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LEP ST 2010 Landesnorm Sachsen-Anhalt Zeichnerische Darstellung Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Febr

Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom

  1. Februar 2011 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom
  2. Februar 2011 12.03.2011 Eingangsformel 12.03.2011 § 1 - Gegenstand der Verordnung 12.03.2011 § 2 - Überleitungsvorschrift 12.03.2011 § 3 - Inkrafttreten 12.03.2011 Landesentwicklungsplan 12.03.2011 Zeichnerische Darstellung 12.03.2011 Beikarten 12.03.2011 Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom
  3. April 1998 (GVBl. LSA S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom
  4. Dezember 2007 (GVBl. LSA S. 466) wird verordnet:

Eingangsformel § 1 Gegenstand der Verordnung Der in der Anlage enthaltene Landesentwicklungsplan mit seinen Anhängen 1 (Zeichnerische Darstellung), 2 und 3 (Zusammenfassende Erklärung und Umweltbericht) ist Bestandteil dieser gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung beschlossenen Verordnung. Die in Satz 1 genannten Bestandteile sind Verordnungsrecht.

§ 1

§ 2 Überleitungsvorschrift Die Regionalen Entwicklungspläne für Planungsregionen gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Die Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.

§ 2

§ 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 3

Landesentwicklungsplan Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/9f636a6d-53bb-45e0-8f80-5786bea0d12b-st230.10+p+anlage-lep.pdf

Zeichnerische Darstellung Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/a4f7f9e3-645f-4cf3-9543-bc9049df48b6-st230.10+2011+160+p+anhang_1.pdf

Beikarten Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/12dc8ba1-6cdb-4f1b-8460-7230ef36c5f6-st230.10+2011+160+beikarte1.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/5e1d7320-b6c0-4a90-96ae-0dbbf7d7386b-st230.10+2011+160+beikarte2a.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/66b1406b-f5fd-4441-bb9f-458020eb05b5-st230.10+2011+160+beikarte2b.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/6dc13cec-7db1-4daf-9728-369c27362786-st230.10+2011+160+beikarte2c.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/81e07fb5-7b00-4ad6-ab6e-9fc73c2d23cf-st230.10+2011+160+beikarte3.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/80cf8dc7-e243-4c4c-bb2b-3cab6fc8f6d5-st230.10+2011+160+beikarte4.pdf Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/st/5724ee93-5bc3-4609-b554-f01effa16dd4-st230.10+2011+160+beikarte5.pdf

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.