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Inhaltsverzeichnis ThürFSO Landesnorm Thüringen Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO) vom 3. Februar 2004 gültig ab: 01.08.2009 gültig bis: 31.07.2015

Obsah (5)§ 52§ 56§ 64§ 76§ 82

Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO) Vom 3. Februar 2004 *) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Bestimmungen Erster Abschnitt Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel der Bildungsgänge § 3 Glieder

§ 52

Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Zweiter Unterabschnitt Fachrichtung Heilpädagogik § 53 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 54 Aufnahmevoraussetzungen § 55 Berufspraktische Ausbildung,

§ 56

Abschlussprüfung § 57 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Unterabschnitt Fachrichtung Heilerziehungspflege § 58 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 59 Aufnahmevoraussetzungen § 60 Ergänzung der Zulassungsbeschränkung § 61 Abschlussprüfung § 62 Berufspraktische Ausbildung § 63 Praktische Prüfung,

§ 64

Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Vierter Unterabschnitt Fachrichtung Familienpflege § 65 Dauer der Ausbildung § 66 Aufnahmevoraussetzungen § 67 Ergänzung der Zulassungsbeschränkung § 68 Abschlussprüfung § 69 Berufspraktische Ausbildung § 70 Praktische Prüfung § 71 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Fünfter Unterabschnitt Fachrichtung Motopädie § 72 Dauer der Ausbildung, Organisationsformen § 73 Aufnahmevoraussetzungen § 74 Abschlussprüfung § 75 Berufspraktische Ausbildung,

§ 76

Praktische Prüfung § 77 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Sechster Unterabschnitt Fachrichtung Fachkraft für Soziale Arbeit § 78 Dauer der Ausbildung, Unterrichtsorganisation § 79 Aufnahmevoraussetzungen § 80 Abschlussprüfung § 81 Berufspraktische Ausbildung,

§ 82

Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Abschnitt Fachbereich Medizinpädagogik § 83 Dauer der Ausbildung, Organisationsform § 84 Aufnahmevoraussetzungen § 85 Fachrichtungen und Schwerpunkte, Berufsbezeichnungen § 86 Abschlussprüfung § 87 Berufspraktische Ausbildung § 88 Praktische Prüfung § 89 Abschlusszeugnis, Berufsbezeichnung Dritter Teil Schlussbestimmungen § 90 Gleichstellungsbestimmung § 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Fußnoten *) Vor dem

  1. August 2004 begonnene Bildungsgänge werden nach den Bestimmungen der Thüringer Fachschulordnung in der vor dem In-Kraft-Treten der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Fachschulordnung vom
  2. September 2005 (GVBl. S. 347, In-Kraft-Treten:
  3. August 2004) geltenden Fassung fortgeführt. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2004, 125 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000037D9NN00000000004 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=FSOFSchulO_TH_Inhaltsverzeichnis

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.