Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Aufhebung von Rechtsvorschriften Vom 4. Dezember 2001 Es wird verordnet aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskosten
gesetzes des Freistaates Sachsen ( SächsVwKG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- September 1999 (SächsGVBl. S. 545), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom
- Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 1 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7) hinsichtlich der Artikel 2 und 3 im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern, § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen ( SächsIHKG ) vom
- November 1991 (SächsGVBl. S. 380), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom
- Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 662, 663) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 4, § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom
- August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 5 Abs. 32 des Gesetzes vom
- November 2001 (BGBl. I S. 3138, 3186) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG-Ermächtigungsverordnung – BergErmVO ) vom
- Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 537) hinsichtlich des Artikels 5 sowie § 10 Abs. 3 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG ) vom
- Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom
- Juli 2001 (SächsGVBl. S. 453, 454) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 6: Artikel 1 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen vom
- Juni 1992 (SächsGVBl. S. 302) wird aufgehoben. Artikel 2 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach § 32 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach ( MarkAPV ) vom
- Mai 1995 (SächsGVBl. S. 182) wird wie folgt geändert: Die Absatzbezeichnung „
(1)“ wird gestrichen. Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 3 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach § 30 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach ( BergAPV ) vom 23. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 187) wird wie folgt geändert: Die Absatzbezeichnung „
(1)“ wird gestrichen. Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 4 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammer des Freistaates Sachsen vom
- Januar 1995 (SächsGVBl. S. 53) wird aufgehoben. Artikel 5 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Feldes- und Förderabgaben ( FFVO ) vom
- März 1993 (SächsGVBl. S. 278) wird aufgehoben. Artikel 6 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen ( StrPrüfVO ) vom
- August 1996 (SächsGVBl. S. 372) wird wie folgt geändert: In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 16 wie folgt gefasst: „§ 16 aufgehoben“. § 16 wird aufgehoben. Artikel 7 In-Kraft-Treten Artikel 4 dieser Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen vom
- Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den
- Dezember 2001 Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer