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§ 87 ThürGemHV Landesnorm Thüringen - Begriffsbestimmungen Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüring

Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV -) Vom 26. Januar 1993 § 87 Begriffsbestimmungen Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen: 1. Abschlußbuchungen die für den kassenmäßigen Abschluß und die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Jahres noch erforderlichen Buchungen einschließlich der Übertragungen in das folgende Jahr, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte einschließlich der Sondervermögen mit Sonderrechnungen 2. Anlagekapital das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen) 3. Anlagevermögen die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen; im einzelnen:

  1. a)Grundstücke,
  2. b)bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
  3. c)dingliche Rechte,
  4. d)Beteiligungen sowie Wertpapiere, die zum Zweck der Beteiligungen erworben wurden,
  5. e)Forderungen aus Darlehen, die aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt wurden,
  6. f)Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
  7. g)das in Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital 4. Außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen, für die keine Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehen ist oder Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind 5. Auszahlungen die aus der Kasse oder Sonderkasse hinausgehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen ( Nummer 37 Buchst.
  8. c)6. Bargeld Euro-Münzen, Euro-Banknoten und Geldsorten anderer Währungen 7. Baumaßnahmen Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung von Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient 8. Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts 9. Durchlaufende Gelder Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden 10. Einzahlungen die bei der Kasse oder Sonderkasse eingehenden Beträge einschließlich der Verrechnungen ( Nummer 37 Buchst.
  9. c)11. Erlaß Verzicht auf einen Anspruch 12. Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen 13. Fremde Mittel die in § 13 Nr. 2 und 3 genannten Beträge 14. Geldanlagen der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln 15. Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabeansätze und nicht verwendete zweckgebundene Mehreinnahmen (§ 17 Abs. 1 Satz 3), die in das folgende Jahr übertragen werden 16. Haushaltsvermerke einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (beispielsweise Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke) 17. Innere Darlehen die vorübergehende Inanspruchnahme von Sonderrücklagen als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt 18. Investitionen Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens 19. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen von Sondervermögen mit Sonderrechnung 20. Ist-Ausgaben die Ausgaben der Kasse 21. Ist-Einnahmen die Einnahmen der Kasse 22. Kassenmittel die Zahlungsmittel im Sinne der Nummer 36 und die dem unbaren Zahlungsverkehr dienenden Bestände 23. Kassenreste die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind 24. Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite 25. Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst 26. Schulden Zahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten 27. Soll-Ausgaben die bis zum Abschlußtag zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben 28. Soll-Einnahmen die bis zum Abschlußtag fälligen oder über diesen Zeitpunkt hinaus nicht länger als drei Jahre, bei Beiträgen nach § 7 ThürKAG und Erschließungsbeiträgen nach § 127 BauGB nicht länger als ein Jahr gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niedergeschlagenen und erlassenen Beträge 29. Tilgung von Krediten
  10. a)Ordentliche Tilgung die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
  11. b)Außerordentliche Tilgung die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung 30. Überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen, die die im Haushaltsplan vorgesehenen Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltseinnahmereste übersteigen oder Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen 31. Überschuß der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen 32. Umschuldung die Ablösung von Krediten durch andere Kredite 33. Verfügungsmittel Beträge, die den gesetzlichen Vertretern für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen 34. Vorjahr das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr 35. Vorschüsse und Verwahrgelder die in § 30 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder 36. Zahlungsmittel Bargeld, Schecks, in den Fällen des § 85 Satz 1 auch Wechsel, sowie Zahlungen mit elektronischer Geldbörse, Debitkarte, Kreditkarte
  12. a)Elektronische Geldbörse ein auf einer Karte eines Geldinstituts installierter Mikrochip, der das Auf- und Abbuchen sowie die Speicherung von elektronischen Geldeinheiten als Guthaben, das im Voraus bezahlt wurde, ermöglicht
  13. b)Debitkarte ein auf einer Karte von Geldinstituten installierter Mikrochip, der Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nach § 48 eröffnet, wobei das Konto des Verwenders sofort belastet wird
  14. c)Kreditkarte ein auf einer Karte eines Kreditkartenunternehmens installierter Magnetstreifen, der Zahlungen über das Kreditkartenunternehmen ermöglicht 37. Zahlungsverkehr
  15. a)Unbare Zahlungen die, auch mittels Debitkarten oder Kreditkarten elektronisch bewirkten, Überweisungen oder Einzahlungen auf ein Konto der Kasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut, Überweisungen oder Auszahlungen von einem solchen Konto und die Übersendung von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln
  16. b)Barzahlungen die Übergabe oder Übersendung von Bargeld; als Barzahlung gilt auch die Übergabe von Schecks sowie in den Fällen des § 85 Satz 1 auch von Wechseln sowie das Bezahlen mittels elektronischer Geldbörs
  17. c)Verrechnungen Zahlungen, die durch buchmäßigen Ausgleich zwischen Einzahlungen und Auszahlungen bewirkt werden, ohne daß die Höhe des Kassensollbestandes verändert wird (Aufrechnung, Verrechnung zwischen verschiedenen Buchungsstellen). Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1993, 181 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH000039B0NN00000000148 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=GemHV_TH_!_87

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