Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Hochschulbibliotheken vom
Eingangsformel § 1 Die Hochschulen erheben für Amtshandlungen ihrer Bibliotheken Gebühren. Art und Höhe richten sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage) .
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für die wissenschaftlichen Bibliotheken vom
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis Nummer Gegenstand Gebühr in Euro 1 Fernleihgebühr 1,50 Bezug von Werken im auswärtigen Leihverkehr für jede aufgegebene Bestellung (Fernleihgebühr) Anmerkung: Mit diesen Gebühren sind die üblichen Kosten der Bibliotheken im Rahmen der Leihverkehrsordnung abgegolten. Enthalten sind insbesondere die Kosten für Reproduktionen von bis zu 20 DIN A4-Aufnahmen je Bestellung. 2 Mahngebühren Mahngebühr je Einheit 2.1 für die erste Mahnung 2,00 2.2 für die zweite Mahnung 5,00 2.3 für die dritte Mahnung 10,00 Anmerkung: Mahngebühren entstehen mit der Generierung des Mahndatensatzes. Portokosten sind in der Gebühr enthalten. 3 Bearbeitungsgebühren für den Verlust oder die Zerstörung von Bibliotheksgut Anmerkung: Die Gebühren werden neben der Ersatzleistung erhoben. 3.1 Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 7,50 3.2 Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 20,00 4 Bearbeitungsgebühren für den Ersatz von Datenträgern 4.1 Buchdatenträger 5,00 4.2 Benutzerausweis 7,50 5 Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels 15,00 Anmerkung: Daneben sind die Reparatur- und Ersatzkosten zu erstatten.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.