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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwands&

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung Vom

  1. März 2021 Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom
  2. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom
  3. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab
  4. April 2021:
  5. Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung) Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete 529 Euro 266 Euro 230 Euro
  6. Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete (Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung) Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete bis 2 000 233 Euro – – bis 5 000 256 Euro – – bis 10 000 284 Euro – – bis 15 000 325 Euro 169 Euro – bis 20 000 403 Euro 192 Euro – bis 30 000 424 Euro 213 Euro – bis 40 000 453 Euro 240 Euro 198 Euro bis 60 000 482 Euro 284 Euro 227 Euro bis 100 000 516 Euro 297 Euro 240 Euro bis 250 000 573 Euro 340 Euro 268 Euro bis 500 000 609 Euro 362 Euro 290 Euro über 500 000 729 Euro 381 Euro 304 Euro
  7. Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden (Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung) Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden Summe der Einwohnerzahlen Verbands­vorsitzender Summe der Einwohnerzahlen der Mitglieds­gemeinden des Ver­waltungsverbandes Verbands­vorsitzender bis 5 000 123 Euro bis 7 500 136 Euro über 7 500 153 Euro
  8. Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 169 Euro. Dresden, den
  9. März 2021 Sächsisches Staatsministerium des Innern Jörg Weihe Referatsleiter

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.