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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV) Vom 25. September 1994 Aufgrund von § 4 Abs. 4 Satz 1 des Abfallgesetze

§ 1Abs.

2 beseitigt, 2.

§ 4

verbrennt, 3.

§ 5verbrennt, ohne daß eine Ausnahme nach Absatz 1 zugelassen wurde.

§ 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. September 1994 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung Arnold Vaatz

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