nern und dem Staatsministerium für Regionalentwicklung: Artikel 1 Änderung der Sächsischen Schulnetzplanungsverordnung Die Sächsische Schulnetzplanungsverordnung vom
3.
Absatz 1 werden die Wörter „ist der zuständige Kreiselternrat“ durch die Wörter „sind der zuständige Kreiselternrat und der zuständige Kreisschülerrat“ ersetzt. 4. § 12 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 1 Satz 1 wird vor dem Wort „Schulaufsichtsbehörde“ das Wort „obersten“ eingefügt. b)
Absatz 4 wird vor dem Wort „Schulaufsichtsbehörde“ das Wort „oberste“ eingefügt. 5.
Absatz 3 werden nach dem Wort „Landeselternrat“ die Wörter „und an die Stelle des Kreisschülerrates der Landesschülerrat“ eingefügt. 6. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2
krafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
Kraft. Dresden, den 16. September 2021 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz Anhang zu Artikel 1 Nummer 4 Anlage (zu § 5 Absatz 4) Besondere Planungsrichtwerte Schulart, Förderschultyp Klasse, Klassenstufe, Kurs Planungs- richtwert Grundschule, Oberschule, Gemeinschaftsschule Vorbereitungsklasse (erste und zweite Etappe der sächsischen Konzeption zur
tegration von Migranten) *) 20 Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Klasse für Blinde 6 Klasse für Sehbehinderte 8 Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören 7 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Unterstufe, Mittelstufe 7 Oberstufe, Werkstufe 8 Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Klassenstufen 1 bis 4 10 Klassenstufen 5 bis 10 12 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Klassenstufen 1 und 2 10 Klassenstufen 3 und 4 12 Klassenstufen 5 bis 9 15 Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Klassenstufen 1 bis 4 10 Klassenstufen 5 und 6 12 Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 10 Berufsschule Klasse für Schüler
Bildungsgängen für die Berufsausbildungsvorbereitung (§ 3 Absatz 1 BSO) 20 Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag 20 Klasse mit dem Förderschwerpunkt Sehen 7 Klasse mit dem Förderschwerpunkt Hören 8 Klasse mit dem Förderschwerpunkt Sprache 8 Klasse mit einem anderen Förderschwerpunkt 12 Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg Grundkurs 20 Leistungskurs 18 *) Nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache an allgemeinbildenden Schulen
der jeweils geltenden Fassung (siehe https://www.schule.sachsen.de/lpdb)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.