Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön (ThürBR-VO Rhön) Vom
- September 1990 (GBl. SDR Nr. 1476) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Oktober 1998 § 1 Schutzgegenstand, Abgrenzung und Zonierung
(1)Das Biosphärenreservat Rhön umfasst auf thüringischer Seite Teile der Hohen Rhön sowie der Kuppen- oder Vorderrhön im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und im Wartburgkreis.
(2)Es wird in eine Kernzone, eine Pflegezone und eine Entwicklungszone gegliedert. Kernzone und Pflegezone sind in den in den Absätzen 6 und 7 genannten Karten mit römischen Ziffern gekennzeichnet.
(3)Die Kernzone (Zone I) umfasst folgende Teilflächen: I
- Arzberg, I
- Sachsenburg, I
- Rhönwald, I
- Lange Rhön, I
- Rhönkopf-Streufelsberg, I
- Stoffelskuppe, I
- Klosterwald, I
- Horn, I
- Sommertal, I
- Umpfen, I
- Roßberg.
(4)Die Pflegezone (Zone II) umfasst folgende Teilflächen: II
- Öchsenberg, II
- Buchenberg, II
- Standorfsberg, II
- Rasdorfer Berg, II
- Ulster, II
- Auewäldchen, II
- Teufelsberg - Pietzelstein, II
- Rößberg, II
- Tannenberg - Seelesberg, II
- Arzberg, II
- Kalktuffniedermoor, II
- Sachsenburg, II
- Kohlbach - Hochrain, II
- Horbel - Hoflar - Birkenberg, II
- Lange Rhön, II
- Rhönkopf - Streufelsberg, II
- Bischofswaldung mit Stedtlinger Moor, II
- Hembachwald, II
- Sommertal, II
- Wiesenthaler Schweiz, II
- Ibengarten, II
- Kuhkopf, II
- Baier, II
- Bernshäuser Kutte, II
- Stoffelskuppe, II
- Horn mit Kahlköpfchen, II
- Muschelkalksteilhänge am Emberg, II
- Hofberg.
(5)Die Entwicklungszone (Zone III) umfasst das gesamte Biosphärenreservat Rhön mit Ausnahme der in den Absätzen 3 und 4 beschriebenen Flächen.
(6)Die örtliche Lage des Biosphärenreservats Rhön und der Zonen ergibt sich aus der als Anlage 1 zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:130000, in der das Biosphärenreservat und die Zonen mit durchgezogenen Linien umrandet sind. Diese Übersichtskarte ist Bestandteil der Verordnung und dient der Unterrichtung über die Lage des Gebiets und der Zonen im Raum.
(7)Die verbindliche Außengrenze des Biosphärenreservats Rhön und die Zonierung ergeben sich aus der Detailkarte, die aus den Kartenblättern Nummer 1 bis 8 im Maßstab 1:10000 besteht. Der Geltungsbereich ist mit einer durchbrochenen Linie, die Zonen sind mit einer durchbrochenen, markierten Linie durchgehend umrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Innenkante des Begrenzungsstrichs. Die Detailkarte wird beim Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (oberste Naturschutzbehörde) niedergelegt und archivmäßig verwahrt. Sie kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden; Gleiches gilt für die weiteren Ausfertigungen, die bei der Biosphärenreservatsverwaltung Rhön, beim Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde) sowie bei den Landratsämtern des Wartburgkreises und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen (zuständige untere Naturschutzbehörden) aufbewahrt werden. Die Detailkarten können auch ausschließlich in digitaler Form erstellt werden. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1998, 329, 383 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH0000389ENN00000000005 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=BioresRh%C3%B6nV_TH_!_1