Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöV) Vom 6. April 2004 Anlage 3 (zu § 18 Abs. 1 Satz 1 ) Stundentafel für die Förderschule - Bildungsgang Lernförderung Fach Klasse 3 Klasse 4 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 11 11 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Heimat- und Sachkunde Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 5 5 Musik Kunsterziehung Werken/Textilarbeiten * Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 Sport Pflichtstunden 28 28 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 7 7 Gesamtstunden 35 35 Fach Klasse 5 Klasse 6 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 Religionslehre Unterricht im sprachlichen Lernbereich 12 12 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde * Gesellschaftskunde * Englisch ** Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 3 3 Musik Kunsterziehung Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 Sport Unterricht im lebenspraktischen Lernbereich 4 4 Hauswirtschaft - Gartenarbeit - Naturpflege *** Werken/Textilarbeiten *** Pflichtstunden 31 31 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 4 4 Gesamtstunden 35 35 Fach Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 2 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 11-12 11-12 11-12 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde Gesellschaftskunde * Englisch ** Unterricht im mathematischen Lernbereich 5-6 5-6 5-6 Mathematik Unterricht im musischen Lernbereich 2 2 2 Musik Kunsterziehung Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 4 4 Sport Unterricht im berufswahlvorbereitenden und lebenspraktischen Lernbereich *** 8-10 8-10 8-10 Arbeitslehre Hauswirtschaft/Textilarbeiten **** Technisches Werken **** Pflichtstunden 34 34 34 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 1 1 1 Gesamtstunden 35 35 35 Fach Klasse 10 zur Vorbereitung auf den Haultschulabschluss Unterricht im religiös-ethischen Lernbereich 2 Religionslehre/Ethik Unterricht im sprachlichen Lernbereich 14 Deutsch (Mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch, Lesen und Umgang mit Texten, Rechtschreiben und Umgang mit Sprache) Naturkunde * Gesellschaftskunde * Englisch * Unterricht im mathematischen Lernbereich 6 Mathematik Unterricht im sportlichen Lernbereich 4 Sport Unterricht im berufswahlvorbereitenden und lebenspraktischen Lernbereich 8 Arbeitslehre Hauswirtschaft/Textilarbeiten * Technisches Werken ** Pflichtstunden 34 Sonderpädagogische Ergänzungsstunden 1 Gesamtstunden 35 Fußnoten *) Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. *) Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. Diese Fächer müssen jeweils mit mindestens zwei Stunden unterrichtet werden. **) Fakultativ. Fakultativ. **) Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. ***) Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. ***) Die inhaltliche Verknüpfung mit dem sprachlichen und mathematischen Lernbereich ist besonders zu berücksichtigen. ****) Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. Der Unterricht wird halbjährlich in Gruppen erteilt. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-NNLTH00003A85NN00000000047
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