Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung Vom 9. Januar 2001 Es wird verordnet auf Grund von 1. § 19 Abs. 5 Satz 1, § 387 Abs. 2 S
§ 1Abs.
1 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Sächsischen Staatsregierung zum Erlaß von Verordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung– ZustÜVFv ) vom
- Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281);
- § 2 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) vom
- August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom
- Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601, 2621) geändert worden ist,
§ 1Abs. 1 Nr. 2 Zust
ÜVFv ;
- § 15 Abs. 2 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1994 (KraftStG 1994) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Mai 1994 (BGBl. I S. 1102), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom
- Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601, 2621) geändert worden ist,
§ 1Abs. 1 Nr. 3 Zust
ÜVFv : Artikel 1 Die Anlage zu § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO ) vom 18. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 375), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen.
- b)In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen.
- c)Der Nummer 8 wird in Spalte 2 folgender Buchstabe f angefügt:
- f)Versicherungsteuer Dresden II Freistaat Sachsen“.
- d)In Nummer 9 Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Worten das Wort „Zittau“ gestrichen. 2. Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- a)In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben einschließlich der Worte „Vom Landkreis Löbau-Zittau“ bis einschließlich des Wortes „Strahwalde“ insgesamt durch die Worte „Landkreis Löbau-Zittau“ ersetzt.
- b)In Spalte 2 wird bei den zum Finanzamt Mittweida gehörenden Angaben das Wort „Auerswalde“ gestrichen. Nach dem Wort „Langensteinbach“ wird das Wort „Lichtenau“ eingefügt.
- c)In Spalte 1 wird das Wort „Zittau“ und in Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zittau gehörenden Angaben insgesamt gestrichen. 3. Abschnitt III wird wie folgt geändert:
- a)In Spalte 1 wird nach dem Wort „Bautzen“ das Wort „Borna“ eingefügt. In Spalte 2 werden nach den Worten „Landkreis Bautzen“ die Worte „Landkreis Leipziger Land“ eingefügt.
- b)In Spalte 1 wird die Angabe „Leipzig I“ durch die Angabe „Leipzig III“ ersetzt. In Spalte 2 werden die Worte „und Landkreis Leipziger Land“ gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2001 in Kraft. Dresden, den 9. Januar 2001 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt