Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure Vom 17. Mai 2023 I. Präambel Im Rahmen der Erstellung der Sächsischen Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurden die theoretischen Ausbildungsinhalte festgelegt. Um vergleichbare Ausbildungen in den Bundesländern zu schaffen, orientiert sich dieses Curriculum an dem Curriculum für den Theoretischen Lehrgang zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Die Inhalte wurden an die sächsischen Anforderungen und Regelungen angepasst. Dennoch ähneln sich die Ausbildungsinhalte im Sinne einer Harmonisierung der Ausbildungen innerhalb Deutschlands. II. Geltungsbereich Dieses Curriculum gilt für die Ausbildung und Prüfung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren nach der Sächsischen Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 23. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 284). III. Curriculum Ausbildungsinhalte sind 1. der Infektionsschutz und die -prävention sowie Beratungen zu Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Verhalten beim Auftreten übertragbarer Krankheiten, Ermittlungen und die Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Infektionen sowie die Unterbrechung von Infektionsketten, 2. die Erfassung von Infektionsgeschehen und epidemiologische Bewertung, die Datenübermittlung über die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen an das Robert Koch-Institut mittels der in den Gesundheitsämtern angewendeten Software, 3. die hygienische Beurteilung der Inhalte von Bauleitplänen und genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten, 4. die Beratung bezüglich und Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.