasche ein gesticktes Namensschild mit Klettband angebracht werden; der Blouson kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen; Blousonschnitt nach Anlage 4 Abbildung 2 mit dehnbarerem Jackenbund; der Blouson kann auch als Kurzjacke aus einem Oberstoff mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane (Softshelljacke) getragen werden; der Jackensaum wird mit weitenregulierbarem Tunnel, Kordelgummi mit Kordelstopper, Schlaufe mit Druckknopf in Seitennaht zum Einhängen der Kordel ausgeführt.
- cc)Arbeitsjacke Beschreibung wie Doppelbuchstabe bb, jedoch ohne die Optionen; dazu ist ein weitenregulierbarer verdeckter Kordelzug im Jackensaum möglich; Schnitt nach Anlage 4 Abbildung 3.
- dd)Wetterschutzjacke Die Wetterschutzjacke ist eine Langjacke mit abnehmbarer oder verstaubarer Kapuze aus dunkelblauem Oberstoff mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane nach DIN EN 343, Ret-Wert Klasse 3 5. Die Anlage 4 aus dem Anhang zu dieser Verordnung wird angefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 7. August 2019 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Anhänge Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Abbildungen (zu Anlage 1 Nummer 2) Anhang zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 4 (zu Anlage 3 Buchstabe
- y)Abbildungen Tagesdienstkleidung