der Anlage zu § 2 Abs. 1 wird die Stadt Torgau dem Wahlkreis 33 (Torgau‑Oschatz) zugeordnet. 2.
1 wird das Wort „Zweitstimmen“ ersetzt durch das Wort „Listenstimmen“. 3.
2“ ersetzt durch „§ 15 Nr. 3“.
einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren,“. 5.
2 Satz 3 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „zwölf“ ersetzt. 6.
3 Satz 2 wird das Wort „drei“ durch das Wort „vier“ ersetzt. Artikel 2 Wahlkreisvorschläge unter Nichtbeachtung der Auswirkungen des § 2 Abs. 2 SächsWahlG, die jedoch mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes
Übereinstimmung stehen Ein Wahlkreisvorschlag ist nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil bei seiner Unterzeichnung (§ 20 Abs. 2 und 3 SächsWahlG ) oder bei der Aufstellung eines
ihm enthaltenen Parteibewerbers (§ 21 SächsWahlG ) § 2 Abs. 2 SächsWahlG nicht beachtet wurde, soweit dabei
haltlicher Übereinstimmung mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes gehandelt worden ist. Artikel 3 Wahlkreisvorschläge unter Beachtung der Auswirkungen des § 2 Abs. 2 SächsWahlG, die jedoch mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes nicht
Übereinstimmung stehen
ihm enthaltenen Parteibewerbers (§ 21 SächsWahlG ) zwar § 2 Abs. 2 SächsWahlG beachtet wurde, jedoch nicht
haltlicher Übereinstimmung mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes gehandelt worden ist.
nerhalb der nach dem SächsWahlG maßgeblichen Fristen ersetzt werden.
nerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Einreichung des ersetzenden Wahlvorschlages beim Landeswahlleiter zu stellen; die anspruchsbegründenden Unterlagen sind
nerhalb der genannten Ausschlußfrist vollständig vorzulegen. Artikel 4
krafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 17. März 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des
nern
Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.