2 die Gefahrenverhütungsschau nicht duldet oder den mit der Durchführung beauftragten Personen den Zutritt nicht gestattet, die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder die Einsicht in Unterlagen nicht gewährt oder
3 einer vollziehbaren Anordnung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, 3. einer Anordnung nach § 22 Abs. 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, 4.
5 die zuständigen Aufgabenträger bei der Erstellung der externen Notfallpläne nicht unterstützt, insbesondere die erforderlichen Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder sich
7 nach Anforderung der unteren Katastrophenschutzbehörde nicht an der Überprüfung, Erprobung oder Überarbeitung der externen Notfallpläne beteiligt, 5.
1 oder 3 einer Verpflichtung zur Hilfeleistung oder den zur Durchführung des Einsatzes gegebenen Anordnungen nicht nachkommt oder dringend benötigte Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Betriebsstoffe, elektrische Energie, bauliche Anlagen oder Einrichtungen sowie sonstige Sach-, Dienst- und Werkleistungen nicht zur Verfügung stellt, 6.
5, ohne an den Hilfsmaßnahmen beteiligt zu sein, den Einsatz behindert oder den Anweisungen des Einsatzleiters, der Polizei oder der Angehörigen der Hilfsorganisationen nicht nachkommt, 7.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 2 die vorgeschriebenen notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gefahr bringenden Ereignissen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig trifft, 8.
3 die Einlagerung oder Verarbeitung von Sachen und Stoffen mit besonderer Brand-, Explosions- oder sonstiger Gefahr nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Gemeindeverwaltung anzeigt oder nicht die erforderlichen Hinweise über die Besonderheiten des Lager- oder Verarbeitungsgutes anbringt, 9.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 5 nicht oder nicht rechtzeitig ausreichende Löschmittel bereitstellt und 10.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.