Weitergehende Beschränkungen für Gaststätten
Untersagung des Ausschanks, der Abgabe und des Konsums von Alkohol
Weitergehende Kontaktbeschränkung bei erhöhtem lnfektionsgeschehen § 30b Weitergehende Bestimmungen zu Personenobergrenzen bei Veranstaltungen und Zugangsbeschränkungen bei erhöhtem lnfektionsgeschehen Zweiter Unterabschnitt Weiter gehende infektionsschutzrechtliche Bestimmungen bei stark erhöhtem lnfektionsgeschehen § 31 Stark erhöhtes lnfektionsgeschehen, Anwendungsvorrang § 31a Weitergehende Bestimmungen zu Personenobergrenzen bei Veranstaltungen und Zugangsbeschränkungen bei stark erhöhtem lnfektionsgeschehen § 31b Schließung oder teilweise Schließung von Einrichtungen und Angeboten bei stark erhöhtem lnfektionsgeschehen Fünfter Abschnitt Weitergehende Allgemeinverfügungen und abweichende Anordnungen § 32 Weitergehende und abweichende Anordnungen Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten § 33 Ordnungswidrigkeiten Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen § 34 Unterstützung durch die Polizei § 35 Geltungsvorbehalte § 36 Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Festlegungen § 37 Einschränkung von Grundrechten § 38 Gleichstellungsbestimmung § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 10.02.2022, gültig ab 21.02.2022 bis 28.02.2022 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 21.01.2022, gültig ab 23.01.2022 bis 06.02.2022 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 23.12.2021, gültig ab 28.12.2021 bis 22.01.2022 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 17.12.2021, gültig ab 20.12.2021 bis 27.12.2021 Inhaltsverzeichnis ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 24.11.2021, gültig ab 24.11.2021 bis 19.12.2021 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2021, 565 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000037D8NN00000000005 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=CoronaVInfSchV_TH_Inhaltsverzeichnis
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.