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§ 2 ThürSlaPVO 2023 Landesnorm Thüringen - Höhe des Sachkostenbeitrags Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauscha

Thüringer Verordnung zur Durchführung des Schullastenausgleichs und der Pauschalerstattung für das Haushaltsjahr 2023 (ThürSlaPVO 2023) Vom 5. Dezember 2023 § 2 Höhe des Sachkostenbeitrags

(1)Der jährliche Sachkostenbeitrag im Haushaltsjahr 2023 beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler 1. an Grundschulen 443 Euro, 2. an Regelschulen 434 Euro, 3. an Gemeinschaftsschulen
  1. a)in der Primarstufe 443 Euro,
  2. b)in der Sekundarstufe 434 Euro, 4. an Gesamtschulen 360 Euro, 5. an Gymnasien 371 Euro, 6. an Kollegs 360 Euro, 7. an berufsbildenden Schulen in Form
  3. a)der Berufsschule Teilzeit-/Blockunterricht 163 Euro,
  4. b)der Berufsfachschule Vollzeitunterricht 395 Euro, Teilzeitunterricht 163 Euro,
  5. c)der Höheren Berufsfachschule Vollzeitunterricht 395 Euro, Teilzeitunterricht 163 Euro,
  6. d)der Fachoberschule Vollzeitunterricht 395 Euro,
  7. e)des beruflichen Gymnasiums Vollzeitunterricht 395 Euro,
  8. f)der Fachschule Vollzeitunterricht 395 Euro, Teilzeitunterricht 163 Euro,
  9. g)der Förderberufsschule Vollzeitunterricht 525 Euro, Teilzeitunterricht 302 Euro, 8. an berufsbildenden Schulen
  10. a)in Vorklassen 525 Euro,
  11. b)im Berufsvorbereitungsjahr Vollzeitunterricht 525 Euro, Teilzeitunterricht 302 Euro, 9. im gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
  12. a)in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung Vollzeitunterricht 813 Euro, Teilzeitunterricht 311 Euro,
  13. b)in den Förderschwerpunkten Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung Vollzeitunterricht 1 713 Euro, Teilzeitunterricht 654 Euro,
  14. c)im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vollzeitunterricht 1 568 Euro, Teilzeitunterricht 599 Euro, 10. an regionalen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten
  15. a)Hören 530 Euro,
  16. b)Sehen 1 713 Euro,
  17. c)körperliche und motorische Entwicklung 1 713 Euro,
  18. d)Lernen 530 Euro,
  19. e)Sprache 530 Euro,
  20. f)emotionale und soziale Entwicklung 530 Euro,
  21. g)geistige Entwicklung 1 568 Euro.
(2)Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung im gemeinsamen Unterricht in den Klassenstufen 1 und 2 bemisst sich der Sachkostenbeitrag abweichend von Absatz 1 Nr. 9 Buchst. a nach Absatz 1 Nr. 1. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 2023, 375 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH0000396ANN00000000003 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=SchullastDV_TH_!_2

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