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Inhaltsverzeichnis ThürBKG Landesnorm Thüringen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Bran

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat § 1 Zweck und Anwendungsbereich § 2 Aufgabenträger § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe § 4 Gegenseitige Hilfe § 5 Brandschutzverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen § 6 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz § 7 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz § 8 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz Zweiter Abschnitt Brandschutz und Allgemeine Hilfe Erster Unterabschnitt Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe § 9 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren § 10 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren § 11 Jugendfeuerwehren § 12 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige § 13 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen § 14 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen § 14 a Zusätzliche Altersversorgung § 15 Leitung der Gemeindefeuerwehr § 16 Führungs- und Fachkräfte des Landkreises § 17 Werkfeuerwehr Zweiter Unterabschnitt Andere Hilfsorganisationen in der Allgemeinen Hilfe § 18 Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen § 19 Rechtsstellung der Mitglieder der anderen Hilfsorganisationen Dritter Unterabschnitt Vorbeugender Gefahrenschutz § 20 Zuständigkeiten § 21 Gefahrenverhütungsschau § 22 Brandsicherheitswache Vierter Unterabschnitt Einsatzleitung § 23 Gesamteinsatzleitung § 24 Einsatzleitung Dritter Abschnitt Katastrophenschutz Erster Unterabschnitt Organisation des Katastrophenschutzes § 25 Begriff der Katastrophe § 26 Katastrophenschutzbehörden § 27 Zuständigkeiten § 28 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes § 29 Helfer im Katastrophenschutz, Rechtsstellung Zweiter Unterabschnitt Maßnahmen im Katastrophenschutz § 30 Befugnisse § 31 Vorbereitende Maßnahmen § 32 Katastrophenschutzübungen § 33 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 34 Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls § 35 Einsatzleitung Vierter Abschnitt Gesundheitsbereich § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich § 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe Fünfter Abschnitt Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung § 38 Verhütung von Gefahren § 39 Gefahrenmeldung § 40 Hilfeleistungspflichten § 41 Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential § 42 Duldungspflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken § 43 Entschädigung Sechster Abschnitt Kosten § 44 Kostentragung, Zuwendungen des Landes § 45 Katastrophenschutzfonds § 46 Feuerschutzsteuer § 47 Kosten der privaten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes § 48 Kostenersatz Siebenter Abschnitt Ergänzende Bestimmungen § 49 Aus- und Fortbildungseinrichtungen § 50 Ordnungswidrigkeiten § 51 Übungen an Sonn- und Feiertagen § 52 Einschränkung von Grundrechten § 53 Aufsicht § 53 a Ausschluss der Unterstellung unter polizeiliche und militärische Dienststellen Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Ermächtigungen § 55 Zuständigkeit anderer Stellen § 56 Übergangsbestimmung § 57 Gleichstellungsbestimmung Weitere Fassungen dieser Norm Inhaltsverzeichnis ThürBKG, vom 06.02.2024, gültig ab 23.02.2024 bis 31.12.2024 Inhaltsverzeichnis ThürBKG, vom 29.06.2018, gültig ab 27.07.2018 bis 22.02.2024 Inhaltsverzeichnis ThürBKG, vom 10.06.2014, gültig ab 01.01.2015 bis 26.07.2018 Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2008, 22 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH0000391FNN00000000002 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=Brand%2FKatSchG_TH_Inhaltsverzeichnis

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