wird § 5 und in Satz 1 werden vor den Wörtern „Umwelt und Landwirtschaft“ die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt. 5.
wird § 6 und in Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 1a der Verordnung vom
Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 23. März 2022 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft In Vertretung Katja Meier Staatsministerin
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.