der Fassung der Bekanntmachung vom
Verbindung mit der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
der Fassung der Bekanntmachung vom
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.
Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. II. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte
der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung sowie der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und
formationsdienste – Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte
der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom
formationsdienste vom
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird jeweils die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 3 und 4“ ersetzt. 3.
Absatz 1 Satz 3 wird jeweils die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. III. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.
Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. IV. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung
den umwelttechnischen Berufen Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung
den umwelttechnischen Berufen vom
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
3.
Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 25“ durch die „Wörter „§ 25 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 4.
Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. V. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung
den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung
den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom
Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 9 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt. b)
Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „dieser Prüfungen“ durch die Wörter „aus den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse sowie Geodatenpräsentation“ ersetzt. 4.
Absatz 4 Satz 1 Nummer 9 wird die Angabe „§ 25“ durch die Wörter „§ 25 Absatz 3 und 4“ ersetzt. 5.
6. § 14 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen. b)
Absatz 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. 7.
8.
9.
Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „einen Tag“ durch die Wörter „eine Woche“ ersetzt. 10. § 25 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 1 werden das Komma und die Wörter „betriebliche Aufträge und Prüfungsstücke“ gestrichen. b)
Absatz 2 werden die Wörter „Im Fachgespräch, der Präsentation“ durch die Wörter „
den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse und Geodatenpräsentation“ ersetzt. 11.
Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt. VI. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die „Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.
Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. VII. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.
4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.
Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. VIII.
krafttreten Diese Verordnung mit Wirkung vom 1. August 2021
Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium des
nern vom
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