Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Zweiter Unterabschnitt Fachrichtung Heilpädagogik § 53 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 54 Aufnahmevoraussetzungen § 55 Berufspraktische Ausbildung,
Abschlussprüfung § 57 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Unterabschnitt Fachrichtung Heilerziehungspflege § 58 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 59 Aufnahmevoraussetzungen § 60 Ergänzung der Zulassungsbeschränkung § 61 Abschlussprüfung § 62 Berufspraktische Ausbildung § 63 Praktische Prüfung,
Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Vierter Unterabschnitt Fachrichtung Familienpflege § 65 Dauer der Ausbildung § 66 Aufnahmevoraussetzungen § 67 Ergänzung der Zulassungsbeschränkung § 68 Abschlussprüfung § 69 Berufspraktische Ausbildung § 70 Praktische Prüfung § 71 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Fünfter Unterabschnitt Fachrichtung Motopädie § 72 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 73 Aufnahmevoraussetzungen § 74 Abschlussprüfung § 75 Berufspraktische Ausbildung,
Praktische Prüfung § 77 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Sechster Unterabschnitt Fachrichtung Fachkraft für Soziale Arbeit § 78 Dauer der Ausbildung, Unterrichtsorganisation § 79 Aufnahmevoraussetzungen § 80 Abschlussprüfung § 81 Berufspraktische Ausbildung,
Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Abschnitt Fachbereich Medizinpädagogik § 83 Dauer der Ausbildung, Organisationsform § 84 Aufnahmevoraussetzungen § 85 Fachrichtungen und Schwerpunkte, Berufsbezeichnungen § 86 Abschlussprüfung § 87 Berufspraktische Ausbildung § 88 Praktische Prüfung § 89 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Teil Schlussbestimmungen § 90 Gleichstellungsbestimmung § 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Fußnoten *) Vor dem
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.