r Fortgeltung von Dienstvereinbarungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Vom 17. Februar 2023
m 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 180)
r Einzelansicht Verordnung
r Fortgeltung von Dienstvereinbarungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2023 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung
r Fortgeltung von Dienstvereinbarungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2023 01.03.2023 Eingangsformel 01.03.2023 § 1 - Fortgeltung von Dienstvereinbarungen 01.03.2023 § 2 - Inkrafttreten 01.03.2023 Anlage 1 - Fortgeltende Dienstvereinbarungen ohne IT-Bezug 01.03.2023 Anlage 2 - Fortgeltende Dienstvereinbarungen mit IT-Bezug 01.03.2023 Anlage 3 - Teilweise fortgeltende Dienstvereinbarungen 01.03.2023 Aufgrund des § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes
r Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank vom
letzt geändert durch Beschluss vom 15. November 2022 (MBl. LSA S. 530), wird verordnet:
r Einzelansicht Eingangsformel § 1 Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
r Einzelansicht § 1 § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
r Einzelansicht § 2 Anlage 1 (
1) Fortgeltende Dienstvereinbarungen ohne IT-Bezug 1. Dienstvereinbarung
r Ausgestaltung des Festgehalts für Vertragsangestellte mit Anlage 1 2. Dienstvereinbarung
r Ausgestaltung der Grundvergütung für Tarifangestellte in der Fassung vom 1. Dezember 2022 3. Dienstvereinbarung
r Ausgestaltung der Grundvergütung für Auszubildende, BA’ler/Sparkassenbetriebswirt:innen, Trainees sowie Praktikant:innen einschließlich Anlage 1 in der Fassung vom
6 vom
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r Einzelansicht Anlage 2 (
2) Fortgeltende Dienstvereinbarungen mit IT-Bezug 1. Rahmendienstvereinbarung
r Regelung der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten der NORD/LB 2. Ergänzungsvereinbarung
r Rahmendienstvereinbarung
r Regelung der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten der NORD/LB (einschließlich Anwendungsliste) 3. Dienstvereinbarung
der Anwendung MS Exchange/MS Outlook einschließlich Anlagen 1 bis 5 4. Dienstvereinbarung
der Anwendung OSPlus einschließlich Anlagen 1 bis 5 5. Ergänzungsvereinbarung
r Dienstvereinbarung „OSPlus“ einschließlich Anlagen 1 bis 9 6. Dienstvereinbarung
der Anwendung EBIL einschließlich Anlagen 1 bis 5 7. Dienstvereinbarung
r Übermittlung personenbezogener Daten der Beschäftigten der inländischen Dienststellen der NORD/LB
Dienstleistern der NORD/LB sowie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für Dritte durch die NORD/LB
m Einsatz der Telekommunikationsanlage in der NORD/LB einschließlich Anlagen 1 bis 8 10. Dienstvereinbarung
m Einsatz des RAS Dienstes an Feiertagen, Wochenenden, arbeitsfreien Tagen nach Tarifvertrag und an den Arbeitstagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr 11. Dienstvereinbarung
der Anwendung S-Web Sicherer Datenraum einschließlich Anlagen 1 bis 5 12. Dienstvereinbarung
der Anwendung EPOS@IB einschließlich Anlagen 1 bis 5 13. Dienstvereinbarung
der Anwendung Microsoft System Center Configuration Manager (SCCM) einschließlich Anlagen 1 bis 6 14. Dienstvereinbarung
der Anwendung
trittsberechtigungssystem MTZ Access einschließlich Anlagen 1 bis 6 15. Dienstvereinbarung
der Anwendung Lexmark Print Release Standardlösung (LPRS) einschließlich Anlagen 1 bis 5 16. Dienstvereinbarung
der Anwendung Single Sign-on (SSO) einschließlich Anlagen 1 und 2 17. Dienstvereinbarung
der Anwendung Zeiterfassung MTZ Bosch 18. Dienstvereinbarung
der Anwendung SAM Jupiter einschließlich Anlagen 1 bis 5 19. Dienstvereinbarung
m elektronischen Schließsystem 20. Regelung
r Nutzung von bargeldlosen Auf- und Abwertungssystemen
dem Einsatz von Standard-Projektmanagement-Software 23. Dienstvereinbarung
der Anwendung ELO einschließlich Anlagen 1 bis 5 24. Dienstvereinbarung
der Anwendung Confluence der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einschließlich Anlagen 1 bis 6 25. Rahmendienstvereinbarung
der Anwendung WBT (Web Based Training) 26. Rahmendienstvereinbarung
m Arbeitsschutz für Anwendungen an Bildschirmsystemen in der NORD/LB 27. Dienstvereinbarung für den Dienst Microsoft 365 (M365) einschließlich Anlagen 1 bis 5
r Einzelansicht Anlage 3 (
3) Teilweise fortgeltende Dienstvereinbarungen Bei den folgenden Dienstvereinbarungen der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale gelten ausschließlich die genannten Regelungen für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fort:
r Einzelansicht
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.