Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik Vom 6. Mai 1994 I. Pädagogik bei geistiger Behinderung Kenntnisse auf folgenden Gebieten: 1 Grundlagen 1.1 historische Entwicklung, aktueller Stand und Perspektiven, 1.2 anthropologische, philosophische, ethische und gesellschaftspolitische Grundfragen, 1.3 erziehungswissenschaftliches Grundverständnis der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung: allgemeinpädagogische Theorien in ihrer Relevanz für Menschen mit geistiger Behinderung, 1.4 medizinische, pflegewissenschaftliche, psychologische, soziologische und rechtliche Grundlagen, 1.5 geistige Behinderung, Schwerstbehinderung, Mehrfachbehinderung: Beschreibungs- und Zugangsmöglichkeiten; Begriff, Personenkreis und Abgrenzungen; Ätiologien und Syndrome, 1.6 handlungsleitende Theorien: Normalisierung/Rollenvalorisierung, Integration/Inklusion, Selbstbestimmung/Empowerment, 1.7 Grundlagen der pädagogischen Arbeit bei allen Schweregraden geistiger Behinderung und in unterschiedlichen Lebensbereichen und Lebensphasen, 1.8 internationale Entwicklungen in Theorie und Praxis, 1.9 Wissenschaftstheorie, Forschungsmethodologie und wissenschaftliches Arbeiten. 2 Schule und Unterricht 2.1 Organisationsformen, Didaktik und Methodik schulischer Bildung, 2.2 Unterricht in heterogenen Lerngruppen, 2.3 gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, 2.4 basale Pädagogik, 2.5 Einbindung von Förderung, Pflege und Therapie in den Schulalltag (Transdisziplinarität und Kompetenztransfer), 2.6 Übergang Schule - Arbeitswelt/Partnerschaft/Wohnen. 3 Handlungskompetenzen 3.1 Diagnostik und Begutachtung, 3.2 pädagogische Konzepte zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit geistiger Behinderung aller Schweregrade, 3.3 Einheit von pädagogischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen im Kontext schwerster Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere (Auto-)Aggressionen, 3.4 Rolle des Sonderpädagogen, Prävention von Burn-Out, fachliche Weiterbildung und Umgang mit Forschungsliteratur in der beruflichen Praxis, 3.5 Beratung, Gesprächsführung und Kooperation innerhalb und außerhalb schulischer Handlungsfelder, 3.6 Praxisreflexion und Supervision, 3.7 Marketing, Sponsoring, Öffentlichkeitsarbeit. 4 Handlungsfelder 4.1 Familie, 4.2 Frühförderung und familienunterstützende Hilfen, 4.3 Wohnen, 4.4 berufliche Bildung und Arbeit, 4.5 Erwachsenenbildung und Freizeit, 4.6 Alter. Redaktionelle Hinweise Fundstelle: GVBl. 1994, 693 Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003A4BNN00000000083 Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=F%C3%B6SchulLehr1StPrV_TH_I._P%C3%A4dagogik_bei_geistiger_Behinderung
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