Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der FRL FwD Vom 26. Juli 2023 I. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia
§ 44der Sächsischen Haushaltsordnung.
Das Auszahlungsverfahren für kommunale Zuwendungsempfänger richtet sich nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK).“ b) Der Nummer 2.6 wird folgender Buchstabe e angefügt: „e) Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach Nummer 7.
§ 44
der Sächsischen Haushaltsordnung.“
- c)Der Nummer 3.6 wird folgender Buchstabe d angefügt: „
- d)Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach Nummer 7.
§ 44
der Sächsischen Haushaltsordnung.“
- d)Nummer 4.6 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „
- b)Der Zuwendungsempfänger kann Zuwendungen nach Nummer 4.2 Buchstabe b als Erstempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks ganz oder teilweise nach Nummer 12 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in privatrechtlicher Form an Dritte weiterleiten. Letztempfänger sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.“
- e)Der Nummer 4.6 wird folgender Buchstabe c angefügt: „
- c)Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach Nummer 7.
§ 44
der Sächsischen Haushaltsordnung“
- f)Der Nummer 5.6 wird folgender Buchstabe d angefügt: „
- d)Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach Nummer 7.
§ 44der Sächsischen Haushaltsordnung.
Das Auszahlungsverfahren für kommunale Zuwendungsempfänger richtet sich nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK)“ g) Der Nummer 6.6 wird Buchstabe d angefügt: „d) Das Auszahlungsverfahren richtet sich nach Nummer 7.
§ 44der Sächsischen Haushaltsordnung.“ II.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom
- Juli 2023 in Kraft. Dresden, den
- Juli 2023 Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt In Vertretung Dagmar Neukirch Staatssekretärin