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Artikel 1 ForstVersAErSTStVtrÄStVtrG ST Landesnorm Sachsen-Anhalt Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsans

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom

  1. März 2011 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom
  2. März 2011 12.03.2011 Artikel 1 12.03.2011 Artikel 2 12.03.2011 Staatsvertrag - Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt 12.03.2011 Artikel 1 12.03.2011 Artikel 2 12.03.2011 Artikel 1

(1)Dem in der Zeit vom
  1. November 2010 bis zum
  2. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt.
(2)Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3)Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen * . Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom 8. April 2011 (GVBl. LSA S. 560) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 am 01.04.2011 in Kraft getreten.]

Artikel 1

Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Artikel 2

Staatsvertrag Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt * Das Land Hessen, das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und das Land Schleswig-Holstein schließen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Organe, nachstehenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 11./

  1. Oktober 2005 über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ändert: Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom
  2. April 2011 (GVBl. LSA S. 560) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 am 01.04.2011 in Kraft getreten.] Artikel 1 ( Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 11./
  3. Oktober 2005 über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt )

Artikel 1Artikel 2

(1)Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt.
(2)Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft * , der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt den übrigen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages mit. Fußnoten *) [Entsprechend der Bekanntmachung vom 8. April 2011 (GVBl. LSA S. 560) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 am 01.04.2011 in Kraft getreten.]

Artikel 2

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.