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Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Anpassung der Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Landesdirektion Sachsen an da

Obsah (9)§ 3§ 7§ 23§ 4§ 25§ 8§ 15§ 16§ 26

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Anpassung der Prüfungsordnungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Landesdirektion Sachsen an das Bundesrecht Vom 19. Juli 2021 Auf Grund des Besch

der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom
  2. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist,

Verbindung mit der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen

der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167), die zuletzt durch die Verordnung vom
  2. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 323) geändert worden ist, die folgenden Änderungen: I. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/-Fachangestellte für Bäderbetriebe vom
  3. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 58), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom
  4. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.

§ 3Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 7

Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.

§ 23

Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. II. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte

der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung sowie der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und

formationsdienste – Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte

der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom

  1. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom
  2. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, und – die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und

formationsdienste vom

  1. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom
  2. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, werden wie folgt geändert: 1.

§ 3Absatz 4 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 7

Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird jeweils die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 3 und 4“ ersetzt. 3.

§ 23

Absatz 1 Satz 3 wird jeweils die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. III. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.

§ 3Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 7

Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.

§ 23

Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. IV. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung

den umwelttechnischen Berufen Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung

den umwelttechnischen Berufen vom

  1. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom
  2. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.

§ 3wird Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 4Absatz 2 wird Satz 3 gestrichen.

3.

§ 7

Absatz 5 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 25“ durch die „Wörter „§ 25 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 4.

§ 25

Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. V. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung

den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung

den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom

  1. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die durch die Verwaltungsvorschrift vom
  2. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2)„Die Prüfungsausschüsse bestehen aus jeweils mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben besteht aus sechs Mitgliedern.“ b)

Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

  1. a)Satz 3 wird gestrichen.
  2. b)Folgender Satz wird angefügt: „Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen ist eine Stimmenthaltung unzulässig.“ 3. § 5 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 Nummer 9 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt. b)

Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „dieser Prüfungen“ durch die Wörter „aus den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse sowie Geodatenpräsentation“ ersetzt. 4.

§ 7

Absatz 4 Satz 1 Nummer 9 wird die Angabe „§ 25“ durch die Wörter „§ 25 Absatz 3 und 4“ ersetzt. 5.

§ 8Satz 2 werden die Wörter „drei Monate“ durch die Wörter „zwei Monate“ ersetzt.

6. § 14 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen. b)

Absatz 4 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen. 7.

§ 15Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen.

8.

§ 16Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen.

9.

§ 23

Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „einen Tag“ durch die Wörter „eine Woche“ ersetzt. 10. § 25 wird wie folgt geändert: a)

Absatz 1 werden das Komma und die Wörter „betriebliche Aufträge und Prüfungsstücke“ gestrichen. b)

Absatz 2 werden die Wörter „Im Fachgespräch, der Präsentation“ durch die Wörter „

den Prüfungsbereichen Geodatenprozesse, Vermessungstechnische Prozesse und Geodatenpräsentation“ ersetzt. 11.

§ 26

Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Prüfungsbereiche“ die Wörter „mit schriftlichen Aufgaben“ eingefügt. VI. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.

§ 3Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 7

Absatz 4 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 23“ durch die „Wörter „§ 23 Absatz 2 bis 4“ ersetzt. 3.

§ 23

Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. VII. Änderung der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.

§ 3Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Abs.

4“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt. 2.

§ 23

Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „15 Punkte“ durch die Wörter „zehn Punkte“ ersetzt. VIII.

krafttreten Diese Verordnung mit Wirkung vom 1. August 2021

Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium des

nern vom

  1. Juli 2021, Az.: 13-6000/1/2-2021/61683, genehmigt. Chemnitz, den
  2. Juli 2021 Landesdirektion Sachsen Kraushaar Präsidentin

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.