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LEntwPrgV TH 2014 Landesnorm Thüringen Karte 3 Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 15. Mai 2014 gültig ab: 31.08.2024

Obsah (5)§ 4§ 12§ 1§ 3§ 2

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Vom 15. Mai 2014 Zum 13.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 4Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (Thür

LPlG) vom

  1. Dezember 2012 (GVBl. S. 450)). Die formelle Regionalplanung ist auf erforderliche Regelungen zu beschränken. Dies betrifft auch Übernahmen und Wiederholungen aus Fachplanungen und Fachgesetzen, soweit sie zum Verständnis oder für die raumordnerische Beurteilung von Planungen und Maßnahmen nicht notwendig oder nicht zweckmäßig sind. Regionalplanung ist eine raumbezogene Planung. Sie regelt, wie bestimmte Räume bzw. Gebiete zu nutzen sind. Sie muss die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zur Bauleitplanung als örtliche Planung beachten und ist daher auf überörtlich bedeutsame Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raums zu beschränken. Regionalplanung muss ebenfalls die Abgrenzung zur Fachplanung beachten. Sie ist daher auf fachübergreifende Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raums zu beschränken. Verhaltensanforderungen können nicht Gegenstand einer räumlichen Planung sein. Sie können allenfalls in die Begründung als Hinweis aufgenommen werden, wie - zulässige - Festlegungen umgesetzt werden können. Die Vorgaben bzw. Arbeitsaufgaben für die Regionalplanung sind hinsichtlich der zu verwendenden Instrumente (wie z.B. Zentrale Orte, Gemeindefunktionen oder Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) abschließend formuliert. Abweichungen von den Vorgaben bedürfen des Einvernehmens mit der obersten Landesplanungsbehörde vor deren Anwendung. Gemäß § 4 Abs. 2 ThürLPlG bestimmt das Landesentwicklungsprogramm, für welche Funktionen und Nutzungen in den Regionalplänen Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete festgelegt werden können oder müssen. Das LEP 2025 beinhaltet verschiedene Karten. Diese Karten enthalten überwiegend Erfordernisse der Raumordnung, also Räume, Bereiche und Standorte, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen oder in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Die jeweilige Wirkung ergibt sich aus den dazugehörigen textlichen Festsetzungen. Es handelt sich um maximal gebietsscharfe und nicht um flächen- oder gar parzellenscharfe Festlegungen. Eine Vergrößerung des Maßstabs mit dem Ziel einer genaueren Bindungswirkung ist unzulässig. Die Karten sind teilweise auch Bestanteil der Hintergrunddarstellung (Leitvorstellungen) oder Begründung (Erfordernisse und Umweltbericht) und enthalten demzufolge auch nachrichtliche Übernahmen von Konzepten oder Regelungen verschiedener Fachplanungen. Zusätzliche Bindungswirkungen ergeben sich aus der kartografischen Darstellung insbesondere immer dann, wenn bestimmte Themen in direktem Bezug zu einzelnen Plansätzen stehen. Dies ist in den Karten zur Klarstellung entsprechend gekennzeichnet. Die Umsetzung der im vorliegenden Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Leitvorstellungen, Erfordernisse der Raumordnung und Vorgaben für die Träger der Regionalplanung steht generell unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und richtet sich somit nach den jeweiligen Haushaltsplänen sowie den Vorgaben der Finanzplanung. VI. Umweltbericht Die Richtlinie 2001/42/EG vom
  2. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) brachte förmliche Umweltprüfanforderungen auch für Raumordnungspläne. Die Art und Weise, wie diese Umweltprüfanforderungen im Rahmen des Verfahrens der Raumordnungsplanung anzuwenden sind, ist in den §§ 7 Abs. 2 Satz 2 und 9 bis 11 ROG geregelt. Mit der Dokumentation der Prüfergebnisse im Umweltbericht sollen die in der Planbegründung verstreut gemachten Ausführungen zu den Umweltauswirkungen an einer Stelle verdichtet und allgemeinverständlich zusammengefasst werden. Dafür werden zuerst die planrelevanten Ziele des Umweltschutzes und entsprechende Aspekte des derzeitigen Umweltzustands analysiert und beschrieben. Zu prüfen sind dann grundsätzlich sämtliche Planinhalte, von denen erhebliche Umweltauswirkungen auf bestimmte Schutzgüter ausgehen können. Im Fokus des Umweltberichts stehen insbesondere den Umweltschutzzielen zuwider laufende Entwicklungen, die eine Verschlechterung des Umweltzustands zur Folge haben können. Derartige von den Planfestlegungen ausgehende mögliche Belastungen und die davon betroffenen Schutzgüter werden ebenfalls beschrieben und auch bewertet. Nachfolgende Planungsebenen können so frühzeitig auf mögliche Konfliktpotenziale hingewiesen werden. VII. Monitoring Die demografischen, wirtschaftlichen und klimatischen Veränderungen sowie die neuen energetischen Zielstellungen führen beständig zu Anpassungen der spezifischen Strategien, Planungen und Maßnahmen in Thüringen. Diese Flexibilität, auf sich verändernde Umstände zu reagieren und Anpassungen rechtzeitig vornehmen zu können, soll auch im LEP 2025 durch ein Monitoringsystem verankert werden. Im Rahmen des Monitoring sollen die Veränderungen bestimmter Wirkungsfaktoren, die geplanten Zielerreichungen sowie die Wirksamkeit vorhandener Instrumente in regelmäßigen Abständen geprüft und bewertet werden. In Folge dieser Erhebung kann ggf. eine Planänderung oder -ergänzung als Anpassungsmaßnahme bereits vor der Neuaufstellung des LEP erfolgen. Das Monitoringsystem im LEP 2025 beruht auf zwei wesentlichen Prüfbereichen:
  3. Umweltprüfung, welche laut § 9 Abs. 4 ROG die „erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung der Raumordnungspläne“ zu überwachen hat
  4. Laufendes Landesentwicklungsmonitoring für die Wirkbereiche des LEP 2025 (

Anhang Landesentwicklungsmonitoring;

§ 12Thür

LPlG) Insbesondere folgende Themen sollen im Rahmen des laufenden Landesentwicklungsmonitorings einer Überprüfung und Bewertung unterzogen werden: - Raumstrukturtypen - Regionale Kooperationen - Gleichwertige Lebensverhältnisse/Daseinsvorsorge - Entwicklungskorridore - Zentrale-Orte-System - Energie - Mittelzentrale Funktionsräume - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - Siedlungsentwicklung - Rohstoffe VIII. Rahmenbedingungen Politisches Handeln, das dem hohen Anspruch der Nachhaltigkeit gerecht werden will, hat zwangsläufig eine Strategie zu formulieren, die die Anforderungen und Handlungsanleitungen in den einzelnen Bereichen in den Blick nimmt. Die Thüringer Landesregierung hat dazu im Jahr 2011 eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Diese Strategie eröffnet die Möglichkeit, ressortübergreifende Schwerpunkte einer Nachhaltigkeitspolitik zu entwickeln und umzusetzen. Für eine erfolgreiche und vor allem nachhaltige Zukunftsentwicklung des Freistaats ist eine enge Verzahnung von Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 und Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie unerlässlich. Das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung ist der 1992 beim Erdgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verbindlich vereinbarte Orientierungsrahmen zur Bearbeitung dieser Aufgabe. Danach ist eine Entwicklung nachhaltig, die es den heute lebenden Menschen erlaubt, ihre grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen, deren grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen. Dieses Leitbild für Thüringen zu konkretisieren und künftiges Handeln an dieser Konkretisierung auszurichten, ist das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie für Thüringen. Zentrale Grundlage allen Handelns muss das Bewusstsein über die Begrenztheit unserer Ressourcen sein. Das erfordert, dass erneuerbare Rohstoffe und Energien zunehmend fossile Rohstoffe und Energieträger ersetzen. Darüber hinaus müssen Belastungen der Umwelt vermieden oder auf ein Maß verringert werden, welches die Leistungsfähigkeit der Umwelt auf Dauer nicht einschränkt. Nachhaltigkeit ist ein ganzheitlicher, integrativer Ansatz, um den Schutz der natürlichen Umwelt, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Balance zu bringen bzw. zu halten (

Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie und § 1 Abs. 3 Nr. 13 ThürLPlG). Der demografische Wandel ist gegenwärtig und auch zukünftig eine wesentliche Rahmenbedingung für die Entwicklung von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung im Freistaat Thüringen (

§ 1Abs. 3 Nr. 1 Thür

LPlG). Sinkende Einwohnerzahlen und eine veränderte Altersstruktur mit immer mehr älteren und deutlich weniger jungen Menschen werden sich auf nahezu alle Lebensbereiche auswirken. Hinzu kommt eine Individualisierung der Bevölkerung bzw. eine starke Ausdifferenzierung der Bevölkerungsstruktur (Heterogenisierung der Lebensformen). Traditionelle Ordnungsmuster werden durch vielfältige Lebensstile überlagert, Lebensverläufe und die damit verbundenen Erwerbsbiografien sind seit der Wiedervereinigung vielfach durch Brüche im beruflichen wie im familiären Bereich gekennzeichnet. Nach den aktuellen Ergebnissen der

  1. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (
  2. kBV) wird sich die Thüringer Bevölkerung weiter reduzieren. Nach rund 2,235 Mio. Personen, die Ende 2010 in Thüringen lebten, werden es im Jahr 2025 noch 1,940 Mio. Personen sein (jährlicher Durchschnittsverlust von etwa 19.400 Einwohnern). Gleichzeitig steigt der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter an. Unter diesen demografischen Bedingungen müssen bestimmte Determinanten aufrechterhalten, andere müssen überprüft und angepasst werden. Die Dynamik des demografischen Wandels hat in den neuen Ländern gegenüber anderen deutschen und europäischen Regionen früher eingesetzt und sorgt in unseren Städten und Regionen für erheblichen Anpassungsbedarf. Bereits heute lasten die Kosten der öffentlichen Infrastruktur auf weniger Schultern als noch vor wenigen Jahren. Gleichzeitig ist absehbar, dass der erreichte Wohlstand in Zukunft mit einem geringeren Anteil von Arbeitskräften an der Gesamtbevölkerung erwirtschaftet werden muss. Zudem wird die absolute Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung stark zurückgehen. Das stellt besondere Anforderungen an unsere Innovations- und Investitionspolitik. Die öffentlichen Haushalte der Länder werden auf niedrigerem Niveau konsolidiert werden müssen. Weniger Steuerzahler und Transferleistungen machen eine strikte Haushaltsdisziplin und eine demografieorientierte Prioritätensetzung in der Landespolitik erforderlich. Ein dichtes Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung ist bereits zu beobachten. Tab. 1: Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 2010 *) bis 2025 nach Kreisen und Planungsregionen (am 31.
  3. des jeweiligen Jahres) in Thüringen 2010 *) 2015 2020 2025 Kreisfreie Stadt Landkreis Personen Entwicklung 2025 : 2010 *) in % Eichsfeld 105.195 100.663 96.234 91.425 -13.770 -13,09 Kyffhäuserkreis 81.449 74.036 67.155 60.298 -21.151 -25,97 Nordhausen 89.963 85.314 81.696 78.134 -11.829 -13,15 Unstrut-Hainich-Kreis 108.758 103.666 98.639 93.365 -15.393 -14,15 Planungsregion Nordthüringen 385.365 363.679 343.724 323.223 - 62.142 - 16,13 Gotha 138.056 132.747 127.420 121.727 -16.329 -11,83 Ilm-Kreis 112.350 109.043 106.455 103.840 -8.510 -7,57 Sömmerda 72.877 69.402 65.724 61.764 -11.113 -15,25 Stadt Erfurt 204.994 203.835 206.027 208.298 3.304 1,61 Stadt Weimar 65.479 66.650 68.243 69.753 4.274 6,53 Weimarer Land 84.693 79.656 75.426 70.983 -13.710 -16,19 Planungsregion Mittelthüringen 678.449 661.332 649.295 636.365 - 42.084 -6,20 Hildburghausen 67.007 63.153 59.322 55.350 -11.657 -17,40 Schmalkalden-Meiningen 129.982 123.212 116.490 109.468 -20.514 -15,78 Sonneberg 59.954 56.069 52.352 48.589 -11.365 -18,96 Stadt Eisenach 42.750 42.002 41.526 41.082 -1.668 -3,90 Stadt Suhl 38.776 34.392 30.499 26.721 -12.055 -31,09 Wartburgkreis 130.560 123.219 115.849 108.185 -22.375 -17,14 Planungsreg. Südwestthüringen 469.029 442.047 416.039 389.394 - 79.635 - 16,98 Greiz 107.555 98.733 90.235 81.826 -25.729 -23,92 Saale-Holzland-Kreis 86.809 82.932 79.835 76.900 -9.909 -11,41 Saale-Orla-Kreis 87.799 82.385 77.210 71.975 -15.824 -18,02 Saalfeld-Rudolstadt 116.818 107.963 99.415 90.639 -26.179 -22,41 Stadt Gera 99.262 92.961 87.767 82.556 -16.706 -16,83 Stadt Jena 105.129 105.528 107.855 109.617 4.488 4,27 Altenburger Land 98.810 91.199 84.225 77.407 -21.403 -21,66 Planungsregion Ostthüringen 702.182 661.701 626.541 590.920 - 111.262 - 15,85 Thüringen 2.235.025 2.128.759 2.035.599 1.939.901 -295.124 -13,20 Ergebnisse der
  4. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (kBV) In der Folge der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Veränderung der Altersstruktur ist es auf allen Handlungsebenen und als Aufgabe aller Politikbereiche als eine vorrangige Querschnittsaufgabe erforderlich, Entscheidungen am Ziel der Verbesserung von kinder - und familienfreundlichen Rahmenbedingungen auszurichten, um in der gesamten Gesellschaft ein verstärktes Bewusstsein für die Belange von Kindern und Familien zu schaffen. Der Bevölkerungsrückgang wird weiterhin insbesondere in den dünner besiedelten und peripher gelegenen Landesteilen spürbar werden. Es ist von einer dauerhaften Gefährdung der öffentlichen Infrastruktur und von Einrichtungen der Daseinsvorsorge im Vergleich zum Status quo auszugehen, selbst wenn neue und innovative Lösungen gefunden werden. Eine wesentliche Arbeitsgrundlage der Demografiepolitik der Thüringer Landesregierung stellt der Demografiebericht dar. Der Demografiebericht ist kein abgeschlossenes Bilanzpapier, sondern vielmehr ein praxisbezogenes Arbeitsmaterial für Wirtschaft, Verwaltung, Vereine, Verbände und politische Verantwortungsträger auf allen Ebenen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Gestaltung des demografischen Wandels. Er ist zugleich die wichtigste Grundlage für die Erarbeitung einer nachhaltigen Thüringer Demografiestrategie und die Mitwirkung des Freistaats bei der Ausarbeitung der Demografiestrategie der Bundesregierung. Der zu einem erheblichen Teil vom Menschen verursachte Klimawandel ist eine globale Herausforderung mit weitreichenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Folgen. Mit dem Klimawandel ändern sich auch die Lebensbedingungen in Thüringen, allerdings werden die Risiken und Chancen des Klimawandels die verschiedenen Landesteile unterschiedlich stark beeinflussen. Klimapolitisches Handeln stützt sich auf die zwei Säulen Vermeidung von klimawirksamen Emissionen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Globalisierung prägt heutzutage Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Die überwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft Thüringens unterliegt einem verschärften Wettbewerb. Als Folge der Globalisierung ist eine stärkere Ökonomisierung des politisch-administrativen Handelns zu beobachten. Gleichzeitig setzt sich der wirtschaftliche Strukturwandel hin zu einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft weiter fort. Die Globalisierung bietet allerdings auch neue Chancen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung auf der Basis vorhandener Stärken und Innovationspotenziale. Die europäische Integration schreitet weiter voran. Sie bietet Chancen und neue Perspektiven und fordert von Thüringen und seinen Regionen, sich leistungsfähig und mit spezifischen Potenzialen europaweit zu profilieren. Die bestehenden geografischen und infrastrukturellen Lagevorteile Thüringens im Herzen Europas sind erkannt und nachhaltig zu nutzen. Die zukünftigen staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten werden durch enger werdende finanzielle Handlungsspielräume geprägt. Im Lichte der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund des Auslaufens der Ziel 1-Förderung im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung (rund 645 Mio. EUR im Jahr 2010) mit beträchtlichen Einnahmeverlusten ab 2014 und dem degressiven Auslaufen des Solidarpakts bis zum Jahr 2019 werden verstärkt eine Konzentration auf Kernaufgaben, neue Finanzierungs- und Organisationskonzepte sowie erweiterte Formen der interkommunalen und fachübergreifenden Zusammenarbeit erforderlich. Die veränderten Rahmenbedingungen können neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere für qualitative Entwicklungsaspekte. Erhielt der Freistaat 2010 insgesamt noch rund 2,2 Mrd. Euro Solidarpaktmittel - das war jeder sechste Euro des Jahreshaushalts - wird dieser Wert bis 2020 auf Null Euro fallen. Hinzu kommen weitere Einnahmeverluste von prognostizierten jeweils rund 50 Mio. EUR jährlich, die sich aus Mindereinnahmen im bundesstaatlichen Finanzausgleich ergeben, der an die Bevölkerungszahl gekoppelt ist. Insgesamt werden sich die Einnahmen des Freistaats bis 2020 deutlich reduzieren. Im Mittelpunkt der Gender - Perspektive steht die Leitvorstellung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Gleichwertigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, auf die Unterschiedlichkeit in den Lebensmustern von Frauen und Männern und den daraus resultierenden Bedürfnissen Rücksicht zu nehmen. Frauen und Männer sind keine homogene Gruppe, sie unterscheiden sich nicht nur anhand des Geschlechts, sondern insbesondere auch durch die Merkmale Alter, Wohnort (Stadt oder Land), Familienstand, Zugang zu Verkehrsmitteln, Gesundheit sowie Erwerbssituation. Daher erfolgt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine geschlechtsdifferenzierte und geschlechtsdifferenzierende Betrachtung, wo dies erforderlich und prägend ist. Fußnoten *) tatsächlicher Bevölkerungsstand 2010 tatsächlicher Bevölkerungsstand 2010 tatsächlicher Bevölkerungsstand 2010
  5. Raumstruktur zukunftsfähig gestalten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien Leitvorstellungen
  6. Raumstrukturtypen sollen im Zusammenwirken mit Zentralen Orten und Entwicklungskorridoren zur r äumlich ausgewogenen Ordnung und Entwicklung des Landes sowie zur Wahrung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der unterschiedlich strukturierten Teilräume beitragen.
  7. Räume, die aufgrund ungünstiger Voraussetzungen ihre Entwicklungspotenziale bisher nur unzureichend nutzen konnten, sollen insbesondere bei Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftsstruktur und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bevorzugt berücksichtigt werden.
  8. Durch angepasste Strategien und Konzepte soll die endogene Regionalentwicklung gefördert, eigenständige Entwicklungsperspektiven sollen genutzt werden. Hintergrund zu 1.1 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG sind im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Dabei soll die nachhaltige Daseinsvorsorge gesichert, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation unterstützt, Entwicklungspotenziale genutzt und Ressourcen nachhaltig geschützt werden. Diese Aufgaben sollen gleichermaßen in Ballungsräumen wie in ländlich geprägten Räumen, in strukturschwachen wie in strukturstarken Landesteilen erfüllt werden. Demografischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie anderen strukturverändernden Herausforderungen soll Rechnung getragen werden, auch im Hinblick auf den Rückgang und den Zuwachs von Bevölkerung und Arbeitsplätzen sowie im Hinblick auf die noch fortwirkenden Folgen der deutschen Teilung; regionale Entwicklungskonzepte und Bedarfsprognosen der Landes- und Regionalplanung sollen dabei einbezogen werden. Auf einen Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den Regionen soll hingewirkt, Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sollen langfristig offengehalten werden. Vor diesem Hintergrund bilden Zentrale Orte (

2.2), Raumstrukturtypen (

1.1.1) und Entwicklungskorridore (

4.2) geeignete räumliche und methodische Anknüpfungspunkte für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Insbesondere die Raumstrukturtypen ermöglichen eine auf die besonderen Potenziale und Hemmnisse der jeweiligen Teilräume ausgerichtete Vorgehensweise und Anwendung ähnlicher methodischer Instrumente auch über den Bereich der Raumordnung und Landesplanung hinaus. Die Anforderung, ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben (

§ 3Abs.

2 Nr. 1 ROG), erfordert ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Landesteile, die aufgrund ungünstiger Voraussetzungen bzw. vorhandener Entwicklungshemmnisse hinter den allgemeinen Entwicklungen zurückzubleiben drohen. Erfordernisse der Raumordnung 1.1.1 G 1 In den zeichnerisch in der Karte 2 bestimmten Raumstrukturgruppen und Raumstrukturtypen soll den jeweiligen besonderen Handlungserfordernissen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. 2 Raumwirksame struktur- und regionalpolitische Entscheidungen und Investitionen sollen sich an den Raumstrukturtypen mit ihren jeweiligen Potenzialen und Hemmnissen orientieren. Begr ündung zu 1.1.1 Die Raumstruktur in Thüringen hat sich in Abhängigkeit von der vorhandenen Landschafts- und Siedlungsstruktur sowie hinsichtlich der seit 1990 eingetretenen Entwicklungsvoraussetzungen heterogen entwickelt. Dabei ist die Raumstruktur vielfältiger als es die ehemalige Unterteilung in Verdichtungsräume und Ländlicher Raum zum Ausdruck gebracht hat. Insofern ersetzten die drei Raumstrukturgruppen und zehn Raumstrukturtypen, in die Thüringen untergliedert werden kann, die vor Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 geltenden Raumkategorien. Die Entwicklung der Raumstrukturgruppen und -typen erfolgte auf der Basis von Indikatoren, die einerseits Aspekte der Regionalentwicklung des zurückliegenden Planungszeitraums, andererseits aber auch Rahmenbedingungen für den kommenden Planungshorizont berücksichtigen. Demografische Aspekte wurden anhand der vorausberechneten Bevölkerungsentwicklung 2022 bis 2040 und des Altenquotienten bezogen auf die Gemeinden in die Betrachtung einbezogen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass diese Indikatoren Rückschlüsse zu Entwicklungen aber auch zum demografischen Status quo, z. B. hinsichtlich der altersstrukturellen Situation in den Gemeinden, erlauben. Die Ergebnisse der

  1. Gemeindebevölkerungsvorausberechnung wurden an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die wirtschaftliche Situation wurde über Indikatoren zur Beschäftigungslage erfasst. Dazu wurde einerseits die jahresdurchschnittliche Anzahl der Arbeitslosen 2022 bezogen auf die relevante Altersgruppe der 15 bis unter 65-jährigen, andererseits die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze 2014 bis 2022 als Ausdruck der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung und der Entwicklung wirtschaftlicher Standorte ausgewertet. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme höherwertiger zentralörtlicher Güter als bedeutsames Standortmerkmal für die Wirtschaft und die Bevölkerung gewinnt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass infrastrukturelle Angebote nicht überall verfügbar sind und sein werden, zunehmend an Bedeutung. Für diesen Aspekt wurde die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Oberzentrums mittels motorisierten Individualverkehrs (MIV) und öffentlichem Personennahverkehr (ÖV) im Verhältnis des Modal Split in Thüringen zum Ansatz gebracht. Der ÖV-Anteil liegt in Thüringen bezogen auf die Wege bei 8 % (Quelle: infas, Mobilität in Deutschland - Regionalbericht Freistaat Thüringen, Januar 2020). Die Analyse der Erreichbarkeit mittels MIV erfolgte anhand der Berechnung der schnellsten Verbindung von ca. 1.300 repräsentativen Orten zu den Oberzentren. Für den ÖV wurde die Fahrzeit und die Verbindungsqualität (z. B. inkl. Wartezeiten) für ca. 850 repräsentative Haltestellen ermittelt und die Ergebnisse im Verhältnis des Modal Splits zu einem Fahrzeitindex zusammengeführt. Dabei wurden auch die Oberzentren in den Nachbarländern berücksichtigt, da sich das tatsächliche Mobilitätsverhalten nur im Ausnahmefall an administrativen Grenzen orientiert. Methodisch wurde ein Indikatorenset aus Demografie, Wirtschaft und Erreichbarkeit aufbereitet, regionale Differenzierungen erarbeitet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse als räumliche Einheiten abgebildet. Diese Indikatoren kamen bereits bei der Abgrenzung der Raumkategorien für das Landesentwicklungsprogramm 2025 zur Anwendung und beschreiben ausschließlich die Situation auf der Grundlage des Vergleichs Thüringer Daten. Dabei zeigt sich, dass sich die Ergebnisse im Vergleich zwischen den Raumstrukturgruppen und -typen des LEP 2025 seit Inkrafttreten 2014 bei der Anzahl der Arbeitslosen in Bezug zur erwerbsfähigen Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung verringerten. Die Werte für den Altenquotienten und bei der Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort weisen eine etwas größere Spreizung der Werte als im vorherigen Betrachtungszeitraum auf. Für die Erreichbarkeit der Oberzentren kann aufgrund der geänderten Grundlagen und Methodik dazu keine Einschätzung getroffen werden. Die Raumstrukturgruppen und insbesondere die Raumstrukturtypen ermöglichen eine an den besonderen (typischen) Merkmalen orientierte Entwicklung mit besonderem Augenmerk auf die jeweiligen Potenziale und Hemmnisse. Für die Abgrenzung der Raumstrukturgruppen und -typen wurden die Mittelbereiche als kleinste räumliche Einheit verwendet. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass anhand der Orientierung an administrativen Grenzen eine eindeutige Zuordnung zu den konkreten Räumen erfolgen konnte und so die Anwendung dieses Instruments erleichtert wird. Die Mittelbereiche stellen zudem im Unterschied zu den größenmäßig sehr heterogenen Gemeinden besser vergleichbare und aufgrund ihrer internen Verflechtungsbeziehungen gut geeignete räumliche Einheiten dar. Die Raumstrukturgruppen und Raumstrukturtypen ersetzen seit 2014 frühere Einteilungen in Verdichtungsräume und Ländlicher Raum, einschließlich der Stadt- und Umlandräume, und insoweit auch den Beschluss des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) vom
  2. September 1993 sowie die Angleichung der Abgrenzungen vom
  3. Dezember
  4. 1.1.2 G 1 In den R äumen mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen soll der Verbesserung der Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung bei konkurrierenden Raumfunktionen oder -nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. 2 Hierzu soll die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden. 3 Flächen für Gewerbe und Industrie sollen in ausreichendem Umfang ermöglicht werden. 4 Räume mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen sind der „Innerthüringer Zentralraum“ , der Raum „Mittleres Thüringer Becken“ sowie der Raum „Nördliches Thüringen“. Begr ündung zu 1.1.2 Die Raumstrukturgruppe „Räume mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen“ ist gekennzeichnet durch demografische und wirtschaftliche Stabilität in zentraler Lage in Thüringen bzw. der Nähe zu leistungsfähigen Oberzentren in benachbarten Ländern. Die Räume übernehmen neben wichtigen endogenen Entwicklungs- und Stabilisierungssaufgaben auch Entwicklungsfunktionen für das ganze Land. Insbesondere dem „Innerthüringer Zentralraum“ wurden nach Fertigstellung der ICE-Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen München und Berlin mit Inwertsetzung des Bahnknotens Erfurt in Verbindung mit dem Autobahnkreuz Erfurt erhebliche Standortvorteile zuteil, die sich bereits anhand von Investitionen z. B. am Erfurter Kreuz auswirken. In Richtung Süden wurden durch den Bahnknoten Reisezeitgewinne von zwei Stunden und mehr realisiert. Thüringen verfügt mit der Inbetriebnahme der Hochgeschwindigkeitsfernverkehrsstrecken und des ICE-Knotens in Erfurt über eines der modernsten Verkehrssysteme in Deutschland (

4.1 und 4.5.4). Die Oberzentren Erfurt und Jena verfügen über Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, deren landesweite Bedeutung zum Teil über die Grenzen Thüringens hinausreicht. Dies gilt gleichermaßen für die Kulturfunktion des Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Weimar sowie den Wissenschaftsstandort Mittelzentrum Ilmenau. Die aus der Lage zum „Innerthüringer Zentralraum“ bedingten Potenziale bieten für den Raum „Mittleres Thüringer Becken“ gute Voraussetzungen für eine stabile demografische Entwicklung und die Stärkung seiner wirtschaftlichen Voraussetzungen, auch um positive Ausstrahlungseffekte in den nördlich anschließenden „Raum um den Kyffhäuser“ zu erzeugen. Der Raum „Nördliches Thüringen“ verfügt mit dem Oberzentrum Nordhausen ergänzt um die lagebedingten Potenziale insbesondere in Bezug auf das Oberzentrum Göttingen über sehr gute Voraussetzungen, die stabile demografische und wirtschaftliche Entwicklung zu festigen und bestehende Defizite im Bereich Leinefelde-Worbis/Bleicherode/Nordhausen zu überwinden. Unterstützt wird dies durch die interkommunale Kooperation zwischen den Städten Dingelstädt, Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis. Die Potenziale sollen, insbesondere ausgehend von dem „Innerthüringer Zentralraum“, für landesweite Entwicklungsimpulse genutzt werden. 1.1.3 G 1 In den R äumen mit ausgeglichenen Entwicklungspotenzialen sollen die Entwicklungsvoraussetzungen genutzt und Entwicklungshemmnisse überwunden werden. 2 Räume mit ausgeglichenen Entwicklungspotenzialen sind der Raum „Östliches Thüringen“ , der Raum „Westliches Thüringen“ , der Raum „Südliches Thüringen“ sowie der Raum „Südwestliches Thüringen“ . Begr ündung zu 1.1.3 Die Raumstrukturgruppe „Räume mit ausgeglichenen Entwicklungsvoraussetzungen“ ist durch ein Nebeneinander von Potenzialen und Hemmnissen gekennzeichnet. Der Raum „Östliches Thüringen“ weist eine überdurchschnittliche Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten demgegenüber aber einen hohen Altenquotienten auf. Stärker noch als andere Thüringer Regionen wird der Raum „Westliches Thüringen“ durch ein enges räumliches Nebeneinander von positiver und nachteiliger Entwicklung nach den verschiedenen Indikatoren geprägt (z. B. südlicher Wartburgkreis). Im Raum „Südliches Thüringen“ wird die geringste Arbeitslosigkeit aber auch eine unterdurchschnittliche Entwicklung der Beschäftigtenzahl verzeichnet. Der Raum „Südwestliches Thüringen“ weist eine unterdurchschnittliche Ausprägung der demografischen Indikatoren auf. Die jeweiligen Potenziale bieten ausreichend Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Regionalentwicklung, wenn es gelingt, die Hemmnisse gezielt zu überwinden bzw. ihnen angemessen zu begegnen. Das Oberzentrum Eisenach und das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen ermöglicht jeweils die Entwicklung leistungsfähiger oberzentraler Bereiche und die Initiierung neuer Entwicklungsimpulse für den Südthüringer bzw. Westthüringer Raum. Dies gilt innerhalb des Raums „Südwestliches Thüringen“, insbesondere auch durch die interkommunale Kooperation zwischen den Städten des funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen stellt zudem ein Gegengewicht zu den fränkischen Oberzentren dar. 1.1.4 G 1 Bei überregional bedeutsamen Standortentscheidungen und Infrastrukturvorhaben soll den Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben zur wirtschaftlichen und demografischen Stabilisierung besonderes Gewicht beigemessen werden. 2 Raumbedeutsame Bewältigungs- und Anpassungsmaßnahmen sollen auf die jeweilige Betroffenheit ausgerichtet und durch geeignete Fördermaßnahmen unterstützt werden. 3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben sind der Raum „Östlicher Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge“ , der Raum „Altenburger Land“ sowie der „Raum um den Kyffhäuser“ . Begr ündung zu 1.1.4 Die Raumstrukturgruppe „Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben“ ist gekennzeichnet durch besonderen wirtschaftlichen Handlungsbedarf, demografisch bedingte Anpassungsbedarfe und/oder oberzentrenferne Lage. Beim „Raum um den Kyffhäuser“ handelt es sich um einen Raum mit besonderen wirtschaftlichen Handlungs- und demografisch bedingten Anpassungsbedarfen in zum Teil oberzentrenferner Lage. Das „Altenburger Land“ stellt einen Raum mit besonderen demografisch bedingten Anpassungs- sowie wirtschaftlichen Handlungsbedarfen in zentraler Lage in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (

3.2) dar, der als ehemaliges Braunkohlerevier vom Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) erfasst wird. Der „Östliche Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge“ bildet einen Raum mit besonderen demografischen und wirtschaftlichen Handlungsbedarfen in oberzentrenferner Lage. Einzelne positive Strukturmerkmale, wie z. B. die unterdurchschnittliche Anzahl der Erwerbslosen im Raum „Östlicher Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge“ oder die Stabilisierung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im „Altenburger Land“ können bei der Konzipierung von regionalen Entwicklungsstrategien Ansatzpunkte darstellen. Vorgabe f ür die Träger der Regionalplanung 1.1.5 V In den Regionalplänen sollen den Raumstrukturtypen besondere Handlungserfordernisse zugewiesen oder besondere Nutzungsanforderungen als Grundsätze der Raumordnung formuliert werden, soweit dies erforderlich und raumordnerisch begründbar ist. Begr ündung und Hinweise zur Umsetzung zu 1.1.5 Die entwicklungs- bzw. handlungsbezogenen Raumstrukturtypen zeigen die besonderen Potenziale oder Hemmnisse der jeweiligen Teilräume auf. Mit den Instrumenten der Regionalplanung kann eine auf den Einzelfall bezogene Konkretisierung dieses territorialen Rahmens erfolgen, insbesondere in Form von Grundsätzen der Raumordnung, aber auch durch Leitvorstellungen oder informelle Prozesse. Die Grundsätze müssen den Anforderungen gemäß § 3 Nr. 3 ROG genügen und aus fachübergreifender und überörtlicher Perspektive erforderlich sein. Die Konkretisierung kann eine auf das jeweilige Handlungserfordernis zurückgehende räumliche Untergliederung der Raumstrukturtypen im Sinne einer variablen Geometrie bedeuten. Dies schließt eine pauschale Untergliederung oder die Bildung abweichender Raumstrukturtypen allerdings nicht mit ein. 1.1.6 V Die besonderen Handlungserfordernisse der Raumstrukturgruppen und Raumstrukturtypen mit ihren jeweiligen Potenzialen und Hemmnissen sollen in den Regionalplänen berücksichtigt werden. Begr ündung und Hinweise zur Umsetzung zu 1.1.6 Die besonderen Potenziale oder Hemmnisse der jeweiligen Teilräume können unterschiedliche Handlungsweisen und Regelungen zum Beispiel hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, der Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe bzw. Verkehrsinfrastruktur erfordern. Dementsprechend sollen die differenzierten räumlichen Voraussetzungen bei der Regionalplanung berücksichtigt werden. 1.2 Kulturlandschaft Thüringen Leitvorstellungen 1. Die Thüringer Kulturlandschaft soll als soziale, kulturelle und wirtschaftliche Ressource die Basis für endogene und wertorientierte Entwicklungsprozesse darstellen und identitätsstiftend wirken. 2. Die Gestaltung der Thüringer Kulturlandschaft soll Brücken zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft schaffen, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt ermöglichen, bisherige Gegensätze, wie z.B. Stadt-Umland oder Siedlung-Freiraum, durch die räumliche Integration überwinden und den Rahmen für eine abgestimmte und auf die besonderen Thüringer Stärken bezogene Regionalentwicklung und Strukturpolitik bilden. 3. Die besondere landschaftliche Vielfalt und die ausgeprägte polyzentrische Siedlungsstruktur Thüringens sollen als Potenziale zur Ausprägung eines eigenständigen Profils in den einzelnen Teilräumen genutzt werden. Hintergrund Thüringen wird geprägt durch eine reichhaltige und vielfältige Kulturlandschaft. Die Vielfalt der Gegebenheiten und die Gegensätze, z.B. von städtisch und ländlich geprägten Räumen, von stark infrastrukturell überformten und unzerschnittenen, verkehrsarmen Räumen oder von historischen Orten und modernen Industriestandorten, sind ebenso charakteristisch für den Freistaat Thüringen, wie die Kleinteiligkeit und die siedlungsstrukturelle Ausgewogenheit (

§ 1Abs. 3 Nr. 2 Thür

LPlG). Ausgehend von der historischen staatlichen Entwicklung Thüringens hat sich eine ausgewogene und relativ gleichmäßig verteilte Struktur mittlerer Städte als prägendes Merkmal der Kulturlandschaft erhalten (

2.2). Thüringen verfügt über eine Reihe wertvoller und herausragender Kulturgüter, die in ihrer Gesamtheit einen außergewöhnlichen Kulturraum von nationaler Bedeutung und internationaler Ausstrahlung bilden. Das Unverwechselbare und Einzigartige der Thüringer Kulturlandschaft liegt in der Dichte des historisch gewachsenen kulturellen Reichtums mit einer Vielzahl von Burgen, Schlössern, Park- und Klosteranlagen, historischen Stadtkernen und eindrucksvollen Kirchen, aber auch urzeitlichen Funden, welche die frühesten menschlichen Siedlungen in Europa vermuten lassen (

7.3.1). Bei Kulturlandschaften im Sinne des LEP 2025 handelt es sich nicht nur um spezifische Räume mit besonders wertgeschätzten Spuren der Vergangenheit (

§ 2Abs.

2 Nr. 5 ROG). Demzufolge geht es nicht allein um den Schutz der Kulturlandschaft zur Bewahrung des Idealbilds einer „intakten“ Kulturlandschaft. Ebenso wenig geht es um bloßen Freiraumschutz oder um eine Beschreibung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Raums. Kulturlandschaft ist stattdessen auf gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge ausgerichtet, die besondere Spuren im Raum- und Siedlungsgefüge hinterlassen haben. Die besondere kulturlandschaftliche Vielfalt macht deutlich, dass jeder Teil Thüringens individuelle Potenziale besitzt, die gezielt und gemeinschaftlich genutzt werden sollen. Dort, wo diese Potenziale von Hemmnissen verdeckt werden, sind besondere Anstrengungen zu unternehmen, um diese freizulegen und in Wert zu setzen. Damit wird eine Ergänzung bisheriger Instrumente und Vorgehensweisen, beispielsweise durch kooperative Elemente und insbesondere durch eine an den konkreten Herausforderungen der unterschiedlichen Teilräume orientierten Maßnahmen, ermöglicht. Erfordernisse der Raumordnung 1.2.1 G 1 Die Thüringer Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt und Maßstäblichkeit von Siedlung und Freiraum erhalten und zur Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft weiterentwickelt werden. 2 Beeinträchtigungen der historisch gewachsenen polyzentrischen Siedlungsstruktur mit ihren Städten und Dörfern sowie deren unverwechselbaren Kulturdenkmalen als wichtige Elemente der Kulturlandschaft sollen vermieden werden. Begründung zu 1.2.1 Kulturlandschaften stellen Brücken zwischen Vergangenheit als Zeitzeuge, Gegenwart und Zukunft her. Alle durch menschliches Handeln veränderten Landschaften können als Kulturlandschaften aufgefasst werden, nicht nur die ackerbäuerlich-traditionellen oder historischen Landschaften. Die einzelnen Kulturlandschaften haben aufgrund ihrer Vielfalt und Unverwechselbarkeit einen hohen Funktionswert zur Aufrechterhaltung sowie Bildung regionaler Identität. Kulturlandschaften müssen daher im Spannungsfeld gesellschaftlicher Vorstellungen als komplexes Gebilde verstanden werden. Kulturlandschaften erschließen sich über Wahrnehmungs- und Identifikationsprozesse der in ihnen lebenden Bevölkerung. Sie vermitteln Vertrautheit und führen zu einer regionalen Verankerung. Der Wohn- und Erholungswert, das Vorhandensein prägender Landschaftselemente sowie gesellschaftliche Netzwerke und Aktivitäten zeugen von ihrer sozialen und kulturellen Bedeutung. Positive Kulturlandschaftsbilder können als sog. weiche Standortfaktoren die Attraktivität einer Region für Unternehmen stärken. Die Etablierung von Regionalverbünden, touristischen Netzwerken, Regionalmarken und die Vermarktung regionaler Produkte sowie regionale handwerkliche und gewerbliche Traditionen verbessern die Möglichkeiten endogener Wertschöpfung und führen zugleich zu Wettbewerbsvorteilen. In Thüringen befindet sich bedingt durch eine lange historische Entwicklung ein Netz von Städten, wie es in dieser gleichmäßigen Verteilung in keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland zu finden ist. Mit Ausnahme der Landeshauptstadt Erfurt sowie der Oberzentren Jena und Gera ist Thüringen ein auffällig homogen besiedeltes Land der Klein- und Mittelstädte. Charakteristisch für Thüringen sind somit seine Vielzahl von kleinen und mittleren Städten sowie sein Städtenetz mit einer Vielzahl von Möglichkeiten, die sowohl für sich selbst funktionsfähig bleiben müssen, als auch gewinnbringend miteinander verbunden werden können. Die Zersplitterung des Landes in eine große Zahl von kleinen Fürstentümern und einer daraus resultierenden Dezentralisierung führte zu einer Aufwertung zahlreicher Städte in Thüringen, die auch heute noch festzustellen ist. Insofern handelt es sich bei den zahlreichen Städten und Dörfern Thüringens um charakteristische Bestandteile der Thüringer Kulturlandschaft (

§ 1Abs. 3 Nr. 2 Thür

LPlG). Diese besondere historische Entwicklung Thüringens bildet die Grundlage und das besondere Potenzial für die zukünftige Landesentwicklung. Flexible Standards, angepasste Lösungen, Selbstverantwortung, aber auch Vernetzung und Kooperation tragen dazu bei, diese besondere Struktur zukunftsfähig zu gestalten und Beeinträchtigungen, die die Substanz der Thüringer Kulturlandschaft gefährden könnten, zu vermeiden. 1.2.2 G 1 Vorhandene Stärken und Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume sollen genutzt und ausgebaut, Schwächen und Hemmnisse überwunden und beseitigt werden. 2 Die Bewahrung der vielfältigen kulturlandschaftlichen Besonderheiten sowie deren qualitative Weiterentwicklung soll auf handlungsbezogenen Strategien basieren. Begründung zu 1.2.2 Ein besonderes Merkmal Thüringens ist die kulturlandschaftliche Vielfalt. Diese Vielfalt ist somit ein zentraler Teil der Identität Thüringens und insofern Basis für die zukünftige Landesentwicklung. Es gilt, die individuellen endogenen Potenziale für Entwicklungsstrategien aufzugreifen. Als Maßstab für die teilräumliche Betrachtung können die mittelzentralen Funktionsräume (

2.3.1 und Karte 4) herangezogen werden. Die Gestaltung und landschaftliche Einbindung der Transformation der Kulturlandschaften stellen aktuelle Herausforderungen als Chance dar. Kulturlandschaften werden zunehmend nicht nur als Schutzgut, sondern als regionales Entwicklungspotenzial aufgefasst. Kulturlandschaften können somit als Handlungsräume einer kooperativen Regionalentwicklung betrachtet werden. Kulturlandschaften überwinden durch ihre räumliche Integrationsfähigkeit Gegensätze zwischen Stadt und Land, Siedlung und Freiraum sowie Bewahrung und Entwicklung. Gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen für Thüringen sind beispielsweise der Umgang mit den ehemals militärisch, bergbaulich oder industriell genutzten Landschaften, die in Thüringen in besonderem Maße entstandenen und entstehenden Verkehrslandschaften, der Wandel der Energieerzeugung, der demografische Wandel, der Klimawandel und veränderte finanzielle Möglichkeiten der öffentlichen Hand. Insgesamt führen diese Transformationsprozesse zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Durch den mit der Wiedervereinigung ausgelösten Strukturwandel sind zahlreiche Landschaften seit den 1990er Jahren durch einen erheblichen Flächennutzungswandel geprägt, der im Vergleich zu vergangenen Zeiten im Zeitraffer abgelaufen ist. Angesichts der Abnahme der Vorräte nicht erneuerbarer fossiler Energieträger und als Reaktion auf den Klimawandel erfolgt seit einigen Jahren ein Wandel des Energiesystems hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Transformation wird auch in der Kulturlandschaft sichtbar. Windenergieanlagen, die zunehmende Installation von großflächigen Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie, der Anbau von Energiepflanzen sowie die notwendigen Verteilungs- und Speicherungsinfrastrukturen verändern das Bild der Kulturlandschaft zunehmend. Rahmenbedingungen wie demografischer Wandel und Klimawandel können dazu führen, dass Disparitäten zunehmen und regionale Betroffenheiten stark voneinander abweichen (

1.1.2). Damit gewinnen angepasste und regionalisierte bzw. dezentrale Ansätze zunehmend an Bedeutung (

3.1). Die demografischen Veränderungen in Thüringen vollziehen sich im Kontext der gesamtdeutschen Entwicklung. In den letzten Jahren zeichnete sich diese im Wesentlichen durch zurückgehende Geburtenzahlen, Veränderungen der Altersstruktur und Wanderungsbewegungen von Ost nach West aus. Die Entwicklung in Thüringen unterscheidet sich dabei nicht von den übrigen neuen Ländern. Für die Kulturlandschaftsentwicklung könnte damit auch ein Verlust von Landschaftsnutzern und regionalspezifischem Wissen einhergehen. Veränderte Rahmenbedingungen erfordern Anpassungsstrategien, beispielsweise für die infrastrukturellen Ausstattungen vor Ort. Dazu können sowohl neue, technologisch-innovative Lösungen zählen (

4.6), z.B. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder von Ver- und Entsorgungssystemen, als auch die Besinnung auf traditionelle Handlungs- und Wirtschaftsweisen. 1.2.3 Z Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind in der Umgebung der im Folgenden (in alphabetischer Reihenfolge) bestimmten, zeichnerisch in der Karte 5 dargestellten Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung ausgeschlossen, soweit diese mit deren Schutz und wirksamen Erhaltung in Bestand und Wertigkeit nicht vereinbar sind.

  1. Altenburg Schloss, Stadtkirche und Roten Spitzen
  2. Amt Wachsenburg, Drei Gleichen „Drei Gleichen“ mit Wachsenburg, Mühlburg und Burg Gleichen
  3. Arnstadt Liebfrauenkirche und Oberkirche
  4. Bornhagen Burg Hanstein
  5. Bad Langensalza historische Stadtanlage
  6. Bad Liebenstein Schloss und Park Altenstein
  7. Bürgel Klosterkirche Thalbürgel
  8. Burgk Schloss mit Park
  9. Creuzburg Burg
  10. Dornburg-Camburg Dornburger Schlösser und Gärten
  11. Eisenberg Schloss Christiansburg mit Park
  12. Eisenach Wartburg
  13. Erfurt Dom und Severikirche
  14. Ettersburg Schloss Ettersburg mit Park
  15. Gotha Schloss Friedenstein
  16. Greiz Oberes Schloss, Unteres Schloss mit Stadtkirche, Sommerpalais und Park
  17. Großlohra Burg Lohra
  18. Bad Colberg-Heldburg Veste Heldburg
  19. Heringen Schloss Heringen
  20. Kühndorf Johanniterkomturei
  21. Gerstungen Brandenburg (Lauchröden)
  22. Meiningen Schloss Landsberg
  23. Mühlhausen/Thüringen historische Stadtanlage
  24. Nordhausen Dom
  25. Ranis Burg
  26. Rudolstadt Schloss Heidecksburg mit Park
  27. Schleiz Bergkirche
  28. Schwarzburg Schloss Schwarzburg
  29. Seitenroda Leuchtenburg
  30. Sondershausen Schloss und Park
  31. Steinthaleben Kyffhäuser-Burganlage und Denkmal
  32. Uhlstädt-Kirchhasel Schloss und Park Kochberg
  33. Weida Osterburg
  34. Weimar Gedenkstätte Buchenwald
  35. Weimar Weimar, Altstadt und Welterbestätten (Klassisches Weimar, Bauhausstätten Weimar)
  36. Weißensee Runneburg und Altstadt Begründung zu 1.2.3 Thüringen ist reich an Standorten des nationalen und thüringischen Kulturerbes. Für die Bestimmung der Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung mit besonders weitreichender Raumwirkung sind nachfolgende Kriterien maßgebend:
  37. Herausragend, repräsentativ (für Thüringen) sowie national und international bedeutsam - als Zeugnis der kulturellen, politischen, geschichtlichen, technischen, städte- und siedlungsbaulichen Entwicklung oder wissenschaftlicher Leistung, - in besonderem Maße die Thüringer Kulturlandschaft in ihrem Gesamtbild, ihrer Spezifik aber auch ihrer Vielfalt prägend und diese repräsentierend, - maßgeblich zur Entwicklung und Darstellung der Thüringer Kulturlandschaft beitragend.
  38. Sehr weitreichende Raumwirkung - mit sehr weitreichenden räumlichen Beziehungen, weithin sichtbar, das Landschaftsbild prägend, in besonders exponierter Lage im Vergleich zum umgebenden Landschaftsraum (Höhenburg o. ä.), - in einer besonderen landschaftsräumlichen Ausdehnung und Wirkung, - nicht in größere Siedlungsbereiche integriert und/oder - deutlich über den vorhandenen Siedlungsbereich hinaus wirksam. Bei den Kulturerbestandorten mit einer sehr weitreichenden Raumwirkung ergibt sich ein fachübergreifender Schutzanspruch über das Denkmalschutzrecht und die Landschaftsplanung hinaus. Dieser Schutzanspruch ersetzt weder das Denkmalschutzrecht noch gibt die Auflistung eine Priorisierung wieder. Für örtlich oder kleinräumig wirksame Kulturerbestandorte ist dieser in besonderem Maße weiträumige Schutzanspruch nicht gegeben. Der Schutz und die wirksame Erhaltung in Bestand und Wertigkeit der Bauhausstätten in Weimar, des Ensembles Klassisches Weimar sowie der Wartburg bei Eisenach als UNESCO-Weltkulturerbestätten sind davon unberührt. Ein besonderer Umgebungsschutz trägt zu einer nachhaltigen Sicherung der genannten Standorte für die Identität Thüringens und als Wirtschaftsfaktor wichtiger Werte bei. Die Kulturerbestandorte mit sehr weitreichender Raumwirkung werden abschließend im LEP bestimmt. Das Ziel Schutz und wirksamer Erhalt in Bestand und Wertigkeit der Kulturerbestandorte orientiert sich an der entsprechenden Empfehlung der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur vom
  39. November
  40. Sowohl der bauliche Erhalt des Kulturerbes als Denkmal, als auch die Wertigkeit und Wirkung des Kulturerbestandorts in seiner Umgebung stehen hier im Vordergrund. Vorgabe für die Träger der Regionalplanung 1.2.4 V 1 In den Regionalplänen ist der Umgebungsschutz der im Landesentwicklungsprogramm abschließend bestimmten Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung zu beachten. 2 Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die mit dem Schutz und dem Erhalt der Kulturerbestandorte nicht vereinbar sind, sind unzulässig. 3 Es sind Planungsbeschränkungen in der Umgebung als Ziele der Raumordnung vorzusehen, soweit dies zum Schutz der fachübergreifenden und überörtlichen Belange der Kulturerbestandorte erforderlich ist. Begründung und Hinweise zur Umsetzung zu 1.2.4 Der verbindliche Umgebungsschutz der Kulturerbestandorte gilt insbesondere für die Regionalplanung, die verschiedenen Fachplanungsträger sowie die kommunale Planung. Der besondere Umgebungsschutz bewirkt einen Ausschluss von Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird, die die Kulturerbestandorte in ihrer Bedeutung beeinträchtigen. Dies kann für Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaften, wie z.B. Vorranggebiete „Windenergie“ und „großflächige Solaranlagen“ oder raumbedeutsame Verkehrsmaßnahmen, aber gleichermaßen auch für kommunale Planungen und Maßnahmen oder für Planungen und Maßnahmen gelten, die einer fachplanerischen Genehmigung unterliegen. Infrastrukturelle Vorhaben stehen nicht im Gegensatz zur, sondern sind Teil der Weiterentwicklung der Thüringer Kulturlandschaft. Insofern sind ihre Integration und der Ausgleich zwischen den Funktionen und Nutzungen von Bedeutung. Hinsichtlich einer zu erwartenden rasanten und die Kulturlandschaft prägenden Entwicklung der erneuerbaren Energien (

5.2) wird ein besonderer Ordnungsbedarf festgestellt. Planungsbeschränkungen in der Umgebung können in Form von Plansätzen aber auch durch gebietskonkrete Festlegungen erfolgen, beispielsweise in Form eines Umgebungsschutzbereichs oder eines „Kulturerbeerhaltungsbereichs“. Diese Festlegungen können auch Aussagen zum Schutzzweck einschließen, da unterschiedliche Kulturerbestandorte unterschiedliche Schutzansprüche beinhalten können. Da die Planung der Kulturerbestandorte abschließend im LEP vorgenommen worden ist, ist eine Ergänzung der landesweit bedeutsamen Standorte bzw. Erweiterung um regional bedeutsame Standorte nicht möglich.

  1. Gleichwertige Lebensverhältnisse gewährleisten 2.1 Daseinsvorsorge sichern Leitvorstellungen
  2. In allen Landesteilen sollen unter Berücksichtigung der vielfältigen und spezifischen Potenziale gleichwertige Lebensverhältnisse gesichert und wenn nötig hergestellt werden.
  3. 1 Eine bedarfsgerechte öffentliche Infrastrukturversorgung soll in allen Teilen Thüringens als Ausdruck des Prinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichergestellt, fortentwickelt und die notwendigen Anpassungen eingeleitet werden. 2 Bei der infrastrukturellen Leistungserbringung sollen verstärkt neue und flexible Finanzierungs- und organisatorische Modelle sowie Standards berücksichtigt werden.
  4. 1 Die dauerhafte Sicherung der Daseinsvorsorge soll sich am Prinzip der dezentralen Konzentration orientieren. 2 Dies soll durch die gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung aller beteiligten Verwaltungs- und Planungsebenen im Sinne der Subsidiarität sowie durch bürgerschaftliches Engagement, ehrenamtlicher, der Gesellschaft dienender Tätigkeiten und gemeinnütziger Organisationen und Verbände erfolgen, insbesondere der Landkreise und Verbände als kommunale Zusammenschlüsse mit ihren Funktionen und Aufgaben. 3 Die administrative Organisation der Daseinsvorsorge soll leistungsfähig, effizient und bürgernah erfolgen.
  5. 1 Die ländlich geprägten Räume sollen als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume gesichert und hinsichtlich ihrer endogenen Potenziale gestärkt werden. 2 Ihre Attraktivität als Natur-, Kultur- und Erholungsraum soll erhalten und qualitativ entwickelt werden. 3 Städte und Dörfer in den ländlich geprägten Räumen sollen als attraktive Wohn- und Arbeitsorte erhalten bleiben. Hintergrund Die Leitvorstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen (Art. 72 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 2 ROG) gerät mit dem sich verschärfenden demografischen und ökonomischen Wandel immer stärker unter Druck, was sich in vielen Räumen insbesondere auf die Tragfähigkeit der Strukturen der Daseinsvorsorge (

2.1.1) sowie die Stabilität der wirtschaftlichen Entwicklung auswirkt. Die Leitvorstellung zielt auf die gleichmäßige Entwicklung der Teilräume, vor allem bezogen auf die Sicherung der Daseinsvorsorge aber auch auf die überall vorhandenen, aber teilweise unterschiedlich ausgeprägten und wahrgenommenen Potenziale und Talente aller Landesteile. Mit gleichwertigen Lebensverhältnissen ist keineswegs die Herstellung gleicher Verhältnisse und Situationen in allen Teilen Thüringens gemeint. Dies war in der Vergangenheit vor dem Hintergrund der Vielfältigkeit Thüringens nie der Fall und soll auch zukünftig nicht zu einer Gleichmacherei führen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Richtungsvorgabe zu verstehen, nicht als unmittelbar realisierbares Ziel (

Raumordnungsbericht 2011, Seite 51). Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse schließt die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern, älteren Menschen, Menschen mit Handicaps sowie Kindern und Jugendlichen mit ein. Vor dem Hintergrund der Konsequenzen des demografischen Wandels, der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf niedrigerem Niveau und zunehmender gesellschaftlicher Diskussionen zu Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität werden künftig vermehrt flexible Standards hinsichtlich Organisation und Finanzierung der Daseinsvorsorge erforderlich. Mit diesem Anspruch eng verbunden ist die gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung aller Beteiligten zur Erreichung dieser Leitvorstellung. Dabei ist die Entscheidungsfähigkeit vor Ort oft höher einzuschätzen und erfolgversprechender, als der langwierige Prozess staatlichen Verwaltungshandelns. Insofern ist es erforderlich, dass sich Behörden und Verwaltungen aller Ebenen und Akteure vor Ort in ihrem Handeln ergänzen. Die Orientierung am Prinzip der dezentralen Konzentration zielt auf die Bedeutung der Zentralen Orte für die Sicherung der Daseinsvorsorge (

2.2). Gleichwertig hat insofern keine über die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinausgehende gleiche Sicherung der Daseinsvorsorge in allen Gemeinden zur Folge, sondern bezieht sich auf dezentral verteilte Zentrale Orte als geeignete und leistungsfähige Ankerpunkte. Daseinsvorsorge ist umfassend bei der Feststellung der Bedürfnisse und hinsichtlich der Auswirkungen zu verstehen und gilt demzufolge nicht nur für die staatlichen Akteure. Bürgerschaftliches Engagement und die strukturellen Belange ehrenamtlicher, der Gesellschaft dienender Tätigkeiten sind ebenfalls Ausgangspunkt und Baustein von Planungen und Maßnahmen, insbesondere da der Staat gerade auch auf das kulturelle Engagement der Bürger setzt und das gesellschaftliche Potenzial unter dem Subsidiaritätsgedanken auch Vorrang besitzt. Dieses Engagement zeigt sich beispielsweise in den unterschiedlichsten Vereinen vor Ort oder den Kirchen. Die Schaffung einer kulturellen Identität wird insbesondere in einem lebendigen Prozess von der Gesellschaft verantwortet. Die ländlich geprägten Räume in Thüringen sind charakterisiert durch ihre Vielfalt an kleinteiligen Siedlungsstrukturen, attraktiven Klein- und Mittelstädten, regionalen Besonderheiten, natürlichen und schutzwürdigen Lebensräumen, abwechslungsreichen Kulturlandschaften, kulturellen Highlights, Freizeitangeboten, Unternehmensstrukturen im wirtschaftlichen Bereich, wohnortnahen Erwerbsmöglichkeiten, hohem bürgerschaftlichen Engagement in Vereinen, im sozialen Bereich und anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Diese Vielfalt ist eine Chance und ein Potenzial, das es in der künftigen Entwicklung des ländlich geprägten Raums zu bewahren sowie durch kreative Lösungsansätze zu gestalten und zu nutzen gilt. Es ist erforderlich, die ländlich geprägten Räume in die Lage zu versetzen, den aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht werden zu können. Dies erfordert aufgrund der thematischen Breite eine in der Zukunft noch stärker koordinierte und integrierte Politik. Dabei kommt der Vernetzung der einzelnen Politikbereiche eine besondere Bedeutung zu. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ROG soll die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise gewährleistet werden. Dies gilt auch in dünn besiedelten Regionen. Als Indikatoren für Gleichwertigkeit, um geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen oder Männern abzubauen, gelten dabei u.a. die Erreichbarkeit des Angebots sowie der Zugang, insbesondere die Selbstbestimmtheit im Zugang zu den unterschiedlichen Diensten. Zahlreiche Funktionen und Aufgaben der Daseinsvorsorge werden von Kommunen und Landkreisen sowie von kommunalen Zweckverbänden etc. wahrgenommen. Die Regelungen dazu sind in der Thüringer Kommunalordnung enthalten. Insofern übernehmen kommunale Zusammenschlüsse wichtige Funktionen der regionalen Entwicklung. Erfordernisse der Raumordnung 2.1.1 G 1 Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge in sämtlichen Landesteilen soll bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. 2 Der dauerhafte territoriale Zusammenhalt Thüringens darf weder durch raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen noch durch Unterlassen erforderlicher Planungen und Maßnahmen nachhaltig beeinträchtigt werden. Begründung zu 2.1.1 Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet in allen Teilen Thüringens gleichwertige, nicht aber identische Lebensverhältnisse an jedem Ort herzustellen (

2.1). „Leitvorstellung [...] ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die [...] zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung und gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen führt.“ (§ 1 Abs. 2 ROG). Daseinsvorsorge bezeichnet Leistungen, an deren Angebot im Sinne einer flächendeckenden Versorgung mit bestimmten, als lebensnotwendig eingestuften Gütern und Dienstleistungen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Versorgung mit Energie, Wasser, Telekommunikation, öffentlichem Nahverkehr, Postdienstleistungen, Abfall- und Abwasserentsorgung, Rettungsdienste, Brand- und Katastrophenschutz sowie Polizei wird ebenso zur Daseinsvorsorge gerechnet, wie die Grundversorgung mit sozialen Dienstleistungen, Kulturangebote, ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Pflegedienste, Sportangebote, Kinderbetreuung und Schulbildung. Ein Großteil der Aufgaben der Daseinsvorsorge obliegt in weiten und vielfältigen Bereichen den Kommunen und gehört zu den Grundaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung (

§ 2Abs. 2 Thür

KO). Konkret werden damit insbesondere die Gewährleistung des Zugangs zu Leistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zu Erwerbsmöglichkeiten sowie die Gewährleistung bestimmter Standards an Infrastrukturausstattung und Umweltqualitäten beschrieben. Darüber hinaus geht es aber auch um die Inwertsetzung der individuellen Potenziale der verschiedenen Landesteile. Daseinsvorsorge schafft die existenziell wichtige Grundvoraussetzung für viele Lebensbereiche der Bevölkerung und die ökonomische Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit einer Region. Veränderte Rahmenbedingungen, wie oben beschrieben, stellen die flächendeckende Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor große Herausforderungen. Der demografische Wandel sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erfolge in der Bewältigung des globalen wirtschaftlichen Strukturwandels können zunehmend räumliche Disparitäten (

1.1) in der Entwicklung der Teilräume Deutschlands und Thüringens verschärfen. Der demografische Wandel gefährdet vor allem in stark schrumpfenden und dünn besiedelten Räumen die Tragfähigkeit bzw. die finanzierbare Aufrechterhaltung von Angeboten der Daseinsvorsorge. Maßnahmen und Projekte der Raumordnung, wie z.B. die Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), der Regionalentwicklung sowie der ländlichen Entwicklung, tragen zur konkreten Ausformung und Umsetzung im Sinne von Anpassungsstrategien bei. Thüringen ist in seiner Gesamtheit durch regionale Vielfalt, polyzentrische Siedlungsstruktur und ein prägendes Nebeneinander städtisch und ländlich geprägter Räume charakterisiert. Dieser Zusammenhalt droht durch Bevölkerungssegregation sowie durch räumlich selektives Wirtschaftswachstum verloren zu gehen. Die Zunahme von räumlichen Disparitäten kann das Gleichgewicht der Thüringer Kulturlandschaft gefährden. Der territoriale Zusammenhalt Thüringens als Ausdruck der Sicherung bzw. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen erfordert gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Insofern ist eine stetige Prüfung erforderlich, ob verschiedene Planungen, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel, den Zusammenhalt Thüringens im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft unterstützen bzw. nicht beeinträchtigen. Die Raumordnung ist in besonderem Maße in der Pflicht, vorsorgend erforderliche Planungen und Maßnahmen für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum zu erkennen und auf ihre Umsetzung hinzuwirken. Daher ist der territoriale Zusammenhalt Thüringens als Daueraufgabe zu betrachten. Die Verwirklichung der Erfordernisse der Raumordnung erfolgt überwiegend nicht durch die Raumordnung selbst. 2.1.2 G Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Sicherung und Weiterentwicklung sozialer und technischer Infrastrukturen, sollen die Folgen des demografischen Wandels besonders berücksichtigt werden. Begründung zu 2.1.2 Thüringen ist, wie auch die übrigen neuen Länder, weite Teile der alten Länder sowie fast alle Staaten Mittel- und Osteuropas vom demografischen Wandel besonders betroffen. Die Auswirkungen des demografischen Wandels allgemein und die räumlich sowie zeitlich differenzierte Ausformung demografischer Trends werden die künftigen Arbeits- und Lebensbedingungen im Freistaat Thüringen maßgeblich beeinflussen und eine zentrale Herausforderung für die Landesentwicklung sein (

Karte 1). Die Folgen dieses Wandels für die Sicherung der Daseinsvorsorge sind für alle Bürger wahrnehmbar und bereits seit längerem nicht mehr nur an Wohnungsleerständen abzulesen. Schülermangel in Bildungseinrichtungen und sonstige Infrastrukturunterauslastungen in unseren Städten und Gemeinden beispielsweise sind auf Grundlage sicherer Vorausberechnungen mittel- bis langfristig als gegeben zu akzeptieren. Die Diskussionen über veränderte kommunale Strukturen sind ebenfalls maßgeblich auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Dabei hat sich der demografische Wandel nicht in allen Teilen Thüringens gleichermaßen vollzogen. Wachstum und Schrumpfung liegen räumlich dicht beieinander. Der demografische Wandel darf nicht zum Substanzverzehr und ruinösem Wettbewerb der Kommunen und Teilräume untereinander führen. Das bisherige Gleichgewicht zwischen Stadt und Land, insbesondere zwischen Klein- und Mittelstädten und ländlich geprägten Gemeinden ist charakteristisches Merkmal der Thüringer Kulturlandschaft. Ein Ungleichgewicht würde insofern auch diese Kulturlandschaft gefährden. Blickt man in die nahe Zukunft, so muss insgesamt in den nächsten 10 bis 15 Jahren weiterhin mit einer differenzierten Bevölkerungsentwicklung, weiteren Bevölkerungsverlusten und einer hohen Zunahme des Anteils der Senioren gerechnet werden. In Bezug auf die Zunahme des Anteils an Senioren bedeutet dies in der Tendenz u. a. wachsender Bedarf an ärztlichen, gesundheitsfürsorgerischen und pflegerischen Angeboten sowie an persönlichen Unterstützungsdienstleistungen sowie an Fachkräften in diesen Berufen, rückläufige Individualmobilität und wachsender Bedarf an seniorengerechten, barrierefreien Angeboten des ÖPNV bzw. alternativer Mobilitätskonzepte, steigendes subjektives Sicherheitsbedürfnis, Zunahme von Ein-Personen-Haushalten mit entsprechendem Bedarf an kleinen und kostengünstigen Wohnungen, steigender Immobilienleerstand, Gefährdung von und durch Verfallserscheinungen der Bausubstanz sowie starke Wertverluste und daraus resultiert eine regionalökonomische Abschwächung mit rückläufigen Einzelhandelsumsätzen und rückläufigen privaten und gewerblichen Investitionen. In Bezug auf den Gender-Mainstreaming-Gedanke bedeutet das, dass die Auswirkungen der räumlichen Planung analysiert werden, um geschlechtsspezifische Ungleichgewichte abzubauen. Die Kenntnis der ablaufenden Prozesse des demografischen Wandels ist notwendig für die Ableitung von tragfähigen differenzierten Handlungsstrategien für die Sicherung der Daseinsvorsorge in allen Teilräumen des Freistaats. Dazu gehört neben der ausführlichen Analyse der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre auch die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der mit Kabinettbeschluss als Planungsgrundlage festgelegten Variante der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Insofern ist eine Prüfung auf Demografiefestigkeit bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen erforderlich. 2.1.3 G Bei der Sicherung der Funktionsfähigkeit der ländlich geprägten Landesteile soll den individuellen Potenzialen und Hemmnissen der jeweiligen Teilräume bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Begründung zu 2.1.3 Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt. Insofern ist die Entwicklung der ländlich geprägten Räume von großer Bedeutung für die gesamte Landesentwicklung. Die ländlich geprägten Räume Thüringens haben in der Vergangenheit starke Veränderungen erfahren. Wie alle neuen Länder hatte auch Thüringen nach dem Jahr 1990 einen starken Bevölkerungsrückgang, verursacht durch sinkende Geburtenraten und hohe Wanderungsverluste, zu verbuchen. Es bestanden unklare Besitzverhältnisse an Grund und Boden, Siedlungs- und Infrastrukturen mussten modernisiert und ausgebaut werden. In der Land- und Forstwirtschaft, dem Handwerk und den in den ländlich geprägten Räumen ansässigen Industriebetrieben haben starke Umstrukturierungen, oftmals verbunden mit Arbeitsplatzabbau, stattgefunden. Es wurden große Anstrengungen zur Entwicklung unternommen, viele Verbesserungen konnten erreicht und erfolgreiche Entwicklungen auf den Weg gebracht werden. Mit erheblichen Investitionen wurden bauliche Missstände bzw. Mängel in den Städten und Dörfern behoben, Ortskerne saniert sowie die Infrastruktur ausgebaut und erneuert. Dennoch stehen die ländlich geprägten Räume Thüringens weiter in einem Prozess der Veränderungen. Der demografische Wandel sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Auslastung und die Vorhaltungskosten von Infrastrukturen, die wirtschaftliche Lage und die Arbeitskräfteverfügbarkeit oder der Umgang mit den natürlichen Ressourcen machen deutlich, dass sich die ländlich geprägten Räume Thüringens auch zukünftig verschiedensten Herausforderungen stellen müssen, wobei sich die demografische Entwicklung der ländlich geprägten Räume uneinheitlich vollzieht. Aus dieser Unterschiedlichkeit demografischer Strukturen und Trends aber auch aufgrund verschiedenster endogener Standortvoraussetzungen resultieren in den ländlich geprägten Räumen sehr differenzierte ökonomische und soziale Herausforderungen, auf die es sich aktiv einzustellen gilt (

Karte 2). 2.2 Zentrale Orte Leitvorstellung

  1. Die Zentralen Orte sollen das R ückgrat der Landesentwicklung zur Stabilisierung (Ankerpunkt) oder Entwicklung (Impulsgeber) aller Landesteile bilden sowie als Standortsystem der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen.
  2. Das Modell der dezentralen Konzentration soll das Grundgerüst für die überörtlich raumwirksamen Entwicklungen und Entscheidungen bilden. 2 Entwicklungsimpulse sollen künftig noch stärker als bisher in den Zentralen Orten konzentriert werden, um die wichtigsten Funktionen der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Versorgung zu bündeln und Synergien zu nutzen.
  3. Jede neugegliederte Gemeinde mit einer Einwohnergröße von etwa 6.000 Einwohnern bezogen auf das Jahr 2035 bzw. 2040 soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes wahrnehmen kann. Hintergrund zu 2.2 Die
  4. Ministerkonferenz für Raumordnung hat mit ihrer Entschließung „Zentrale Orte“ vom
  5. März 2016 festgestellt, dass sich das Zentrale-Orte-Konzept insbesondere zur Steuerung von Standortentscheidungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Steuerung der Siedlungsentwicklung bewährt hat und in den Ländern weiterhin Anwendung finden soll. Den Zentralen Orten ist demnach seit Anbeginn eine hohe Bedeutung für die Umsetzung der Leitvorstellung der Raumordnung in ihren Ausprägungen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse über die Bereitstellung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Nachhaltigkeit zugemessen worden. In Thüringen befindet sich aufgrund seiner langen historischen Entwicklung ein Netz von Städten, wie es in dieser gleichmäßigen Verteilung in keinem anderen Land der Bundesrepublik zu finden ist. Mit Ausnahme insbesondere der drei größten Städte Erfurt, Jena und Gera ist Thüringen ein auffällig homogen besiedeltes Land der Klein- und Mittelstädte. Die Zersplitterung des Landes in eine große Zahl von kleinen Herzog- und Fürstentümern und einer daraus resultierenden Dezentralisierung führte zu einer Aufwertung zahlreicher Städte, die auch heute noch festzustellen ist. Über 30 ehemalige Residenzstädte aus über 400 Jahren Geschichte sowie die ehemaligen Freien Reichsstädte tragen dazu bei, dass Thüringen auch als „Land der Residenzen“ gilt. Beispiele dafür sind u. a. Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach), Gotha (Sachsen-Coburg und Gotha), Meiningen (Sachsen-Meiningen), Altenburg (Sachsen-Altenburg), Sondershausen (Schwarzburg-Sondershausen), Rudolstadt (Schwarzburg-Rudolstadt), Gera (Reuß - jüngere Linie), Greiz (Reuß - ältere Linie) alle bis 1918, Schleiz (Reuß-Schleiz bis 1848), Hildburghausen (Sachsen-Hildburghausen bis 1826), Eisenach (Sachsen-Eisenach bis 1741) und Eisenberg (Sachsen-Eisenberg bis 1707) sowie Nordhausen und Mühlhausen als Freie Reichsstädte (bis 1803). Mehr als ein Drittel der Hauptstädte des Jahres 1918 im heutigen Deutschland liegen in Thüringen. Diese Städte verfügen seit jeher über ein umfangreiches Funktionsspektrum mit einem ausgeprägten Einzugsbereich. Daraus ergeben sich noch heute und auch in Zukunft zahlreiche funktionelle Besonderheiten einzelner Städte in Thüringen. Diese o. g. polyzentrische Siedlungsstruktur ermöglicht eine ausgewogene, gleichmäßige und dichte Verteilung mittelzentraler Funktionen. Verschiedene Städte nehmen einzelne oberzentrale Funktionen wahr, die sich oft nur aus der besonderen historischen Entwicklung erklären lassen. Seit Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms 2025 verlief die Bevölkerungsentwicklung in den Zentralen Orten bis 2020 trotz weiterer Verluste anteilig günstiger als in den nichtzentralen Orten. Durch die Realisierung von weiteren wichtigen Neu- und Ausbaumaßnahmen im Verkehrsnetz hat sich zugleich die Erreichbarkeit der Zentralen Orte weiter verbessert, was als wichtiger Beitrag für die Sicherung der Daseinsvorsorge in allen Landesteilen zu bewerten ist. Gemäß der
  6. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung bis 2042 ist davon auszugehen, dass sich der Trend des Bevölkerungsrückgangs in Thüringen fortsetzen wird. Dies beinhaltet zugleich eine Erhöhung der Bedeutung der Zentralen Orte für die Versorgung des jeweiligen Umlands. Der vor der Covid-19-Pandemie erkennbare Trend, Wohnstandortentscheidungen verstärkt zugunsten der Innenstädte zu treffen, wurde pandemiebedingt teilweise aufgefangen durch eine anwachsende Nachfrage von Wohnraum im weniger dicht besiedelten Umfeld von Städten. Das Phänomen der Gleichzeitigkeit von gegenläufigen Entwicklungen bei der Wohnstandortwahl kann sich möglicherweise zukünftig verstetigen. Dem geschuldet und unter den Bedingungen des demografischen Wandels mit räumlich sowie zeitlich differenzierten Trends ist es für die zukünftige Landesentwicklung entscheidend, dass die Funktionalität der Zentralen Orte erhalten und wenn nötig, weiteren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Erhalt der Funktionalität und Anpassung an Veränderungen gewährleisten die dauerhafte Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das gesamte Land und ermöglichen neue Entwicklungsspielräume für die Städte und Gemeinden. Als Folge dieser komplexen Herausforderungen sind zunehmend qualitative Lösungsansätze gefragt. Die Zentralen Orte sind das strategische Herzstück der räumlichen Landesentwicklung. Sie stellen durch ihre Funktionsvielfalt die Kristallisationspunkte im Zentrum-Umland-Gefüge dar. Sie sind Knotenpunkte im Verkehrsnetz, Schwerpunkte des Wohnens und Arbeitens und bieten die nötigen Einrichtungen und Dienste, um nicht nur sich selbst, sondern auch ein Umland angemessen zu versorgen. Die Zentralen Orte sind so verteilt, dass eine angemessene Erreichbarkeit aus allen Teilen des Landes gewährleistet werden kann. Die in der
  7. Wahlperiode des Thüringer Landtags beschlossenen Gemeindeneugliederungsgesetze in Verbindung mit den Eckpunkten des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom
  8. Juni 2017 (Drucksache 6/4876) hat eine maßgebliche Vorwirkung für die zukünftige Bestimmung der Grundzentren und Grundversorgungsbereiche. Soweit die neugegliederten Gemeinden diesen Leitlinien entsprechen, enthalten die Begründungen der jeweiligen Gemeindeneugliederungsgesetze fundierte Hinweise darauf, dass die betreffenden Gemeinden die Funktion eines Grundzentrums übernehmen bzw. die Grundversorgung gewährleisten können. Die o. g. Eckpunkte und Leitlinien stellen einen Bezug zu der im Jahr 2016 veröffentlichten Vorausberechnung für die kreisangehörigen Gemeinden des Thüringer Landesamts für Statistik (TLS) mit dem Berechnungshorizont 2035 her. Im Jahr 2020 veröffentlichte das TLS die
  9. Gemeindebevölkerungsvorausberechnung (GemBv) mit einem Berechnungshorizont bis zum Jahr
  10. Die neugegliederten Gemeinden mit den Voraussetzungen eines Grundzentrums (

2.2.11) tragen zur Stabilisierung und Entwicklung der Daseinsvorsorge im ländlich geprägten Raum bei. Erfordernisse der Raumordnung 2.2.1 G 1 Die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte als Impulsgeber oder Ankerpunkt soll gesichert werden. 2 Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sollen vermieden werden. Begr ündung zu 2.2.1 Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und ihrer zentralörtlichen Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Thüringen bilden. Sie übernehmen entsprechend ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen System Aufgaben für ihr aus mehreren Ortsteilen bestehendes Gemeindegebiet und/oder für die Gemeinden ihres jeweiligen Versorgungsbereichs. Als Zentraler Ort werden Gemeinden gemäß § 6 Abs. 1 ThürKO ausgewiesen. Der demografische Wandel stellt für die zentralörtliche Versorgung eine besondere Herausforderung dar. Bevölkerungsrückgang und Veränderung der Altersstruktur wirken sich auf die Tragfähigkeit von Einrichtungen und die Organisation von Diensten aus. Deshalb ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit Zentraler Orte im Fall des Rückbaus oder der qualitativen Weiterentwicklung von Angeboten zu sichern bzw. zu stärken (

2.1.2). 2.2.2 G 1 Die zentral örtliche Gliederung mit Ober-, Mittel- und Grundzentren sowie die sie ergänzenden Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums soll zur Festigung und Entwicklung der für Thüringen typischen polyzentrischen Siedlungsstruktur beitragen. 2 Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die dieser Struktur entgegenwirken, sollen vermieden werden. 3 Einzelne zentralörtliche Funktionen in anderen Gemeinden stehen dem nicht entgegen. Begr ündung zu 2.2.2 Das hierarchisch gegliederte System der Zentralen Orte bietet somit neben der flächendeckenden Grundversorgung eine jeweils auf die höherstufigen Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren, einschließlich Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums) bezogene teilräumliche Versorgung mit Gütern des gehobenen und des spezialisierten höheren bzw. hochwertigen Bedarfs. Das Zentrale-Orte-System wirkt damit auf den räumlichen Selektions- und Verteilungsprozess ein, indem die Konzentration gehobener und höherrangiger Dienstleistungen in den Zentralen Orten gefördert und gleichzeitig eine flächenhafte Grundversorgung mit niederrangigen und alltäglichen Dienstleistungen und Gütern abgesichert wird (

§ 2Abs.

2 Nr. 3 ROG). Jeder höherstufige Zentrale Ort übernimmt dabei auch die Funktionen der niedrigeren zentralörtlichen Funktionsstufe. Insofern übernehmen beispielsweise auch alle Ober- und Mittelzentren grundzentrale Aufgaben. Das Zentrale-Orte-System spiegelt die typische klein- und mittelstädtische polyzentrische Siedlungsstruktur Thüringens wider. Diese ist einerseits als Ausprägung der besonderen Thüringer Kulturlandschaft, als Identität Thüringens, als räumliche Struktur der Heimat und andererseits als Ankerpunkt und Impulsgeber für alle Landesteile gerade im Rahmen einer Gesamtstrategie, wie sie mit dem Landesentwicklungsprogramm zum Ausdruck gebracht wird, erhaltenswert und als solche weiterzuentwickeln (

§ 1Abs. 3 Thür

LPlG). Durch das System Zentraler Orte wird die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit privaten Dienstleistungen und Arbeitsplätzen sowie einem komplexen Bündel öffentlicher Leistungen der Daseinsvorsorge, wie Bildungs-, Gesundheits-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, ÖPNV-Knoten(punkte), Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen, zu angemessenen Erreichbarkeitsbedingungen gewährleistet. Zentrale Orte übernehmen unter Beachtung ihrer Lagegunst, ihrer Standortvorteile sowie der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten Aufgaben als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren, als Wohnstandorte, als Standorte für Bildung und Kultur sowie als Ziel- und Verknüpfungspunkte des Verkehrs. In den strukturschwachen Teilräumen werden Fragen der Sicherung der Daseinsvorsorge im Vordergrund stehen, während es in den Wachstumsräumen eher darauf ankommt, die Wachstumseffekte wirksam und raumverträglich zu gestalten (

1.1 und Karte 2). Um die regionalen Anpassungsprozesse bei der öffentlichen und privaten Infrastrukturversorgung bewältigen zu können, hat sich das mehrstufige System der Zentralen Orte auf der Grundlage der besonderen historischen Entwicklung Thüringens bewährt (

auch Empfehlungen der Entschließung „Zentrale Orte“ der

  1. Ministerkonferenz für Raumordnung vom
  2. März 2016). Die Bestimmung der Zentralen Orte und die räumliche Funktionsbündelung in den Zentralen Orten beeinträchtigen nicht das Vorhandensein einzelner Funktionen der Daseinsvorsorge einer bestimmten zentralörtlichen Stufe in Gemeinden, die keiner oder einer niedrigeren zentralörtlichen Stufe zugeordnet sind. Dies gilt beispielsweise für Grundschulen in nichtzentralen Orten, Gymnasien oder Krankenhäuser in Grundzentren oder Hochschulen in Mittelzentren. 2.2.3 G 1 Zentralörtliche Funktionen sollen innerhalb der als Zentraler Ort bestimmten Gemeinde räumlich so angeordnet werden, dass sie aus ihrem Versorgungsbereich gut erreichbar sind. 2 Eine räumliche Funktionsbündelung soll erhalten bzw. angestrebt werden. Begr ündung zu 2.2.3 Die zentralörtliche Bedeutung einer Gemeinde ergibt sich einerseits aus der Zahl und Vielfältigkeit der angebotenen Einrichtungen bzw. Dienste und andererseits aus der Ausprägung des Bedeutungsüberschusses in Form eines Versorgungsbereichs über das eigene Gemeindegebiet hinaus. Unter Versorgungsbereich wird das mit dem Zentralen Ort funktional verflochtene Umland verstanden. Die Ministerkonferenz für Raumordnung empfiehlt in ihrer Entschließung „Zentrale Orte“ der
  3. Ministerkonferenz für Raumordnung vom
  4. März 2016, dass in den Zentralen Orten möglichst umfassende Funktionen der Daseinsvorsorge vorgehalten werden und die Angebote zentraler Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit zur Verfügung stehen. Zentrale Orte verfügen insofern über ein Bündel an einzelnen Funktionen. Mit zunehmender territorialer Ausdehnung großer Flächengemeinden kann das dem Zentrale-Orte-Konzept innewohnende Konzentrations- und Bündelungsprinzip an Bedeutung verlieren. Angesichts des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter als Folge des demografischen und gesellschaftlichen Wandels ist die Bündelung von Kräften im Bereich der Daseinsvorsorge häufig dennoch sinnvoll und notwendig. Damit wird es im Sinne einer nachhaltigen überörtlichen Raumentwicklung erforderlich, die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen (

§ 2Abs.

2 Nr. 3 ROG) bzw. bestimmte innergemeindliche Standortcluster, die typischerweise innerstädtische Funktionen erfüllen oder aufgrund ihrer Potenziale erfüllen können, in Ihrer Bedeutung zu stärken, um Synergien zu nutzen, Tragfähigkeiten zu erhöhen und zusätzliche Wege zu vermeiden. Die Standortanforderungen für eine bestmögliche Erreichbarkeit verschiedener Einrichtungen und Dienste für die Bevölkerung der eigenen Gemeinde sowie des Umlands können aber voneinander abweichen, so dass Standortcluster nicht zwingend geboten sind. 2.2.4 G Zentralörtliche Funktionen können funktionsteilig von mehreren Gemeinden auf der Grundlage eines raumordnerischen Vertrags bzw. durch Zusammenschluss zu Planungsverbänden zur gemeinsamen Flächennutzungsplanung für einen gemeinsamen Versorgungsbereich wahrgenommen werden ( funktionsteilige Zentrale Orte ). Begr ündung zu 2.2.4 Angesichts des Rückzugs privater Anbieter als Folge des demografischen Wandels sowie steigender Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit als Folge der Globalisierung ist die Zusammenarbeit und kooperative Verantwortungswahrnehmung betroffener Zentraler Orte im Bereich der Daseinsvorsorge sinnvoll und erforderlich. Der Erhalt und die Stärkung der zentralörtlichen Funktion kann deshalb zunehmend nur durch Bündelung der Kräfte und Ressourcen, durch weitgehende kooperative Leistungserbringung oder durch Zusammenarbeit in Netzwerken erzielt werden (

Empfehlung III. Nr. 2 Satz 3 der Entschließung „Zentrale Orte“ der

  1. Ministerkonferenz für Raumordnung vom
  2. März 2016). Durch Arbeitsteilung können Angebote der Daseinsvorsorge sowohl kostensparend und bedarfsgerecht, als auch langfristig und sozialverträglich gewährleistet werden. Aufgrund tatsächlich vorhandener Funktionsbündel oder zukünftiger Erfordernisse können somit zentralörtliche Funktionen von zwei oder mehr Gemeinden funktionsteilig wahrgenommen werden. Ein funktionsteiliger Zentraler Ort setzt sich dementsprechend aus mindestens zwei selbständigen Gemeinden zusammen. Erst die gemeinsame Funktionsausübung führt in diesen Fällen zu dem für einen Zentralen Ort charakteristischen Funktionsspektrum, wobei sich die einzelnen Gemeinden mit ihren Funktionen komplementär ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinanderstehen. Als funktionsteilige Zentrale Orte gelten insbesondere solche Gemeinden, die in einem engen siedlungsstrukturellen Zusammenhang stehen und funktionale Mittelpunkte eines gemeinsamen Versorgungsbereiches, auch grenzüberschreitend, sind. Vor allem die jeweiligen Versorgungseinrichtungen aus dem gemeinsamen Versorgungsbereich müssen gut erreichbar sein. Der Zusammenschluss zu Planungsverbänden zur gemeinsamen Flächennutzungsplanung ist in den §§ 204, 205 BauGB geregelt. 2.2.5 Z 1 Oberzentren sind die Städte Eisenach, Erfurt, Gera, Jena und Nordhausen sowie funktionsteilig das Oberzentrum Südthüringen mit den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen, Oberhof, Meiningen und Schmalkalden. 2 Die Partner nehmen die Funktionen in unterschiedlicher Kooperationstiefe innerhalb eines Kooperationsraums wahr. Begr ündung zu 2.2.5 Eisenach trägt zur Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im westlichen Teil Thüringens bei. Als leistungsfähiges Zentrum der Versorgung und des Arbeitsmarkts mit hohen Einpendlerzahlen erfüllt Eisenach eine bedeutende Funktion zur Stärkung Thüringens und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge. Eisenach kann eine besondere Wirtschaftskraft und einen spezialisierten Arbeitsmarkt mit regionalen und nationalen Verflechtungen, insbesondere im Fahrzeugbau und in der Zulieferindustrie sowie in der Tourismuswirtschaft, vorweisen und nimmt oberzentrale Funktionen in den Bereichen Kultur, Bildung und Wirtschaft/Arbeitsstätten wahr. Die Begründung zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach enthält die Aussage, dass die Einstufung der Stadt Eisenach als Oberzentrum im Rahmen der anstehenden Anpassung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 Berücksichtigung finden soll. Mit der Einstufung als Oberzentrum verbunden ist die Vorlage einer positiven Beschreibung seitens des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach, wie vor dem Hintergrund einer inhaltlichen Unterfütterung sowie eines größeren Verflechtungsraums unter Einbeziehung Hessen das Oberzentrum ausgestaltet wird. Erfurt ist Landeshauptstadt und funktionales Zentrum Thüringens. Mit der zentralen Lage innerhalb der Thüringer Städtereihe sowie unter den Großstädten Deutschlands bildet Erfurt einen Verkehrsknotenpunkt von überregionaler Bedeutung. Erfurt ist die bevölkerungsreichste Stadt und zugleich ein wichtiger Wirtschaftsstandort in Thüringen. Erfurt ist der bedeutendste Bevölkerungs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Arbeitsmarktschwerpunkt in Thüringen. Die Verkehrsknotenfunktion, die hohe Versorgungs- und Wirtschaftskraft sowie die Funktion als Landeshauptstadt bestimmen Erfurts Bedeutung für den gesamten thüringischen Raum. Mit der Inbetriebnahme der VDE 8.1/8.2 (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, hier: Hochgeschwindigkeitsverbindungen Berlin - Erfurt - München) und der Fertigstellung der A 71 wurde die Verkehrsknotenpunktfunktion von Erfurt weiter gestärkt. Dementsprechend weist der Wirtschaftsstandort Erfurt eine überregional bedeutende Logistikbranche auf, neben vielfältigen weiteren Branchen wie Nahrungsgüterindustrie, Gartenbau, Maschinen- und Anlagenbau, Medien-/Kreativwirtschaft, Mikroelektronik u. a. Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt mit dem Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar über einen leistungsfähigen Flughafen, der zu den internationalen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zählt. Gera ist in Bezug auf die Bevölkerungszahl die drittgrößte Stadt Thüringens und nimmt oberzentrale Funktionen vor allem für Ostthüringen wahr. Im Gegensatz zu Erfurt und Jena ist die Bevölkerungsentwicklung rückläufig. Ungeachtet dessen dient Gera als Bildungsstandort und weist eine überregionale Bedeutung als Industriestandort auf, etwa mit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, dem Maschinenbau und der optischen Industrie. Gera ist Mitgliedsstadt in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (

3.2), ebenso wie die Stadt Jena. Jena ist die zweitgrößte Stadt Thüringens und hat eine herausragende Bedeutung als Wissenschaftsstandort und Technologiezentrum im „Innerthüringer Zentralraum“ (

1.1.2). Die Stadt ist Standort für moderne Forschungseinrichtungen, forschungsintensive Industrie und Wirtschaftsunternehmen mit hoher Innovationskraft. Der Wirtschaftsstandort Jena gewinnt seine besondere wirtschaftliche Bedeutung durch Spitzentechnologie, insbesondere in der Optik und Photonik sowie durch Forschung und Entwicklung, etwa in den Bereichen Medizin und Gesundheit. Nordhausen dient als Oberzentrum in Nordthüringen und weist einen hohen Einpendlerüberschuss auf. Dieser resultiert aus der Bedeutung als Wirtschafts- und Industriestandort unmittelbar an der A 38 in den Bereichen Maschinenbau, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Papierverarbeitung, Berg- und Spezialtiefbaus etc. Nordhausen weist landesbedeutsame Funktionen im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung aus. Die Stadt ist ein bedeutender Standort der Gesundheitsversorgung sowie im Kulturbereich. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen ist ein bedeutender Standort der Jagdwaffenproduktion, Glasindustrie, Metallverarbeitung und Maschinenbau sowie im Gesundheitsbereich. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen ist über die Städte Suhl, Zella-Mehlis, Meiningen und Schmalkalden an das Schienennetz und über den Knotenpunkt Erfurt an den Schienenpersonenfernverkehr angeschlossen und leistungsfähig an die A 73 Suhl-Nürnberg sowie über die Anschlussstellen Suhl/Zella-Mehlis und Meiningen an die A 71 Sangerhausen-Erfurt-Schweinfurt angebunden. Die B 19 verbindet Meiningen und Schmalkalden mit dem Oberzentrum Eisenach. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen bildet einen Bevölkerungsschwerpunkt im Südthüringer Raum und nimmt in diesem in Verbindung mit der Verkehrsknotenfunktion sowie den ergänzenden Funktionen von Schmalkalden (Wirtschaft und Bildung), Schleusingen (Wirtschaft), Oberhof (Sport, Tourismus) und Meiningen (Kultur, Bildung, Justiz) eine dominierende Stellung als Versorgungszentrum und Wirtschaftsstandort ein. Eine wesentliche Grundlage des funktionsteiligen Oberzentrums ist eine über Jahre gewachsene freiwillige Zusammenarbeit von Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof. Die Kooperation mit Schmalkalden und Meiningen ermöglicht die Integration der o. g. oberzentralen Funktionen beider Städte. Die Oberzentren Eisenach und Nordhausen sowie das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen gewährleisten gleichwertige Lebensverhältnisse außerhalb des Innerthüringer Zentralraums und tragen - dem Prinzip der dezentralen Konzentration folgend - zur Sicherung der Daseinsvorsorge mit Gütern und Dienstleistungen des hochwertigen Bedarfs bei. 2.2.6 G 1 In den Oberzentren sollen die hochwertigen Funktionen der Daseinsvorsorge mit landesweiter Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. 2 Dazu zählt insbesondere - Innovations- und Wettbewerbsfunktion, - private und öffentliche Steuerungs- und Dienstleistungsfunktion, - zentrale Einzelhandelsfunktion, - großräumige Verkehrsknotenfunktion (Bundesautobahn sowie Fernverkehr bzw. schneller SPNV), - zentrale Bildungs- und Wissensfunktion, - zentrale Gesundheits-, Kultur-, Freizeitfunktion. Begr ündung zu 2.2.6 Oberzentren versorgen als Schwerpunkte von großräumiger Bedeutung die Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des hochwertigen Bedarfs. Unter hochwertigem Bedarf werden vor allem Güter und Dienstleistungen des langfristigen Bedarfs verstanden, die einen großen Einzugsbereich vorweisen. Die Entwicklungsaufgaben der Thüringer Oberzentren zielen insbesondere auf die Sicherung bzw. Stärkung der Arbeitsplatzzentralität sowie auf die Bereitstellung von spezialisierten und hochwertigen Steuerungs- und Dienstleistungsangeboten. Zur Bildungs- und Wissensfunktion zählen vor allem Hochschulen. In Bezug auf das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen sollen dabei die in räumlicher Nähe befindliche TU Ilmenau, die Hochschule Schmalkalden und die Fachhochschule der Polizei in Meiningen Berücksichtigung finden. Zur privaten- und öffentlichen Steuerungsfunktion zählen beispielsweise der Sitz der Landesregierung und bedeutender Behörden sowie von großen Unternehmen. Unter Gesundheits-, Kultur- und Freizeitfunktion werden zum Beispiel überregionale Krankenhäuser und Kultureinrichtungen mit ständigem Ensemble verstanden. Die Einzelhandelsstruktur wird durch leistungsfähige und attraktive Innenstädte oder größere Stadteilzentren mit vielfältigen und auch hochwertigen Einkaufsmöglichkeiten geprägt. Insofern ist die zentrale Einzelhandelsfunktion Teil des Funktionsspektrums. Die hochwertigen Funktionen schließen in Bezug auf Erfurt, Gera, Jena und das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen auch Spitzensportanlagen (Bundesstützpunkte, Bundesleistungszentren und Olympiastützpunkte) mit ein. Bei Maßnahmen, die auf einen Ausbau oder eine Weiterentwicklung der hochwertigen Funktionen der Daseinsvorsorge hinauslaufen, sind bestehenden Landesstrategien (u. a. Hochschulentwicklungsplanung des Landes, Thüringer Forschungsstrategie, Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen) maßgeblich. 2.2.7 Z Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind die Städte Altenburg, Gotha, Mühlhausen/Thüringen und Weimar sowie funktionsteilig Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg. Begr ündung zu 2.2.7 Neben den Oberzentren sind die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums wichtige Standorte für Wirtschaft, Handel und Dienstleistungen, Verkehr, Kultur, teilweise auch für Wissenschaft. Die kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte sind zudem bedeutende Verwaltungsstandorte. Altenburg, Gotha, Mühlhausen/Thüringen und Weimar vervollständigen das Versorgungsangebot in der Fläche und in den dichter besiedelten Räumen. Als leistungsfähige Zentren der Versorgung und des Arbeitsmarkts erfüllen diese Städte eine bedeutende Funktion zur Stärkung Thüringens und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge. Unter den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind Gotha und Weimar unmittelbar an das Autobahnnetz (A 4) angebunden. Mit dem Ausbau von Bundesstraßen können auch aus den übrigen Orten dieser Zentralitätsstufe die Autobahnen besser erreicht werden. In mehr als der Hälfte der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (Gotha, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg und Weimar) halten Züge des Fernverkehrs. Altenburg nimmt oberzentrale Teilfunktionen in den Bereichen Kultur und Wirtschaft/Arbeitsstätten wahr und verfügt aufgrund seiner Lage im mitteldeutschen Wirtschaftsraum mit der räumlichen Nähe zu Leipzig über die entsprechenden Potenziale. Das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Altenburg übernimmt eine Funktion als Impulsgeber für den Raumstrukturtyp mit besonderen Entwicklungsaufgaben „Altenburger Land“ (

Karte 2). Die Stadt Gotha verfügt über zentrale Bildungseinrichtungen mit landesweitem Einzugsbereich, über bedeutende Einrichtungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung und Dienstleistung. Mühlhausen weist in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Kultur, Verwaltung und Justiz Teilfunktionen eines Oberzentrums auf. In Weimar sind Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kultur sowie Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen von oberzentraler Bedeutung. Der Eintrag in die UNESCO-Welterbeliste „Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau“ ist mit drei Objekten in Weimar vertreten, während die Eintragung „Klassisches Weimar“ zwölf Objekte umfasst. Die Aufnahme Weimars in die Welterbeliste begründete die UNESCO mit der „großen kunsthistorischen Bedeutung öffentlicher und privater Gebäude und Parklandschaften aus der Blütezeit des klassischen Weimar“ und mit der „herausragenden Rolle Weimars als Geisteszentrum im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert“ (

1.2.3). Weimar nimmt die Funktion eines internationalen Kongress- und Tourismuszentrums wahr. Das Städtedreieck Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg weist in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Gesundheit und Verwaltung oberzentrale Teilfunktionen auf. Die Städte nehmen aufgrund enger funktioneller und siedlungsstruktureller Verknüpfung die Aufgaben eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gemeinsam wahr. Die Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg tragen zur Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in von den Oberzentren entfernter gelegenen, ländlich geprägten Räumen bei. Das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg übernimmt ferner eine Funktion als Impulsgeber für die Raumstrukturtypen mit besonderen Entwicklungsaufgaben „Östlicher Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge“ (

Karte 2). 2.2.8 G 1 In den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sollen die h öherwertigen Funktionen der Daseinsvorsorge mit in der Regel überregionaler Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. 2 Dazu zählt insbesondere - überregionale Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Steuerungsfunktion, - überregionale Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktion, - überregionale Verkehrsknotenfunktion (Fernstraßenverbindung sowie schneller SPNV bzw. SPNV), - Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Freizeitfunktion. Begr ündung zu 2.2.8 Die Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums nehmen über die mittelzentralen Funktionen hinaus ergänzende oberzentrale Aufgaben wahr, ohne allerdings den vollständigen Funktionsumfang zu erreichen. Gleichzeitig unterscheiden sie sich als herausragende regionale Schwerpunkte hinsichtlich ihrer zentralörtlichen Funktionen deutlich von den übrigen Mittelzentren. Als bedeutende Versorgungszentren und Wirtschaftsstandorte nehmen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eine überregionale Entwicklungs- und Stabilisierungsfunktion war. Insofern und als selbstständige Behördenstandorte übernehmen sie eine überregionale Steuerungsfunktion und unterscheiden sich auch darin von den übrigen Mittelzentren. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums weisen ein Stadtzentrum mit vielfältigem Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot auf. Von besonderer Bedeutung für den territorialen Zusammenhalt Thüringens, den hochwertigen Leistungsaustausch zwischen den Zentren sowie für die gleichwertigen Erreichbarkeitsverhältnisse ist die teilweise Einbindung in das transeuropäische Verkehrsnetz über leistungsfähige Fernverkehrsstraßen. Das Niveau der Einbindung der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in das Straßennetz ist dem der Oberzentren überwiegend ähnlich und wird zudem durch geeignete Vorhaben (insbesondere Ortsumgehungen) weiter angehoben. 2.2.9 Z Mittelzentren sind die Städte Apolda, Arnstadt, Artern, Bad Langensalza, Bad Lobenstein, Bad Salzungen, Eisenberg, Greiz, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Pößneck, Schleiz, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes sowie funktionsteilig Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Neuhaus am Rennweg/Lauscha und Schmölln/Gößnitz. Begr ündung zu 2.2.9 Bei den Thüringer Mittelzentren handelt es sich um die historisch gewachsenen Impulsgeber und Ankerpunkte als polyzentrischer Ausdruck der Thüringer Kulturlandschaft (

1.2). Die durch eine nahezu homogene Verteilung der Klein- und Mittelstädte geprägte polyzentrische Siedlungsstruktur ermöglicht eine ausgewogene, gleichmäßige und dichte Verteilung mittelzentraler Funktionen. Allerdings wirken sich der demografische Wandel allgemein und die räumlich sowie zeitlich differenzierte Ausformung demografischer Trends auf die Situation der Mittelzentren aus. Unter diesen Bedingungen ist es für die zukünftige Landesentwicklung entscheidend, dass die Funktionalität der Mittelzentren erhalten, und wenn nötig, weiteren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Erhalt der Funktionalität und Anpassung an Veränderungen gewährleistet die dauerhafte Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen für das gesamte Land und ermöglicht neue Spielräume für die Städte und Gemeinden. Als Folge dieser komplexen Herausforderungen sind zunehmend qualitative und organisatorisch-strukturelle Lösungsansätze gefragt. Die Bestimmung der Mittelzentren orientiert sich an wesentlichen mittelzentralen Ausstattungsmerkmalen, einem ausgeprägten Einzugsbereich, überdurchschnittlichen Entwicklungspotenzialen, einer relativ hohen eigenen Einwohnerzahl und an einer relativ hohen Wirtschaftskraft. Die Mittelzentren in Räumen mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen können die Rolle eines Impulsgebers übernehmen, während den Mittelzentren in Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (

1.2.1 ff.) zusätzlich eine entscheidende Stabilisierungsfunktion zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse zukommt. Mittelzentren können in nahezu allen Teilen Thüringens aus ihrem Verflechtungsbereich (Mittelbereich,

2.3) in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden (

2.2.13). Damit leisten die Mittelzentren nachweislich einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen Thüringens. Die Einwohnerzahl in den Mittelbereichen beträgt in der Rege

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.