Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebietein der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 2 Die Begrenzung eines jeden der in der Anlage genannten Gebiete ist auf Meßtischblattausschnitten (1 : 25000) niedergelegt. Diese Begrenzungskarten liegen bei den zuständigen Räten der Bezirke und Kreise (Bezirks- bzw. Kreis-Naturschutzverwaltungen) aus und können dort eingesehen werden. Die Rechtsträger der in den Naturschutzgebieten gelegenen Nutzflächen erhalten jeweils ein Exemplar der Kartenausschnitte.
§§ 3 bis 6 (weggefallen)
bis 6 § 7 (Inkrafttreten)
1) Name des Naturschutzgebietes Kreis ... Bezirk Magdeburg
Anlage (Anordnung Nr. 3) Name des Naturschutzgebietes Kreis ... Bezirk Cottbus ...
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.